Zum Inhalt springen

Ratgeber

Acker, Wiese oder Wald verkaufen: Genehmigung und Vorkaufsrecht in Niedersachsen

Redaktion: Joey Feldmann · Stand  · Wie wir arbeiten

Wer einen Acker, eine Wiese oder ein Stück Wald verkauft, braucht unter Umständen mehr als einen Käufer und einen Notar. Für solche Flächen gilt das Grundstückverkehrsgesetz. Der Verkauf kann eine behördliche Genehmigung brauchen, und ein Siedlungsunternehmen kann ein Vorkaufsrecht haben. Diese Seite erklärt, was das Bundesgesetz und das niedersächsische Landesrecht dazu sagen. Preise nennt sie nicht, und eine Rechtsberatung ersetzt sie nicht.

Gilt das auch für mein Haus?

Nur für Flächen, die das Gesetz meint. Es gilt „für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie für Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann“. [1] Zur Landwirtschaft zählt es unter anderem Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft, Erwerbsgartenbau und Erwerbsobstbau. [1] Auch ein Teil eines Grundstücks gilt als Grundstück. [1] Gehört eine Weide zum Haus, kann für sie also etwas anderes gelten als für den Garten.

Einige Verkäufe brauchen keine Genehmigung, auch wenn die Fläche landwirtschaftlich ist. Dazu gehören Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Ausgenommen ist die Wirtschaftsstelle eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs. Ausgenommen sind auch Flächen, die der Bebauungsplan als solche Grundstücke ausweist. [2] Genehmigungsfrei ist auch ein Verkauf, an dem der Bund oder ein Land als Vertragsteil beteiligt ist. [2] Wie Bauland bewertet und verkauft wird, erklärt der Ratgeber Grundstück verkaufen.

Ab welcher Größe braucht der Verkauf eine Genehmigung?

Das Bundesgesetz sagt zunächst: „Die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und der schuldrechtliche Vertrag hierüber bedürfen der Genehmigung.“ [3] Die Länder können aber bestimmen, dass Grundstücke bis zu einer bestimmten Größe keine Genehmigung brauchen. [3]

Niedersachsen hat das getan. Genehmigungsfrei ist die Veräußerung von Grundstücken, die kleiner als 0,5 Hektar sind. [4] Kauft eine Kommune oder ein kommunaler Zweckverband, gilt das für Grundstücke unter 1 Hektar. Dasselbe gilt für eine anerkannte Naturschutzvereinigung, die für ein konkretes Naturschutzprojekt kauft. [4] Die Regel gilt seit dem 1. September 2022. [4]

Für die Größe zählt nicht nur die einzelne Fläche. Hinzugerechnet werden frühere genehmigungsfreie Verkäufe derselben Person. Das gilt für Verkäufe zur gleichen Zeit und in den drei Jahren davor im Bezirk derselben Genehmigungsbehörde. [4] Wer verkauft, ist verpflichtet, dabei mitzuwirken. [4]

Über den Antrag entscheidet die nach Landesrecht zuständige Behörde. [5] Den Antrag dürfen die Vertragsparteien stellen. Hat ein Notar den Vertrag beurkundet, gilt er als ermächtigt, die Genehmigung zu beantragen. [5] Die Genehmigung kann auch schon vor der Beurkundung erteilt werden. Ist der Vertrag genehmigt, gilt auch die Auflassung als genehmigt. [3]

Wann darf die Behörde die Genehmigung versagen?

Nur aus den Gründen, die das Gesetz nennt. Sie darf die Genehmigung nur versagen oder mit Auflagen oder Bedingungen versehen, wenn Tatsachen eines von drei Dingen ergeben: [6]

  1. Die Veräußerung bedeutet „eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens“.
  2. Das Grundstück oder zusammenhängende Grundstücke des Verkäufers würden unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt.
  3. „Der Gegenwert“ steht „in einem groben Mißverhältnis zum Wert des Grundstücks“.

Zu Nummer 2 nennt das Gesetz Regelfälle. Dazu gehört, dass ein landwirtschaftliches Grundstück kleiner als ein Hektar wird. Bei Wald liegt die Grenze bei dreieinhalb Hektar. Das gilt nicht, wenn die ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung gewährleistet erscheint. [6] Das ist wichtig, wenn Sie nur einen Teil einer Fläche verkaufen wollen.

Zwei Regeln begrenzen die Versagung. Dient der Verkauf anderen als land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken, darf die Behörde nicht wegen des Preises versagen. [6] Und die Genehmigung soll nicht versagt werden, wenn das eine unzumutbare Härte für den Verkäufer bedeuten würde. [6] Ob einer der Gründe in Ihrem Fall vorliegt, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Wie sie entscheiden wird, sagt diese Seite nicht.

Was ist das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht?

Bei landwirtschaftlichen Flächen kann ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen ein Vorkaufsrecht haben. Das Reichssiedlungsgesetz knüpft es an drei Dinge. Die Fläche wird durch Kaufvertrag verkauft. Der Verkauf braucht eine Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Und die Genehmigung wäre nach Auffassung der Genehmigungsbehörde nach § 9 zu versagen. [7]

Das Bundesgesetz nennt eine Mindestgröße von zwei Hektar und erlaubt den Ländern, davon abzuweichen. [7] In Niedersachsen gilt es ab 0,5 Hektar. Das gilt, soweit die Fläche eine wirtschaftliche Einheit bildet. [4] Das Landesgesetz kennt außerdem ein zusätzliches Vorkaufsrecht mit drei eigenen Voraussetzungen. [4]

Kein Vorkaufsrecht besteht, wenn Sie an Ihren Ehegatten verkaufen oder an Verwandte in gerader Linie. Dasselbe gilt für Verwandte bis zum dritten Grad in der Seitenlinie und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. [7] Für den Verkauf an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt das ebenfalls, mit Ausnahmen. [7] Liegen die Voraussetzungen vor, legt die Genehmigungsbehörde den Vertrag vor ihrer Entscheidung der Siedlungsbehörde vor. [8]

Dieses Vorkaufsrecht ist ein anderes als das der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch. Jenes erklärt der Ratgeber Vorkaufsrecht der Gemeinde.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Die Behörde muss „binnen einem Monat“ nach Eingang des Antrags und der Urkunde entscheiden. [9] Reicht die Zeit nicht, erteilt sie dem Verkäufer vorher einen Zwischenbescheid. Dann verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Muss sie eine Erklärung zum Vorkaufsrecht herbeiführen, verlängert sie sich auf drei Monate. [9]

Stellt die Behörde dem Verkäufer in dieser Frist keine Entscheidung nach § 9 zu, gilt die Genehmigung als erteilt. Dasselbe gilt, wenn sie keine Mitteilung über eine verlängerte Frist für das Vorkaufsrecht zustellt. [9] Ist die Genehmigung unanfechtbar geworden, erteilt die Behörde auf Antrag ein Zeugnis darüber. [9] Wann der Käufer zahlen muss, regelt der Kaufvertrag. Welche Voraussetzungen dort vereinbart werden können, erklärt der Ratgeber Wann bekomme ich mein Geld?.

Was gilt für Erben und Miteigentümer?

Das Gesetz stellt drei Geschäfte dem Verkauf gleich. [3]

  • Die Einräumung und die Veräußerung eines Miteigentumsanteils.
  • Der Verkauf eines Erbanteils an jemanden, der nicht Miterbe ist. Das gilt, wenn der Nachlass im Wesentlichen aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb besteht.
  • Die Bestellung eines Nießbrauchs an dem Grundstück.

Verkaufen die Erben die Fläche selbst, gelten für diesen Verkauf dieselben Regeln wie oben. Was beim Verkauf eines geerbten Hauses sonst zählt, erklärt der Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen. Gehören Haus und Fläche zusammen, ordnet die Ersteinschätzung den Wert des Hauses ein.

Quellen

  1. § 1 Abs. 1 bis 3 GrdstVG. https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/__1.html, gelesen am 11.10.2026. Amtlich.
  2. § 4 Nr. 1 und 4 GrdstVG. https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/__4.html, gelesen am 11.10.2026. Amtlich.
  3. § 2 Abs. 1 bis 3 GrdstVG. https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/__2.html, gelesen am 11.10.2026. Amtlich.
  4. §§ 1, 3 und 4 des Niedersächsischen Gesetzes über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft (NGrdstLwG) vom 29.06.2022, Nds. GVBl. S. 404, NI-VORIS 78310, gelesen am 12.10.2026. Amtlich.
  5. § 3 GrdstVG. https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/__3.html, gelesen am 11.10.2026. Amtlich.
  6. § 9 Abs. 1, 3, 4 und 7 GrdstVG. https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/__9.html, gelesen am 11.10.2026. Amtlich.
  7. § 4 Abs. 1, 2 und 4 RSiedlG (Reichssiedlungsgesetz). https://www.gesetze-im-internet.de/rsiedlg/__4.html, gelesen am 11.10.2026. Amtlich.
  8. § 12 GrdstVG. https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/__12.html, gelesen am 11.10.2026. Amtlich.
  9. § 6 GrdstVG. https://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/__6.html, gelesen am 11.10.2026. Amtlich.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Verkauf einer Wiese eine Genehmigung?

In Niedersachsen ja, wenn die Fläche land- oder forstwirtschaftlich ist, mindestens 0,5 Hektar groß ist und keine Ausnahme greift (§ 2 GrdstVG, § 1 NGrdstLwG). Genehmigungsfrei ist zum Beispiel ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, mit Ausnahmen (§ 4 Nr. 4 GrdstVG).

Wer stellt den Antrag auf Genehmigung?

Berechtigt sind die Vertragsparteien. Hat ein Notar den Vertrag beurkundet, gilt er als ermächtigt, die Genehmigung zu beantragen (§ 3 Abs. 2 GrdstVG).

Wie lange dauert die Genehmigung?

Die Behörde hat einen Monat nach Eingang von Antrag und Urkunde. Mit einem Zwischenbescheid verlängert sich die Frist auf zwei Monate, muss sie das Vorkaufsrecht klären lassen, auf drei Monate. Stellt sie in dieser Frist keine Entscheidung zu, gilt die Genehmigung als erteilt (§ 6 GrdstVG).

Darf die Behörde den Verkauf wegen des Preises versagen?

Nur, wenn der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG). Wird das Grundstück für andere als land- oder forstwirtschaftliche Zwecke veräußert, darf sie aus diesem Grund nicht versagen (§ 9 Abs. 4 GrdstVG).

Gilt das auch für mein Wohnhaus mit Garten?

Das Gesetz gilt für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie für Moor- und Ödland, das sich in solche Kultur bringen lässt (§ 1 Abs. 1 GrdstVG). Gehört zum Haus eine Weide oder ein Acker, kann für diese Fläche etwas anderes gelten als für den Garten.