Ratgeber
Käufer springt ab oder zahlt nicht: Was Verkäufer tun können
Redaktion: Joey Feldmann · Stand · Wie wir arbeiten
Ein Käufer sagt kurz vor dem Notartermin ab, oder er unterschreibt und zahlt dann nicht. Beides kommt vor. Was Sie tun können, hängt an einer einzigen Frage: Ist der Kaufvertrag schon beurkundet? Dieser Ratgeber trennt die beiden Fälle. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Zahlt ein Käufer nach dem Notartermin nicht, schalten Sie einen Anwalt ein.
Was gilt vor dem Notartermin?
Bis zur Beurkundung ist nichts verbindlich. Ein Vertrag, mit dem sich jemand verpflichtet, ein Grundstück zu kaufen oder zu verkaufen, muss notariell beurkundet werden. [1] Eine mündliche Zusage, ein Handschlag oder eine unterschriebene Absichtserklärung verpflichten deshalb nicht zum Kauf. Das gilt für den Käufer, aber genauso für Sie.
Schadensersatz nur ausnahmsweise. Wer Verhandlungen über ein Grundstück abbricht, haftet nach dem Bundesgerichtshof nur bei einer besonders schwerwiegenden, in der Regel vorsätzlichen Treuepflichtverletzung. [2] Ein Beispiel ist, Kaufbereitschaft nur vorzuspiegeln. Aufwendungen im Vertrauen auf den Kauf macht jede Seite auf eigene Gefahr. Das gilt nach dem Urteil sogar, wenn der Käufer seinen Finanzierungsvertrag schon geschlossen hatte. [2]
Was daraus folgt. Behalten Sie weitere Interessenten im Blick, bis der Vertrag beurkundet ist. Sagen Sie ihnen offen, dass es einen Favoriten gibt. Legen Sie den Notartermin nicht weiter in die Zukunft als nötig.
Notarkosten für einen Entwurf. Die Kosten schuldet, wer den Notar beauftragt hat. [3] Das kann der Käufer sein, weil er die Beurkundung bezahlt. Haben Sie den Entwurf selbst in Auftrag gegeben, kann die Rechnung bei Ihnen landen, auch wenn der Termin platzt. Klären Sie deshalb vorher, wer den Auftrag erteilt.
Was ist mit einer Reservierung?
Eine Reservierungsgebühr in den Geschäftsbedingungen eines Maklers ist unwirksam, wenn der Interessent sie auch dann nicht zurückbekommt, wenn er nicht kauft. Das hat der Bundesgerichtshof 2023 entschieden. [4]
Vereinbaren Sie eine Reservierung direkt mit dem Käufer, ist die Lage weniger klar. Ob eine Reservierung ohne Notar wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sie im Zweifel rechtlich prüfen.
Was gilt nach dem Notartermin?
Mit der Beurkundung sind beide Seiten gebunden. Der Käufer zahlt aber nicht sofort, sondern erst, wenn der Notar ihm mitteilt, dass der Kaufpreis fällig ist. Wann das ist und wie lange es dauert, steht im Ratgeber Haus verkauft: Wann bekomme ich mein Geld?.
Zahlt der Käufer danach nicht, haben Sie vier Hebel:
- Verzug. Normalerweise braucht es eine Mahnung. [5] Keine Mahnung braucht es, wenn sich die Zahlungsfrist vom Zugang der Fälligkeitsmitteilung an nach dem Kalender berechnen lässt. [5] So kann der Kaufvertrag es regeln: Gezahlt wird innerhalb einer bestimmten Zahl von Tagen nach Zugang der Mitteilung. Prüfen Sie den genauen Wortlaut Ihres Vertrags.
- Verzugszinsen. Im Verzug schuldet der Käufer Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. [6] Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Er ändert sich zweimal im Jahr, deshalb nennen wir hier keine Zahl.
- Frist, dann Rücktritt oder Schadensersatz. Setzen Sie dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung. Läuft sie erfolglos ab, können Sie vom Vertrag zurücktreten. [7] Sie können auch Schadensersatz statt der Zahlung verlangen. [8] Beides schließt sich nicht aus. [9] Einen Schaden haben Sie etwa, wenn Sie das Haus danach nur billiger verkaufen.
- Vollstreckung aus der Urkunde. Im Kaufvertrag kann sich der Käufer wegen des Kaufpreises der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Dann ist die Urkunde selbst ein Vollstreckungstitel, und Sie müssen nicht erst klagen. [10]
Die Reihenfolge stimmen Sie mit Notar und Anwalt ab. Wer zurücktritt, verlangt nicht mehr den Kaufpreis. Wer vollstreckt, will den Kaufpreis. Was in Ihrer Lage besser passt, hängt vom Käufer und vom Markt ab.
Was passiert mit der Vormerkung?
Nach der Beurkundung kann für den Käufer eine Vormerkung im Grundbuch stehen. Sie sichert seinen Anspruch auf das Eigentum. [11] Treten Sie zurück, muss sie wieder weg. Nach einem Rücktritt besteht der Anspruch, den die Vormerkung sichert, nicht mehr. Für die Löschung kann es trotzdem die Bewilligung des Käufers brauchen. [12] Verweigert er sie, kann eine Klage nötig werden. Ein Kaufvertrag kann diesen Fall deshalb vorab regeln. Wie Ihr Vertrag das regelt, fragen Sie den Notar.
Und wenn der Käufer keine Finanzierung bekommt?
Vor dem Notartermin haben Sie dann keinen Anspruch gegen ihn. Nach der Beurkundung schuldet er den Kaufpreis, ob seine Bank zahlt oder nicht. Eine fehlende Finanzierung ändert an der Zahlungspflicht nichts, wenn der Vertrag dafür keinen Vorbehalt enthält. Für Sie gelten dann dieselben vier Hebel wie oben.
Besser ist, es nicht so weit kommen zu lassen. Verlangen Sie vor dem Termin eine Finanzierungsbestätigung der Bank oder einen Eigenkapitalnachweis. Wie Sie einen Käufer einordnen, steht im Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler.
Wie schütze ich mich vorher?
- Nachweis: Finanzierungsbestätigung der Bank oder Eigenkapitalnachweis vor dem Termin.
- Termin: Notartermin zeitnah, weitere Interessenten bis dahin nicht absagen.
- Entwurf prüfen: Steht die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung drin? Ist die Zahlungsfrist nach Zugang der Fälligkeitsmitteilung klar geregelt?
- Rücktritt regeln: Der Vertrag kann ein Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug und eine Regel zur Löschung der Vormerkung enthalten.
- Übergabe erst nach Zahlung: Schlüssel erst, wenn der volle Kaufpreis auf Ihrem Konto ist. Mehr in der Checkliste Notartermin und Übergabe.
Weil der Käufer erst nach der Zahlung Eigentümer wird, behalten Sie bis dahin das Haus. [13] Platzt der Verkauf, verkaufen Sie neu.
Was ist Ihr Haus wert?
Nach einem geplatzten Verkauf lohnt ein zweiter Blick auf den Preis. Eine erste Wertspanne gibt die Ersteinschätzung, für Häuser und Wohnungen in 13 der 21 Gemeinden. Was nach allen Kosten übrig bleibt, zeigt der Nettoerlös-Rechner. Kommen gar keine Käufer, hilft der Ratgeber Haus wird nicht verkauft.
Quellen
- § 311b Abs. 1 BGB (Beurkundungspflicht für Verträge über Grundstücke). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html, abgerufen 04.10.2026.
- BGH, Urteil vom 13.10.2017, V ZR 11/17 (Abbruch von Vertragsverhandlungen über ein Grundstück): Haftung „nur, wenn eine besonders schwerwiegende, in der Regel vorsätzliche Treuepflichtverletzung vorliegt“, etwa „beim Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Abschlussbereitschaft“; Vermögensdispositionen vor der Beurkundung erfolgen „grundsätzlich auf eigenes Risiko“; Leitsatz b): keine Haftung, auch wenn der Verkäufer weiß, dass der Käufer schon einen Finanzierungsvertrag geschlossen hat. https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2017/V_ZR__11-17.pdf?__blob=publicationFile, im Original gelesen am 25.10.2026. Amtlich.
- § 29 Nr. 1 GNotKG (Kostenschuldner ist, wer den Auftrag erteilt hat). https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__29.html, abgerufen 04.10.2026.
- BGH, Urteil vom 20.04.2023, I ZR 113/22 (Reservierungsgebühr in Makler-AGB ohne Rückzahlungsmöglichkeit unwirksam). https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2022/I_ZR_113-22.pdf?__blob=publicationFile, gelesen am 24.10.2026. Amtlich.
- § 286 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 BGB (Verzug durch Mahnung; ohne Mahnung, wenn sich die Leistungszeit von einem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 288 Abs. 1 BGB (Verzugszinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html, abgerufen 04.10.2026. Aktueller Basiszinssatz: Deutsche Bundesbank, bundesbank.de.
- § 323 Abs. 1 BGB (Rücktritt nach erfolgloser Fristsetzung). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 281 Abs. 1 BGB (Schadensersatz statt der Leistung nach erfolgloser Fristsetzung). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__281.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 325 BGB (Schadensersatz wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__325.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (Vollstreckung aus notariellen Urkunden mit Unterwerfungserklärung); Unterwerfung im Kaufvertrag üblich (notarielle Praxis, sekundär). https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__794.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 883 BGB (Vormerkung). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__883.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 19 GBO (Eintragung auf Bewilligung des Betroffenen). https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__19.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 873 Abs. 1 und § 925 BGB (Eigentum erst mit Auflassung und Eintragung); § 16a Abs. 3 GwG (Eintragungsantrag erst nach Prüfung des Zahlungsnachweises). Dass der Notar die Umschreibung erst nach Zahlung beantragt, regelt üblicherweise der Kaufvertrag (notarielle Praxis, sekundär). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__873.html, abgerufen 04.10.2026.
Häufige Fragen
Kann der Käufer vor dem Notartermin einfach absagen?
Ja. Ein Vertrag über den Kauf eines Grundstücks muss notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Vorher bindet weder eine mündliche Zusage noch ein Handschlag noch eine unterschriebene Absichtserklärung zum Kauf. Das gilt für beide Seiten.
Käufer springt ab: Bekomme ich Schadensersatz?
Vor dem Notartermin nur ausnahmsweise. Nach dem Bundesgerichtshof haftet, wer Verhandlungen über ein Grundstück abbricht, nur bei einer besonders schwerwiegenden, in der Regel vorsätzlichen Treuepflichtverletzung (Urteil vom 13.10.2017, V ZR 11/17). Nach der Beurkundung ist das anders: Zahlt der Käufer nicht, können Sie nach einer Frist Schadensersatz verlangen (§ 281 BGB), auch neben einem Rücktritt (§ 325 BGB).
Ist eine Reservierungsgebühr zulässig?
Eine Reservierungsgebühr in den Geschäftsbedingungen eines Maklers, die der Interessent auch dann nicht zurückbekommt, wenn er nicht kauft, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.04.2023, I ZR 113/22). Für eine Reservierung direkt zwischen Verkäufer und Käufer gibt es keine pauschale Antwort; lassen Sie sie im Zweifel rechtlich prüfen.
Wer zahlt den Notar, wenn der Termin platzt?
Wer den Notar beauftragt hat (§ 29 Nr. 1 GNotKG). Das kann der Käufer sein. Haben Sie den Entwurf selbst in Auftrag gegeben, kann die Rechnung bei Ihnen landen. Klären Sie deshalb vorher, wer den Auftrag erteilt.
Was tun, wenn der Käufer nach dem Notartermin nicht zahlt?
Ruhig und in Schritten: Prüfen Sie mit dem Notar, ob der Kaufpreis fällig ist. Lässt sich die Zahlungszeit nach dem Kalender berechnen, ist der Käufer dann ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen. Setzen Sie eine angemessene Frist. Danach können Sie zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Hat er sich der Zwangsvollstreckung unterworfen, können Sie ohne Klage vollstrecken. Die Reihenfolge stimmen Sie mit einem Anwalt ab.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer nicht zahlt?
Ja, wenn der Kaufpreis fällig ist und Sie dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben (§ 323 Abs. 1 BGB). Schadensersatz bleibt daneben möglich (§ 325 BGB). Danach muss die Vormerkung des Käufers aus dem Grundbuch; ein Kaufvertrag kann diesen Fall vorab regeln; wie Ihr Vertrag das regelt, fragen Sie den Notar.
Wie hoch sind Verzugszinsen beim Hauskauf?
Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB). Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank; er ändert sich zweimal im Jahr. Ist ein Verbraucher beteiligt, gilt dieser Satz, nicht der höhere für Geschäfte unter Unternehmen.