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Erst verstehen. Dann verkaufen.

Eine kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in 21 Gemeinden der Region Hannover, auf Basis der amtlichen Bodenrichtwerte. Eine Wertspanne für Haus oder Wohnung rechnet sie in 13 davon.

Oder nur den Bodenrichtwert Ihrer Adresse nachschlagen, Stichtag 01.01.2026

Die Suche läuft nur in Ihrem Browser. Details

  • Kostenlos
  • Region Hannover
  • Ohne Anmeldung

Rechnen

Was vom Verkaufspreis übrig bleibt, Posten für Posten

Restschuld, Verkäuferanteil der Maklerprovision, Löschung der Grundschuld und Energieausweis: Der Rechner zieht jeden Posten einzeln ab und rechnet bei jeder Eingabe mit. Die Gebühren für die Löschung stammen aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Wo nur Ihre Bank die Zahl kennt, sagt der Rechner das, statt zu schätzen. Ohne Kontaktdaten, und Ihre Angaben werden nicht gespeichert.

Nettoerlös rechnen

Rechnen

Fällt beim Verkauf Steuer an?

Der Rechner prüft das taggenau nach § 23 EStG. Fällt Steuer an, nennt er den Tag, ab dem Ihr Verkauf steuerfrei wird. Ohne Kontaktdaten, und Ihre Angaben werden nicht gespeichert.

Berücksichtigt: Zehnjahresfrist · Eigennutzung · Erbschaft und Schenkung

Frist prüfen

Wissen

Was Sie vor dem Verkauf erledigen, zum Abhaken

Drei Checklisten führen durch Unterlagen, Ablauf und Notartermin, jede mit Fundstellen und Stand, zum Lesen und Drucken. Dazu 66 Ratgeber zu den Fragen, die vor einem Verkauf wirklich kommen.

Zu den Checklisten

Nachschlagen

Bodenrichtwert finden

Straße und Hausnummer eintragen, und der amtliche Bodenrichtwert Ihrer Zone erscheint. Sie sehen Wert je Quadratmeter, Richtwertgrundstück und Stichtag, dazu die Zonen in Ihrer Nachbarschaft. Für 21 Städte und Gemeinden der Region Hannover, ohne Kontaktdaten.

Bodenrichtwert finden

Einschätzen

Ihre Einordnung aus dem amtlichen Bodenrichtwert Ihrer Zone

Ein paar Fragen zu Haus oder Wohnung, dazu der Bodenrichtwert der Zone, in der Ihre Adresse liegt: amtlich, Stichtag 01.01.2026, vom LGLN über BORIS.NI. Daraus rechnen wir eine Einordnung gegenüber den Nachbarorten und, für Haus und Wohnung in 13 der 21 Gemeinden, eine Wertspanne. Das kostet nichts, und Ihre Angaben bleiben im Browser, bis Sie selbst eine Anfrage absenden.

Zur Ersteinschätzung
Datenbasis

Amtliche Bodenrichtwerte, für Ihre Lage, nicht als Durchschnitt des ganzen Orts.

  • 462 ¹

    Bodenrichtwertzonen sind hinterlegt: für jede einzelne, nicht als Ortsdurchschnitt.

  • 40⁠–⁠1.100 ¹

    Euro je Quadratmeter Bodenrichtwert liegen zwischen der günstigsten und der teuersten dieser Zonen.

  • 01.01.2026 ¹

    ist der Stichtag, auf den sich alle Werte beziehen. Veröffentlicht werden Bodenrichtwerte erst nach ihrem Stichtag.

¹ Gezählt über die hinterlegten Wohnbauzonen in 21 Gemeinden (Burgwedel, Garbsen, Isernhagen, Langenhagen, Wedemark, Barsinghausen, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Ronnenberg, Seelze, Wennigsen (Deister), Hannover, Burgdorf, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Sehnde, Springe, Uetze, Wunstorf). Quelle: © GDI-NI, Bodenrichtwerte (LGLN), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0.

Ersteinschätzung

Unsicher, wo Sie stehen? Drei Schritte bis zu Ihrer Einschätzung.

  1. Schritt 1

    Objekt: Art, Adresse, Flächen und Baujahr.

  2. Schritt 2

    Situation: Zeitrahmen und, wenn Sie mögen, der Anlass.

  3. Schritt 3

    Kontakt: erst am Ende, und nur, was für die Rückmeldung nötig ist.

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben werden nur an einen Makler aus der Region weitergegeben, wenn Sie dem im letzten Schritt ausdrücklich zustimmen.

Warum

Warum es diese Seite gibt

Ein Hausverkauf kann die größte finanzielle Entscheidung sein, die Sie treffen. Verlässliche Zahlen dafür sind schwer zu bekommen. Hinter einer kostenlosen Bewertung kann ein Makler stehen, der den Auftrag möchte.

Auch diese Seite gibt Anfragen an einen Makler in der Region weiter. Deshalb steht es hier: nur dann, wenn Sie es nach der Ersteinschätzung ausdrücklich wünschen. Die Zahlen auf dieser Seite hängen nicht davon ab, ob Sie das tun.

Jede Zahl hier hat eine Quelle und ein Datum. Die Rechner laufen ohne Kontaktdaten. Und wo unser Modell nicht trägt, steht das da, statt einer Zahl, die nur so aussieht.

Ob Sie am Ende mit einem Makler verkaufen oder ohne, ändert nichts an dem, was Sie hier erfahren. Unser Anspruch ist, dass Sie Ihre Entscheidung mit richtigen Zahlen treffen.

Häufige Fragen

Fragen vor einem Verkauf, kurz beantwortet.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Finanziert wird die Seite darüber, dass Anfragen an einen Makler aus der Region weitergegeben werden, nur mit Ihrer Einwilligung.

Bin ich damit an einen Verkauf gebunden?

Nein. Sie können die Fragen durchgehen und das Ergebnis ansehen, ohne Kontaktdaten zu hinterlassen. Auch nach einer Ersteinschätzung entscheiden Sie frei, ob, wann und mit wem Sie verkaufen.

Was bleibt vom Verkaufspreis wirklich übrig?

Abgezogen werden unter anderem: eine offene Restschuld, der Verkäuferanteil der Maklerprovision (in Niedersachsen verbreitet 3,57 %, verhandelbar; immoverkauf24-Erhebung, Stand April 2025), die Löschung der Grundschuld (Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; bei 200.000 € eingetragenem Betrag 217,50 € beim Grundbuchamt; beim Notar nichts extra, wenn die Erklärungen im Kaufvertrag stehen, sonst zusammen rund 241 bis 476 € ohne die Auslagenpauschale des Notars) und der Energieausweis (Verbrauchsausweis 50 bis 100 €, Bedarfsausweis 100 bis 500 €; co2online, Marktangabe). Läuft die Zinsbindung Ihres Darlehens noch, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung dazukommen; ihre Höhe nennt Ihnen nur Ihre Bank. Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet das der Nettoerlös-Rechner durch.

Muss ich den Gewinn versteuern?

Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, fällt keine Spekulationssteuer nach § 23 EStG an. Steuerfrei ist der Verkauf außerdem, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. Beides prüft der Spekulationssteuer-Rechner taggenau. Das ist keine Steuerberatung. Den Einzelfall klärt Ihr Steuerberater.

Für welche Orte gilt das?

Amtliche Bodenrichtwerte sind für die Wohnbauzonen von 21 Gemeinden hinterlegt: Burgwedel, Garbsen, Isernhagen, Langenhagen, Wedemark, Barsinghausen, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Ronnenberg, Seelze, Wennigsen (Deister), Hannover, Burgdorf, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Sehnde, Springe, Uetze und Wunstorf. Sie geben Straße und Hausnummer ein, daraus bestimmen wir die Bodenrichtwertzone. Die Hausnummer zählt, weil Zonengrenzen mitten durch eine Straße laufen können. Liegt Ihre Immobilie außerhalb dieser Gemeinden, nehmen wir die Postleitzahl auf und ordnen von Hand ein.

Wer bekommt meine Daten?

Nur wenn Sie im letzten Schritt ausdrücklich einwilligen und die Anfrage absenden, geht sie per E-Mail an unser Postfach und von dort an die IHR Immobilienmakler Hannover & Region GmbH. Ohne diese Einwilligung passiert nichts. Ihre Angaben aus den Fragen bleiben bis dahin in Ihrem Browser.