Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie
Kostenlos und ohne Anmeldung. Das Ergebnis sehen Sie sofort, Kontaktdaten brauchen Sie dafür nicht.
- Objekt
- Zustand
- Absicht
Frage 1
Ihre Angaben bleiben in diesem Browser, solange der Tab offen ist. Verschickt werden sie erst, wenn Sie es ausdrücklich auslösen. Was danach mit ihnen geschieht, steht in der Datenschutzerklärung.
Quelle: Adressdaten: LGLN (2026), CC BY 4.0.
Quelle: © GDI-NI, Bodenrichtwerte (LGLN), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0.
So funktioniert es
Was ist meine Immobilie wert?
Die Ersteinschätzung rechnet für Ihr Grundstück und, in 13 der 21 Gemeinden, für Ihr Haus oder Ihre Wohnung eine Wertspanne aus dem amtlichen Bodenrichtwert Ihrer Zone und amtlichen Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse. Sie kostet nichts und braucht bis zum Ergebnis keine Kontaktdaten.
Was die Ersteinschätzung rechnet
Der Ausgangspunkt hängt von Objekt und Lage ab. Für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Doppelhaushälften und für Einfamilienhäuser in der Landeshauptstadt rechnet sie mit den amtlichen Vergleichsfaktor-Modellen der Gutachterausschüsse: einem Preis je Quadratmeter Wohnfläche nach Bodenrichtwert und modifiziertem Baujahr, umgerechnet auf Ihre Angaben. Für ein Einfamilienhaus in der übrigen Region ist der Ausgangspunkt der mittlere Kaufpreis in der Region Hannover ohne die Landeshauptstadt, 365.000 € für ein gebrauchtes Ein- oder Zweifamilienhaus, Berichtsjahr 2025. Deckt ein Modell Ihren Fall nicht ab, rechnet sie ebenfalls mit den mittleren Kaufpreisen: 325.000 € für ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte, 2.220 € je Quadratmeter Wohnfläche für eine gebrauchte Eigentumswohnung, und sagt das im Ergebnis. Auf diesem Weg wirken der Bodenrichtwert Ihrer Zone als Lagefaktor, die Wohnfläche, beim Haus die Grundstücksgröße und der Modernisierungsstand nach dem Punkteverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Heraus kommt eine Wertspanne, kein einzelner Preis. Für Mehrfamilienhäuser, sehr große Häuser und Grundstücke und für Gebäude ab Baujahr 2015 rechnet sie keine Zahl, für Häuser und Wohnungen in Burgdorf, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Sehnde, Springe, Uetze und Wunstorf noch nicht; dort ordnet ein Makler aus der Region persönlich ein.
Woher die Zahlen kommen
Die Bodenrichtwerte sind die amtlichen Werte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, bereitgestellt vom LGLN über BORIS.NI, Stichtag 01.01.2026. 462 Zonen in 21 Gemeinden sind einzeln hinterlegt. Die mittleren Kaufpreise stammen aus den Grundstücksmarktdaten der Gutachterausschüsse. Wie stark Lage, Fläche und Zustand wirken, ist an Verkäufen in der Region gemessen, Stand September 2026.
Ihre Adresse dient nur dazu, die Zone zu bestimmen. Sie bleibt in Ihrem Browser; abgelegt wird nur die Zone.
Was danach passiert
Das Ergebnis sehen Sie sofort, ohne Anmeldung. Wenn Sie möchten, fordern Sie danach eine persönliche Einschätzung an. Erst dann, und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, gehen Ihre Angaben an einen Makler aus der Region. Er meldet sich innerhalb von 24 Stunden. Ohne diese Zustimmung verlässt nichts Ihren Browser.
Häufige Fragen
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Sie brauchen weder eine Anmeldung noch Kontaktdaten, um das Ergebnis zu sehen.
Wie genau ist die Wertspanne?
Sie ist eine Modellrechnung aus amtlichen Bodenrichtwerten, regionalen Vergleichspreisen und Ihren Angaben. Eine Bewertung vor Ort ist deutlich genauer, weil sie Zustand, Ausstattung und Lage im Straßenzug sieht. Wo Sie Angaben schätzen oder überspringen, wird die Spanne breiter.
Für welche Orte funktioniert sie?
Für 21 Gemeinden der Region Hannover sind die Bodenrichtwerte hinterlegt: Burgwedel, Garbsen, Isernhagen, Langenhagen, Wedemark, Barsinghausen, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Ronnenberg, Seelze, Wennigsen (Deister), Hannover, Burgdorf, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Sehnde, Springe, Uetze und Wunstorf. In Burgdorf, Lehrte, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Sehnde, Springe, Uetze und Wunstorf zeigt sie für Häuser und Wohnungen noch keine Spanne, sondern den Bodenrichtwert Ihrer Lage: Dort haben wir die Rechnung noch nicht an Verkäufen nachgemessen. Liegt Ihre Immobilie woanders, nehmen wir die Postleitzahl auf und ordnen von Hand ein.
Was passiert mit meinen Angaben?
Sie bleiben in Ihrem Browser. Nur wenn Sie am Ende ausdrücklich eine persönliche Einschätzung anfordern und zustimmen, gehen sie an einen Makler aus der Region, der sich innerhalb von 24 Stunden meldet.
Ist die Ersteinschätzung ein Gutachten?
Nein. Sie ist keine Wertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung und kein Verkehrswertgutachten. Sie hilft bei der Einordnung vor einem Verkauf, ersetzt aber keine Bewertung vor Ort.