Über
Ein Projekt von Joey Feldmann
Ich habe Immobilienkaufmann gelernt und kenne den Wohnungsmarkt der Region Hannover seit rund sieben Jahren aus der Praxis. Diese Seite ist aus einer Beobachtung entstanden: Eigentümer, die verkaufen wollen, können eine Zahl genannt bekommen, ohne zu erfahren, wo sie herkommt.
Was hinter den Zahlen steht
Die Bodenrichtwerte auf dieser Seite sind die amtlichen Werte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, bereitgestellt vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN): 462 Zonen für Ein- und Zweifamilienhäuser auf baureifem Land in 21 Gemeinden zum Stichtag 01.01.2026. Die Rechner arbeiten mit den amtlichen Gebührentabellen und den Fristen des Gesetzes; wo ein Wert aus einer Erhebung stammt oder eine Vorbelegung ist, steht die Quelle daneben.
Wie gerechnet wird
Für Wohnungen, Reihenhäuser und Doppelhaushälften rechnet die Ersteinschätzung mit den amtlichen Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse. Das sind Modelle, die aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet sind. Sie nennen einen Preis je Quadratmeter Wohnfläche für ein übliches Objekt und passen ihn an Lage, Baujahr, Größe und Ausstattung an. Die Lage kommt über den Bodenrichtwert Ihrer Zone in die Rechnung. Genauso rechnen wir freistehende Häuser in der Landeshauptstadt Hannover.
Für freistehende Häuser in den übrigen Städten und Gemeinden geht die Rechnung wie bisher vom mittleren Kaufpreis gebrauchter Häuser in der Region aus. Darauf wirken der Bodenrichtwert Ihrer Zone, die Wohnfläche, die Grundstücksgröße und die Modernisierungen. Für ein unbebautes Grundstück rechnen wir den Bodenwert: Bodenrichtwert, umgerechnet auf die Größe Ihres Grundstücks.
Die Ersteinschätzung gibt für Grundstücke und, in 13 der 21 Gemeinden, für Häuser und Wohnungen eine Wertspanne aus, keinen einzelnen Preis. Eine Bewertung vor Ort ist deutlich genauer, weil sie Zustand, Ausstattung und Lage im Straßenzug sieht. Bei Gebäuden ab Baujahr 2015 rechnen wir keine Zahl, dort zählen Ausstattung und Energiestandard zu viel.
Wie wir Zahlen einordnen
Die kurzen Sätze oben auf den Seiten zu Bodenrichtwerten, Ortsteilen und Verkauf rechnen wir aus den amtlichen Daten der Seite. Den Bodenrichtwert eines Orts nennen wir als Median seiner Zonen, auf volle 5 Euro gerundet. Der Median ist der Wert in der Mitte: Die Hälfte der Zonen liegt darüber, die Hälfte darunter. Als übliches Grundstück gilt die Größe des Richtwertgrundstücks, die in der größten Zahl von Zonen vorkommt. Bei Gleichstand nehmen wir die kleinere.
Verglichen wird mit dem Mittel der 21 Städte und Gemeinden, die wir abdecken: dem arithmetischen Mittel ihrer Mediane. „Etwa so viel" schreiben wir bis zu einem Zehntel Abstand zum Mittel, „etwas mehr" oder „etwas weniger" darüber, und „deutlich mehr" oder „deutlich weniger" erst, wenn ein Wert mehr als eine halbe Standardabweichung dieser Werte vom Mittel entfernt liegt. Dieselbe Regel gilt für die Veränderung seit Anfang 2017. Die Schwellen ergeben sich aus den Daten und ändern sich mit jedem neuen Stichtag. Das Mittel der Mediane liegt derzeit bei 238,8 €/m², im Text auf 5 € gerundet 240 €.
Wie unsere Texte entstehen
Die Texte entstehen mit KI-Unterstützung. Zahlen und Gesetze werden an amtlichen Quellen geprüft; verantwortlich sind wir.
Was diese Seite nicht tut
Sie bewertet nicht verbindlich, sie berät nicht rechtlich oder steuerlich, und sie vermittelt keine Immobilien. Wo eine Zahl auf einer Annahme beruht, steht das dabei.
Was mit Ihrer Anfrage passiert
Die Ersteinschätzung läuft vollständig in Ihrem Browser. Erst wenn Sie am Ende ausdrücklich zustimmen, geht Ihre Anfrage an einen Makler in der Region. Wer sie bekommt und was damit geschieht, steht im Einwilligungstext und in den häufigen Fragen; beides lesen Sie, bevor Sie zustimmen. Beginnen können Sie hier: zur Ersteinschätzung. Wie wir Ihre Daten verarbeiten, beschreibt die Datenschutzerklärung.
Anschrift und Kontakt stehen im Impressum.