Rechner
Grundschuld löschen: Kosten berechnen
Redaktion: Joey Feldmann · Stand · Wie wir arbeiten
Die Löschung einer Grundschuld kostet eine halbe Gebühr des Grundbuchamts nach dem Nennbetrag und beim Notar im Normalfall eine Festgebühr von 20 € plus Umsatzsteuer.1 Dieser Rechner zeigt beide Wege, jede Zeile mit der Nummer des Kostenverzeichnisses.
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Bank schickt die Bewilligung, der Notar beglaubigt
Der Normalfall.
| Posten | KV GNotKG | Betrag |
|---|---|---|
| Löschungsbewilligung der Bank0 € (Annahme) · Annahme | Bank vorab fragen | 0,00 € |
| Notar, Beglaubigung Ihrer Zustimmung mit Löschungsantrag20 € fest · amtlich | Nr. 25101 Nr. 2 | 20,00 € |
| Umsatzsteuer auf den Notar19 % · amtlich | Nr. 32014 | 3,80 € |
| Grundbuchamt, Löschung0,5 · amtlich | Nr. 14140 | 217,50 € |
| Summe | 241,30 € | |
Dazu kann der Notar eine Auslagenpauschale verlangen: 20 % seiner Gebühren, höchstens 20 €, hier 4,00 € zuzüglich Umsatzsteuer (Nr. 32005 KV GNotKG).
Der Notar entwirft und wickelt ab
Wenn die Bank keine grundbuchtaugliche Bewilligung liefert oder Sie den Notar damit beauftragen.
| Posten | KV GNotKG | Betrag |
|---|---|---|
| Löschungsbewilligung der Bank0 € (Annahme) · Annahme | Bank vorab fragen | 0,00 € |
| Notar, Entwurf und Abwicklung0,5 · amtlich | Nr. 24102, § 92 Abs. 2 | 217,50 € |
| Umsatzsteuer auf den Notar19 % · amtlich | Nr. 32014 | 41,33 € |
| Grundbuchamt, Löschung0,5 · amtlich | Nr. 14140 | 217,50 € |
| Summe | 476,33 € | |
Dazu kann der Notar eine Auslagenpauschale verlangen: 20 % seiner Gebühren, höchstens 20 €, hier 20,00 € zuzüglich Umsatzsteuer (Nr. 32005 KV GNotKG).
Der sparsame Weg ist der Normalfall: Die Bank liefert die Löschungsbewilligung in grundbuchtauglicher Form, der Notar beglaubigt nur noch Ihre Unterschrift.
Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, Stand 10.10.2026. Ihre Eingabe bleibt im Browser und wird nicht gespeichert oder verschickt. Keine Rechtsberatung.
Nächster Schritt
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Zur ErsteinschätzungSo rechnet der Rechner
Ausgangspunkt ist der Nennbetrag der eingetragenen Grundschuld.2 Zu diesem Betrag gehört eine volle Gebühr nach Tabelle B, bei 100.000 € sind das 273 €, bei 200.000 € 435 €.3 Das Grundbuchamt erhebt davon die Hälfte, ohne Umsatzsteuer.1
Beim Notar gibt es zwei Wege. Beglaubigt er nur Ihre Zustimmung zur Löschung samt Antrag, kostet das fest 20 €, gleich wie hoch die Grundschuld ist. Entwirft er die Erklärungen vollständig und wickelt ab, berechnet er die Höchstgebühr von 0,5.4 Auf beide Notargebühren kommen 19 % Umsatzsteuer.5
Warum die Beträge im Ratgeber und bei anderen Rechnern auseinanderliegen können und wer die Löschung beim Verkauf beauftragt, erklärt der Ratgeber Grundschuld löschen beim Hausverkauf. Was nach Löschung, Restschuld und Makler vom Verkaufspreis bleibt, rechnet der Nettoerlös-Rechner mit denselben Zahlen. Wie die Bank eine Restschuld aus dem Kaufpreis ablöst, steht im Ratgeber Haus mit Kredit verkaufen. Haben Sie das Haus geerbt, rechnet der Erbschein-Rechner Erbschein und Grundbuchberichtigung mit derselben Tabelle B. Stehen die Erklärungen zur Löschung im Kaufvertrag, fällt beim Notar keine eigene Gebühr an; was Käufer und Verkäufer dann insgesamt zahlen, zeigt der Notarkosten-Rechner. Was das Haus beim Verkauf bringen kann, schätzt die Ersteinschätzung.
- 1 Nr. 14140 KV GNotKG (Löschung in Abteilung III, 0,5); Nr. 25101 Nr. 2 KV GNotKG (Beglaubigung einer Zustimmung nach § 27 GBO mit Löschungsantrag nach § 13 GBO: 20 €). gesetze-im-internet.de, abgerufen 10.10.2026.
- 2 § 53 Abs. 1 GNotKG. gesetze-im-internet.de, abgerufen 10.10.2026.
- 3 § 34 Abs. 2, 4 und 5 GNotKG (Tabelle B, Rundung auf den Cent, Mindestgebühr 15 €). gesetze-im-internet.de, abgerufen 10.10.2026.
- 4 Nr. 24102 KV GNotKG (Entwurf, 0,3 bis 0,5, mindestens 30 €) mit § 92 Abs. 2 GNotKG (vollständiger Entwurf: Höchstgebühr); Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2 KV (keine Beglaubigungsgebühr neben dem eigenen Entwurf). gesetze-im-internet.de, abgerufen 10.10.2026.
- 5 Nr. 32014 KV GNotKG (Umsatzsteuer auf die Kosten); Nr. 32005 KV GNotKG (Auslagenpauschale 20 % der Gebühren, höchstens 20 €).
Häufige Fragen
Zu den Kosten der Löschung. Keine Rechtsberatung.
Warum kostet die Beglaubigung beim Notar fest 20 €?
Weil das Kostenverzeichnis für diesen Fall eine Festgebühr vorsieht. Beglaubigt der Notar Ihre Zustimmung zur Löschung nach § 27 der Grundbuchordnung samt Löschungsantrag, beträgt die Gebühr 20 €, unabhängig von der Höhe der Grundschuld (Nr. 25101 Nr. 2 KV GNotKG). Dazu kommt Umsatzsteuer.
Wonach richtet sich die Gebühr des Grundbuchamts?
Nach dem Nennbetrag der Grundschuld, nicht nach der Restschuld (§ 53 Abs. 1 GNotKG). Das Grundbuchamt erhebt eine halbe Gebühr nach Tabelle B (Nr. 14140 KV GNotKG). Bei 100.000 € sind das 136,50 €, bei 500.000 € 467,50 €. Umsatzsteuer fällt darauf nicht an.
Wann ist der teurere Weg über den Notar-Entwurf nötig?
Wenn der Notar die Erklärungen selbst entwerfen und die Löschung abwickeln soll. Für einen vollständigen Entwurf berechnet er die Höchstgebühr von 0,5 (Nr. 24102 KV, § 92 Abs. 2 GNotKG). Die Beglaubigung kostet dann nichts extra (Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2 KV GNotKG).
Mehrere Grundschulden im Grundbuch: Wie rechne ich?
Das Grundbuchamt rechnet je Recht nach dessen Nennbetrag; geben Sie die Beträge einzeln ein und addieren Sie die Grundbuchgebühren. Die Beglaubigung ist mit einer Gebühr abgegolten, wenn Ihre Unterschriften in einem einzigen Vermerk stehen (Nr. 25100 Abs. 2 KV GNotKG).
Verlangt der Notar noch mehr als die Gebühren?
Er kann eine Pauschale für Post und Telekommunikation verlangen: 20 % seiner Gebühren, höchstens 20 €, zuzüglich Umsatzsteuer (Nr. 32005 KV GNotKG). Der Rechner nennt sie unter jeder Tabelle, rechnet sie aber nicht in die Summe.