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Bodenrichtwert

Bodenrichtwert für Ihre Adresse

Der Bodenrichtwert ist der amtliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter für eine Zone. Der Gutachterausschuss ermittelt ihn aus tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen (§ 196 Abs. 1 BauGB). Hier finden Sie ihn für Ihre Adresse in 13 Städten und Gemeinden der Region Hannover, Stichtag 01.01.2026.

Die Adresse brauchen wir, weil Zonengrenzen mitten durch Straßen laufen können. Der Wert erscheint sofort und ohne Anmeldung, Ihre Eingabe verlässt den Browser nicht.

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Adressen: Adressdaten: LGLN (2026), CC BY 4.0.

Quelle: © GDI-NI, Bodenrichtwerte (LGLN), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0. Ohne Anmeldung.

Was der Bodenrichtwert nicht sagt

Er ist kein Kaufpreis.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ermittelt (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er beschreibt eine Zone, keinen Verkaufsfall.

Er ist kein Gebäudewert.

Der Wert gilt für den Boden. Was auf dem Grundstück steht, ist darin nicht enthalten. Bei einem Haus macht der Boden nur einen Teil des Werts aus.

Er gilt für ein gedachtes Grundstück.

Hanglage, Zuschnitt, Baulasten, Erschließung, Lärm und Aussicht gehen nicht ein. Weicht die Größe Ihres Grundstücks vom Richtwertgrundstück ab, wird nach § 19 ImmoWertV umgerechnet.

Innerhalb eines Ortsteils unterscheiden sich die Zonen erheblich.

Zonengrenzen laufen mitten durch Straßen. Deshalb zählt die Hausnummer, nicht der Ortsname.