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Rechner

Spekulationssteuer-Rechner

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn zwischen dem notariellen Kaufvertrag beim Erwerb und dem beim Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Steuerfrei bleibt der Verkauf trotzdem, wenn der Eigentümer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt hat.

Dieser Rechner prüft beides. Fällt Steuer an, nennt er das Datum, ab dem der Verkauf steuerfrei wird. Danach können Sie den steuerpflichtigen Gewinn überschlagen, wenn Sie mögen.

Frage 1

Fristprüfung Wie sind Sie Eigentümer geworden?

Ihre Angaben bleiben in diesem Browser. Sie werden nicht gespeichert und nicht verschickt.

Häufige Fragen

Die Regeln hinter dem Rechner, mit Fundstellen.

Welches Datum zählt: Notartermin oder Grundbucheintrag?

Der Tag der notariellen Beurkundung, beim Kauf wie beim Verkauf. Grundbucheintrag und Schlüsselübergabe spielen für die Frist keine Rolle (BFH, Urteil vom 10.02.2015, IX R 23/13).

Wie lange muss ich selbst dort gewohnt haben?

Es genügt ein zusammenhängender Zeitraum über drei Kalenderjahre: im Verkaufsjahr mindestens ein Tag, das Vorjahr vollständig, im Jahr davor mindestens ein Tag. Im Extremfall reichen ein Jahr und zwei Tage (BFH, Urteil vom 03.09.2019, IX R 10/19). Eine Vermietung nach dem Auszug im Verkaufsjahr ist unschädlich.

Gilt die Zehnjahresfrist auch für geerbte Immobilien?

Ja, aber sie beginnt nicht neu. Die Frist des Erblassers läuft weiter (§ 23 Abs. 1 EStG): Hat er vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Verkauf steuerfrei. Bei Erbengemeinschaften und ausgezahlten Miterben wird es individuell, dann gehört der Fall zum Steuerberater.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Es gibt keinen festen Satz. Der Gewinn zählt zu den sonstigen Einkünften und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Gewinne unter 1.000 € im Kalenderjahr bleiben steuerfrei; ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (§ 23 Abs. 3 EStG).

Schadet ein Arbeitszimmer der Steuerfreiheit?

Nein. Auch der Anteil, der auf ein häusliches Arbeitszimmer entfällt, bleibt bei Eigennutzung steuerfrei (BFH, Urteil vom 01.03.2021, IX R 27/19). Anders bei vermieteten Räumen: Die bleiben anteilig steuerpflichtig.

Zählt eine Ferienwohnung als Eigennutzung?

Ja, wenn sie nicht vermietet war. Zweitwohnungen und selbst genutzte Ferienwohnungen fallen unter die Ausnahme, ein Hauptwohnsitz ist nicht nötig (BFH, Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16).