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Notar- und Grundbuchkosten beim Hausverkauf: Wer zahlt was?
Redaktion: Joey Feldmann · Stand · Wie wir arbeiten
Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch trägt nach dem Gesetz der Käufer, der Verkäufer zahlt die Löschung seiner Grundschuld.1 Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das in unserem Beispiel 4.038,27 € für den Käufer und 217,50 € für den Verkäufer, dazu 20.000 € Grunderwerbsteuer.
Wer verkauft, kennt so die Nebenkosten des Käufers für die Preisverhandlung und die eigenen. Der Rechner prüft nicht Ihren Vertrag und ersetzt keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben bleiben im Browser.
- 1 § 448 Abs. 2 BGB; §§ 433 Abs. 1 Satz 2, 435 BGB.
Kosten nach GNotKG
Käufer zahlt
- Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung (Nr. 21100, 2,0)
- 1.570,00 €
- Vollzug: Löschungsunterlagen der Bank und Vorkaufsrecht der Gemeinde (Nr. 22110, 0,5)
- 392,50 €
- Betreuung: Mitteilung der Fälligkeit (Nr. 22200 Nr. 2, 0,5)
- 392,50 €
- Post und Telekommunikation, Pauschale (Nr. 32005, 20 %, höchstens 20 €)
- 20,00 €
- Grundbuchabruf, 1× (Nr. 32011, JVKostG Nr. 1151, 8 € je Abruf)
- 8,00 €
- Umsatzsteuer 19 % auf den Notar (Nr. 32014)
- 452,77 €
- Eintragung des Käufers als Eigentümer (Nr. 14110, 1,0)
- 785,00 €
- Eintragung der Auflassungsvormerkung (Nr. 14150, 0,5)
- 392,50 €
- Löschung der Vormerkung (Nr. 14152, 25 € fest)
- 25,00 €
- Käufer zusammen
- 4.038,27 €
Verkäufer zahlt
- Löschung der Grundschuld im Grundbuch (Nr. 14140, 0,5 vom Nennbetrag)
- 217,50 €
- Verkäufer zusammen
- 217,50 €
Zusammen und Anteil am Kaufpreis
- Käufer: Notar und Grundbuch
- 4.038,27 € · 1,0 %
- Verkäufer: Löschung
- 217,50 € · 0,1 %
- Grunderwerbsteuer 5 %, Verteilung laut Vertrag
- 20.000,00 € · 5,0 %
- Zusammen
- 24.255,77 € · 6,1 %
Die Grunderwerbsteuer schulden Käufer und Verkäufer gemeinsam; wer sie trägt, regelt der Kaufvertrag. Notare dürfen keine abweichenden Gebühren vereinbaren. Das ist keine Rechtsberatung.
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Nächster Schritt
Und was ist das Haus wert?
Die Ersteinschätzung ordnet Ihre Immobilie mit dem amtlichen Bodenrichtwert Ihrer Zone ein, für Häuser und Wohnungen in 13 der 21 Gemeinden mit einer Wertspanne. Das Ergebnis sehen Sie ohne Kontaktdaten, und es verpflichtet Sie zu nichts.
Zur ErsteinschätzungBeispiel: 400.000 € mit Löschung einer Grundschuld
Annahmen: Kaufpreis 400.000 €. Auf dem Haus lastet noch eine Grundschuld des Verkäufers über 200.000 €, wie im Beispiel des Grundschuld-Rechners; sie wird gelöscht. Der Notar fragt bei der Gemeinde nach dem Vorkaufsrecht, teilt die Fälligkeit mit und ruft das Grundbuch einmal ab. Für den Käufer wird eine Vormerkung eingetragen. Eine volle Gebühr nach Tabelle B beträgt bei 400.000 € genau 785,00 €.2
| Posten, Nr. und Satz | Betrag |
|---|---|
| Käufer: Notar | |
| Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung Nr. 21100, 2,0 | 1.570,00 € |
| Vollzug: Löschungsunterlagen der Bank und Vorkaufsrecht der Gemeinde Nr. 22110, 0,5 | 392,50 € |
| Betreuung: Mitteilung der Fälligkeit Nr. 22200 Nr. 2, 0,5 | 392,50 € |
| Post und Telekommunikation, Pauschale Nr. 32005, 20 %, höchstens 20 € | 20,00 € |
| Grundbuchabruf, 1× Nr. 32011, JVKostG Nr. 1151, 8 € je Abruf | 8,00 € |
| Umsatzsteuer Nr. 32014, 19 % | 452,77 € |
| Käufer: Grundbuchamt, ohne Umsatzsteuer | |
| Eintragung des Käufers als Eigentümer Nr. 14110, 1,0 | 785,00 € |
| Eintragung der Auflassungsvormerkung Nr. 14150, 0,5 | 392,50 € |
| Löschung der Vormerkung Nr. 14152, 25 € fest | 25,00 € |
| Käufer zusammen, 1,0 % des Kaufpreises | 4.038,27 € |
| Verkäufer: Grundbuchamt | |
| Löschung der Grundschuld im Grundbuch Nr. 14140, 0,5 vom Nennbetrag | 217,50 € |
| Verkäufer zusammen, 0,1 % | 217,50 € |
| Grunderwerbsteuer 5 %, Verteilung laut Vertrag | 20.000,00 € |
| Alles zusammen, 6,1 % | 24.255,77 € |
Der Anteil am Kaufpreis ist rein rechnerisch. Was das Haus am Markt bringen kann, schätzt die Ersteinschätzung; was Ihnen nach allen Abzügen bleibt, zeigt der Nettoerlös-Rechner.
Woraus sich die Rechnung des Notars zusammensetzt
Grundlage ist der Kaufpreis. Bei einem Vertrag, in dem Leistungen ausgetauscht werden, zählt nur die Leistung einer Seite, bei verschiedenen Werten die höhere.3 Für die Beurkundung nimmt der Notar das Doppelte einer vollen Gebühr. Die Auflassung in derselben Urkunde dient der Erfüllung des Kaufvertrags und kostet nichts extra; dasselbe gilt für die Erklärungen zur Löschung einer Grundschuld.4
Für den Vollzug, also das Einholen von Erklärungen Dritter, kommt eine halbe Gebühr dazu. Holt er die Löschungsunterlagen der Bank ein, fällt sie voll an. Fragt er nur bei der Gemeinde nach dem Vorkaufsrecht, sind es höchstens 50 €.5 Prüft er, wann der Kaufpreis fällig ist, und teilt es mit, ist das eine Betreuung mit nochmals einer halben Gebühr.6 Für Post und Telefon darf er pauschal 20 % der Gebühren nehmen, höchstens 20 €, einmal für Vertrag, Vollzug und Betreuung zusammen.7 Auf alles kommt die Umsatzsteuer.8
Verhandeln lässt sich davon nichts: „Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam“.9
Was das Grundbuchamt berechnet
Für die Eintragung des Käufers als Eigentümer eine volle Gebühr, für die Vormerkung eine halbe, für deren spätere Löschung 25 €. Die Löschung einer Grundschuld kostet eine halbe Gebühr, gerechnet vom Nennbetrag.10 Das Grundbuchamt ist ein Gericht; auf seine Gebühren fällt keine Umsatzsteuer an.
Wer was trägt
Das Gesetz sagt: „Der Käufer eines Grundstücks trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung ins Grundbuch und der zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen.“1 Der Verkäufer muss das Haus frei von Rechten Dritter verschaffen.1 Deshalb steht die Löschung seiner Grundschuld in der Spalte des Verkäufers. Beides ist eine gesetzliche Grundregel; der Kaufvertrag kann es anders verteilen. Ohne Grundschuld-Löschung wäre die Vollzugsgebühr kleiner. Wer diesen Unterschied trägt, regelt ebenfalls der Vertrag.
Die Grunderwerbsteuer schulden „die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen“, also beide.11 Wer sie im Verhältnis zueinander zahlt, steht im Vertrag. Der Rechner ordnet sie deshalb keiner Seite zu. Warum ein Anteil an der Rücklage einer Eigentumswohnung die Grunderwerbsteuer nicht senkt, erklärt der Ratgeber Hausgeld, Sonderumlage und Rücklage.
Womit der Rechner rechnet
-
Geschäftswert: der Kaufpreis, für Beurkundung, Vollzug und Betreuung
§ 47 Satz 1, § 97 Abs. 3, § 112 Satz 1, § 113 Abs. 1 GNotKG · amtlich
-
Gebühren: Tabelle B, auf den Cent gerundet
§ 34 Abs. 2 und 4 GNotKG · amtlich
-
Beurkundung: Kaufvertrag und Auflassung in einer Urkunde, 2,0, mindestens 120 €
Nr. 21100 KV; § 109 Abs. 1 GNotKG · amtlich
-
Vollzug: 0,5 mit Löschungsunterlagen der Bank; nur mit der Erklärung der Gemeinde höchstens 50 €
Nr. 22110, 22112 KV, Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 9 · amtlich
-
Betreuung: 0,5 für die Mitteilung der Fälligkeit
Nr. 22200 Nr. 2 KV · amtlich
-
Auslagen: Pauschale 20 % der Gebühren, höchstens 20 €, einmal für das ganze Geschäft; 8 € je Grundbuchabruf
Nr. 32005, 32011 KV; Nr. 1151 KV JVKostG · amtlich
-
Dokumentenpauschale: nicht gerechnet, die Seitenzahl ist nicht bekannt
Nr. 32001 KV · Annahme
-
Umsatzsteuer: 19 % auf Gebühren und Auslagen des Notars, nicht auf das Grundbuchamt
Nr. 32014 KV · amtlich
-
Grundbuch: Eigentum 1,0, Vormerkung 0,5 vom Kaufpreis, Löschung der Vormerkung 25 €
Nr. 14110, 14150, 14152 KV; §§ 45 Abs. 3, 46 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG · amtlich
-
Löschung der Grundschuld: 0,5 vom Nennbetrag beim Grundbuchamt; keine eigene Notargebühr, wenn die Erklärungen im Kaufvertrag stehen
Nr. 14140 KV; § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b GNotKG · amtlich
-
Zuordnung: Beurkundung, Vollzug, Betreuung und Eintragungen beim Käufer, Löschung beim Verkäufer
§ 448 Abs. 2, §§ 433, 435 BGB; der Vertrag kann es anders regeln · Annahme
-
Grunderwerbsteuer: 5 % vom Kaufpreis, auf volle Euro abgerundet, keiner Seite zugeordnet
Niedersachsen; § 13 Nr. 1 GrEStG · amtlich
Was der Rechner nicht kann
- Die Grundschuld des Käufers für seine Finanzierung. Sie ist eine eigene Urkunde mit eigenen Gebühren.
- Kopien und Ausfertigungen. Die Dokumentenpauschale hängt an der Seitenzahl.7
- Treuhandauflagen der Bank des Verkäufers, Genehmigungen von Gerichten, Vollmachtsbestätigungen und andere Vollzugsfälle außerhalb des Üblichen.
- Einen Wert über dem Kaufpreis. Liegt der Verkehrswert höher, zählt er.3
- 2 § 34 Abs. 2 und 4 GNotKG, Tabelle B. gesetze-im-internet.de, gelesen am 11.10.2026.
- 3 § 47 Satz 1 und 3, § 97 Abs. 3 GNotKG. gesetze-im-internet.de, gelesen am 11.10.2026.
- 4 Nr. 21100 KV GNotKG (2,0, mindestens 120 €); § 109 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4 Nr. 1 b GNotKG. gesetze-im-internet.de, gelesen am 11.10.2026.
- 5 Nr. 22110 und 22112 KV mit Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 9; Wert § 112 Satz 1 GNotKG.
- 6 Nr. 22200 Anmerkung Nr. 2 KV; Wert § 113 Abs. 1 GNotKG.
- 7 Nr. 32005 KV (Pauschale); Nr. 32001 KV (Dokumentenpauschale); Nr. 32011 KV mit Nr. 1151 KV JVKostG (8 € je Grundbuchabruf). Kostenverzeichnis auf gesetze-im-internet.de, gelesen am 11.10.2026, Stand: zuletzt geändert am 10.12.2025.
- 8 Nr. 32014 KV GNotKG, 19 %.
- 9 § 125 GNotKG. gesetze-im-internet.de, gelesen am 11.10.2026.
- 10 Nr. 14110, 14150, 14152 und 14140 KV GNotKG; Wert § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 45 Abs. 3 GNotKG.
- 11 § 13 Nr. 1 GrEStG. gesetze-im-internet.de, gelesen am 11.10.2026. Steuersatz in Niedersachsen 5 %, wie im Rechner zur Teilungsversteigerung.
§ 448 BGB und §§ 433, 435 BGB am 11.10.2026 auf gesetze-im-internet.de gelesen.
Häufige Fragen
Zu Notar und Grundbuch beim Verkauf.
Wer zahlt beim Hausverkauf den Notar?
Nach dem Gesetz der Käufer: Er trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung ins Grundbuch und der dazu nötigen Erklärungen (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Kaufvertrag kann es anders regeln.
Was zahlt der Verkäufer beim Notar?
Ist eine Grundschuld eingetragen, ihre Löschung: Er muss das Haus frei von Rechten Dritter verschaffen (§§ 433, 435 BGB). Was er sonst trägt, regelt der Kaufvertrag. Stehen die Erklärungen zur Löschung im Kaufvertrag, kostet das beim Notar nichts extra (§ 109 Abs. 1 GNotKG); das Grundbuchamt nimmt 0,5 einer vollen Gebühr vom Nennbetrag.
Wie viel kosten Notar und Grundbuch bei 400.000 €?
In unserem Beispiel mit Löschung einer Grundschuld, Vorkaufsrecht und Fälligkeitsmitteilung zahlt der Käufer 4.038,27 €, das sind 1,0 % des Kaufpreises. Dazu kommen 20.000 € Grunderwerbsteuer.
Kann man mit dem Notar einen Preis verhandeln?
Nein. Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam (§ 125 GNotKG). Jeder Notar rechnet nach denselben Gebührennummern und derselben Tabelle.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Steuerschuldner sind beide Vertragsteile (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Wer sie im Verhältnis zueinander trägt, steht im Kaufvertrag. Das Finanzamt kann sich an beide halten.