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Ratgeber

Grundstück verkaufen in der Region Hannover: Was der Bodenrichtwert für Ihre Fläche bedeutet

Stand:

Bodenrichtwert mal Fläche ergibt nicht den Wert Ihres Grundstücks, sondern nur den Startpunkt. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein gedachtes Richtwertgrundstück mit festgelegter Größe, Nutzung und Entwicklungszustand. [1] Weicht Ihre Fläche davon ab, ist der Wert je Quadratmeter anzupassen: bei großen Grundstücken nach unten, wenn die Fläche keine zweite Bauparzelle hergibt, nach oben, wenn sie teilbar ist. Vor dem Verkauf sind außerdem Bebaubarkeit, Baulasten, Altlasten, Vorkaufsrecht der Gemeinde und Spekulationsfrist zu klären.

Was sagt der Bodenrichtwert über mein Grundstück aus?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter für eine Bodenrichtwertzone, ermittelt vom Gutachterausschuss und in Niedersachsen über das LGLN veröffentlicht. [2] Er gilt für das Bodenrichtwertgrundstück: ein fiktives, unbebautes Grundstück, dessen Merkmale den in der Zone vorherrschenden entsprechen. [1] Dazu gehören immer Entwicklungszustand und Art der Nutzung, bei baureifem Land der beitragsrechtliche Zustand, und die Grundstücksgröße, wenn sie den Wert beeinflusst. [3] In der Region Hannover ist das die Regel: Die Regionalseiten zeigen für Wedemark 29 Zonen zwischen 70 und 340 Euro/m² mit Richtwertgrundstücken von 750 oder 1.000 m², für Garbsen 15 Zonen zwischen 175 und 370 Euro/m² mit 500 oder 750 m² (Stichtag 01.01.2026). [4] [5]

Der Bodenrichtwert setzt ein erschließungsbeitragsfreies Grundstück voraus; [3] stehen noch Beiträge aus, liegt Ihr Grundstück darunter. Rechte in Abteilung II des Grundbuchs, Baulasten oder ein ungünstiger Zuschnitt sind Einzelmerkmale, die das Richtwertgrundstück ausdrücklich nicht hat. [3] Die ImmoWertV verlangt deshalb, den Bodenrichtwert an die Abweichungen des Objekts anzupassen. [6]

Warum sinkt der Wert je Quadratmeter mit der Größe?

Wer ein Einfamilienhaus bauen will, zahlt für den zweiten Tausend Quadratmeter nicht denselben Preis wie für den ersten. Die ImmoWertV erfasst das mit Umrechnungskoeffizienten: dem Verhältnis des Werts eines Grundstücks mit bestimmter Größe zum Wert des Normgrundstücks. [7] Der Gutachterausschuss Hameln-Hannover leitet sie aus Kaufpreisen ab und veröffentlicht sie für baureife Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke, „die eine nicht teilbare Einheit bilden“, von 200 bis 1.500 m². Bezogen auf 500 m² gleich 1,000 liegt der Koeffizient bei 300 m² bei 1,065, bei 1.000 m² bei 0,955, bei 1.300 m² bei 0,887 und bei 1.500 m² bei 0,785. [8] Diese Werte sind amtlich.

Ein Rechenbeispiel mit einer Zone zu 200 Euro/m² und einem Richtwertgrundstück von 750 m² (in Wedemark gibt es Zonen dieser Größenordnung [4]): Ein 1.300-m²-Grundstück ergibt naiv 260.000 Euro. Amtlich wird der Bodenrichtwert zunächst auf die Größe umgerechnet: 0,887 geteilt durch 0,972 (Koeffizient für 750 m²) mal 200 Euro/m² ergibt rund 183 Euro/m², für 1.300 m² also rund 237.000 Euro, 23.000 Euro weniger als naiv gerechnet. [8]

Die Ersteinschätzung rechnet das Haus mit einer vereinfachten Flächenanrechnung, die an Verkäufen in der Region gemessen ist; den Bodenwert nach dem amtlichen Weg zeigt der Bodenrichtwert-Finder. Die amtliche Tabelle endet bei 1.500 m². Für größere Flächen gibt es keinen amtlichen Koeffizienten, und der Finder rechnet dort nicht weiter.

Die Koeffizienten gelten nur für nicht teilbare Einheiten. [8] Lassen sich aus 2.000 m² zwei selbständig bebaubare Grundstücke bilden, gibt es zwei Bauplätze zu je 1.000 m², jeder mit rund 197 Euro/m², zusammen rund 393.000 Euro vor Vermessungs- und Erschließungskosten. Die Frage „teilbar oder nicht“ wiegt schwerer als jeder Koeffizient; die Ersteinschätzung kann sie nicht beurteilen.

Welchen Entwicklungszustand hat meine Fläche?

Bodenrichtwerte werden je Entwicklungszustand ermittelt. [2] Die Regionalseiten zeigen nur baureifes Wohnbauland; eine Wiese am Ortsrand hat einen anderen, meist deutlich niedrigeren Richtwert. Der Bundesfinanzhof hat im Januar 2026 für die Grundsteuerbewertung bestätigt: Liegen für dieselbe Fläche Bodenrichtwerte für mehrere Entwicklungszustände vor, zählt die Nutzungsmöglichkeit, nicht die tatsächliche Nutzung; eine land- oder forstwirtschaftlich nutzbare Fläche fällt unter den Landwirtschaftswert. [9]

Entwicklungszustand (§ 3 ImmoWertV) [10] Kennzeichen Bedeutung für den Verkäufer
Flächen der Land- oder Forstwirtschaft land- oder forstwirtschaftlich nutzbar, keine bauliche Entwicklung absehbar Bodenrichtwert für Landwirtschaft, nicht der Wohnbaulandwert der Regionalseiten
Bauerwartungsland bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen zu erwarten, etwa Darstellung im Flächennutzungsplan Wert liegt zwischen Landwirtschaft und Bauland; Käufer sind meist Bauträger oder Kommunen, Preis hängt am Zeithorizont der Planung
Rohbauland für Bebauung bestimmt, aber Erschließung nicht gesichert oder Zuschnitt ungeeignet Erschließungs- und Ordnungskosten mindern den Wert; Bebauungsplan oder Umlegung noch offen
Baureifes Land nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und tatsächlich baulich nutzbar Richtwert der Regionalseiten gilt, umgerechnet auf Größe und beitragsrechtlichen Zustand
Sonstige Flächen keinem der Zustände zuzuordnen, etwa Verkehrs- oder Wasserflächen Kein Baulandwert; Einzelbewertung

Darf auf meinem Grundstück gebaut werden?

Der Entwicklungszustand folgt aus dem Planungsrecht. Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. [11] Ohne Bebauungsplan, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbauter Grundstücksfläche in die Umgebung einfügen. [12] Im Außenbereich sind Wohnhäuser grundsätzlich nicht zulässig; privilegiert sind vor allem land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Versorgungsanlagen. [13] Viele große Grundstücke im Umland liegen vorn im Innenbereich und hinten im Außenbereich; dann ist nur der vordere Teil Bauland.

Verbindliche Klarheit schafft eine Bauvoranfrage nach § 73 NBauO; der Bauvorbescheid erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren der Bauantrag folgt. [14] Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Region Hannover ist das für Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Pattensen, Sehnde, Uetze und Wennigsen. Garbsen, Langenhagen und Wedemark haben, wie die Landeshauptstadt Hannover, eine eigene Bauaufsicht. [15]

Wie teile ich ein Grundstück, und was kostet das?

Eine eigene Teilungsgenehmigung gibt es in Niedersachsen seit 2008 nicht mehr. [16] Zwei Grenzen bleiben: Innerhalb eines Bebauungsplans dürfen durch die Teilung keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen widersprechen, [17] und nach § 8 NBauO darf die Teilung eines bebauten Grundstücks keine Verhältnisse schaffen, die dem Bauordnungsrecht zuwiderlaufen, etwa zu geringe Grenzabstände des bestehenden Hauses. [18]

Die Teilung selbst ist eine Zerlegungsvermessung durch das Katasteramt des LGLN oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur; erst nach Eintragung in das Liegenschaftskataster kann die Teilfläche im Grundbuch umgeschrieben werden. [19] Die Gebühren richten sich für beide Stellen nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. [19] Eine belastbare Pauschale gibt es nicht; lassen Sie sich vorab einen Kostenrahmen nennen.

Erschließungsbeiträge für Straßen, Wege und Grünanlagen kann die Gemeinde nach §§ 127 ff. BauGB erheben; beitragspflichtig ist, wer bei Bekanntgabe des Bescheids Eigentümer ist. [20] Straßenausbaubeiträge nach § 6 NKAG können niedersächsische Gemeinden erheben, müssen es aber nicht; maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde. [21] Was bis zur Beurkundung nicht abgerechnet ist, gehört in den Kaufvertrag.

Welche Rechte und Lasten muss ich offenlegen?

Vier Auskünfte gehören vor den Verkauf. Erstens das Baulastenverzeichnis: Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, etwa eine Abstands- oder Zufahrtsbaulast zugunsten des Nachbarn; sie stehen nicht im Grundbuch, binden aber jeden Rechtsnachfolger. [22] Auskunft gibt die Bauaufsicht; bei Region und Landeshauptstadt Hannover kostet der Auszug 30 Euro je Flurstück, auch ohne Eintragung. [23] [24] Zweitens Abteilung II des Grundbuchs: Wege-, Leitungs-, Wohn- oder Vorkaufsrechte Dritter mindern den Wert und sind dem Käufer zu nennen. Drittens das Altlastenverzeichnis nach § 6 NBodSchG; in der Region Hannover erteilt das Team Bodenschutz die Auskunft, ab einer halben Stunde Bearbeitungsaufwand gegen Gebühr. [25] [26] Viertens das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach § 24 BauGB, etwa in Bebauungsplangebieten für öffentliche Zwecke, in Sanierungsgebieten und im Außenbereich für Wohnbauflächen. [27] Der Notar holt das Zeugnis über Nichtbestehen oder Nichtausübung ein, das Negativattest; die Gemeinde hat drei Monate ab Mitteilung des Kaufvertrags. [28] Ohne Negativattest wird der Käufer nicht eingetragen.

Was ist beim Verkauf an einen Bauträger anders?

Bauträger kaufen oft mit Bedingungen: Rücktritt bei versagter Baugenehmigung, Kaufpreis abhängig von der genehmigten Geschossfläche, lange Fristen. Verkaufen Sie als Privatperson an ein Unternehmen, ist das ein Verbrauchervertrag; der Notar soll Ihnen den Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. [29]

Welche Steuern fallen an?

Verkaufen Sie ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung mit Gewinn, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. [30] Die Ausnahme für selbst bewohnte Immobilien hilft beim unbebauten Grundstück nicht: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein als Garten genutztes Nachbargrundstück nicht privilegiert ist [31] und dass eine vom bewohnten Grundstück abgetrennte unbebaute Teilfläche von 1.000 m² steuerpflichtig war, obwohl das Haus daneben weiter bewohnt wurde. [32] Bei geerbten Grundstücken zählt der Kauf durch den Erblasser. Ob und wie viel anfällt, zeigt der Spekulationssteuer-Rechner. Die Grunderwerbsteuer schulden nach dem Gesetz beide Vertragsparteien; [33] vertraglich übernimmt sie regelmäßig der Käufer.

Was dieser Ratgeber nicht klärt

Ob Ihr Grundstück teilbar und der Garten Bauland ist, kann nur die zuständige Bauaufsicht beantworten; ob ein Verkauf steuerpflichtig ist, hängt von Ihren Anschaffungsdaten ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und kein Verkehrswertgutachten; die Ersteinschätzung ordnet Ihre Adresse der Bodenrichtwertzone zu und zeigt eine Wertspanne, aber keinen Verkehrswert.

Quellen

  1. § 13 ImmoWertV (Bodenrichtwert und Bodenrichtwertgrundstück), https://lxgesetze.de/immowertv-2022/13, abgerufen 01.09.2026.
  2. § 196 Abs. 1 BauGB (Bodenrichtwerte), https://lxgesetze.de/baugb/196, abgerufen 01.09.2026.
  3. § 16 Abs. 1, 2 und 5 ImmoWertV (Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks; beitragsfreier Zustand), https://lxgesetze.de/immowertv-2022/16, abgerufen 01.09.2026.
  4. klugverkauft.de, Bodenrichtwerte Wedemark (29 Zonen, 70 bis 340 Euro/m², Richtwertgrundstücke 750/1.000 m², Stichtag 01.01.2026; Quelle: © GDI-NI, Bodenrichtwerte (LGLN), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0), https://klugverkauft.de/region/wedemark/, abgerufen 01.09.2026. Eigene Seite.
  5. klugverkauft.de, Bodenrichtwerte Garbsen (15 Zonen, 175 bis 370 Euro/m², Richtwertgrundstücke 500/750 m², Stichtag 01.01.2026; Quelle: © GDI-NI, Bodenrichtwerte (LGLN), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0), https://klugverkauft.de/region/garbsen/, abgerufen 01.09.2026. Eigene Seite.
  6. § 26 Abs. 2 ImmoWertV (Anpassung der Bodenrichtwerte an das Wertermittlungsobjekt), https://lxgesetze.de/immowertv-2022/26, abgerufen 01.09.2026.
  7. § 19 Abs. 1 und 2 ImmoWertV (Umrechnungskoeffizienten), https://lxgesetze.de/immowertv-2022/19, abgerufen 01.09.2026.
  8. Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hameln-Hannover, Grundstücksmarktdaten 2024, Stand 14.02.2024, Kap. 5.1.1, Tabelle „Umrechnungskoeffizienten für baureife Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser, die eine nicht teilbare Einheit bilden, bei unterschiedlicher Grundstücksfläche“ (200 m²: 1,122; 300: 1,065; 500: 1,000; 750: 0,972; 1.000: 0,955; 1.300: 0,887; 1.500: 0,785) mit Anwendungsbeispiel, https://www.gag.niedersachsen.de/download/201300, abgerufen 01.09.2026. Amtlich; die Ausgabe 2026 erscheint nur als Dashboard. Dieselben Werte führt BORIS.NI als Umrechnungstabelle DENIBR4326UW0001 des Gutachterausschusses Hameln-Hannover, abgerufen 29.07.2026.
  9. BFH, Beschluss vom 20.01.2026, II B 50/25 (Grundsteuerwert nach § 247 BewG; nach § 3 Abs. 1 ImmoWertV kommt es nur auf die Nutzungsmöglichkeit für land- und forstwirtschaftliche Zwecke an, nicht auf die tatsächliche Nutzung; liegt für den Entwicklungszustand ein Bodenrichtwert vor, ist er anzusetzen), https://www.bundesfinanzhof.de/en/entscheidungen/entscheidungen-online/decision-detail/STRE202620031/, abgerufen 01.09.2026. Amtlich (Volltext). Ergänzend ESV-Meldung, https://www.esv.info/aktuell/bodenrichtwert-fuer-den-entwicklungszustand-land-und-forstwirtschaft/id/153129/meldung.html, abgerufen 01.09.2026.
  10. § 3 ImmoWertV (Entwicklungszustand; sonstige Flächen), https://lxgesetze.de/immowertv-2022/3, abgerufen 01.09.2026.
  11. § 30 Abs. 1 BauGB, https://lxgesetze.de/baugb/30, abgerufen 01.09.2026.
  12. § 34 Abs. 1 BauGB, https://lxgesetze.de/baugb/34, abgerufen 01.09.2026.
  13. § 35 Abs. 1 und 2 BauGB, https://lxgesetze.de/baugb/35, abgerufen 01.09.2026.
  14. § 73 Abs. 1 und 2 NBauO (Bauvoranfrage und Bauvorbescheid), NI-VORIS, https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/fa52b57d-7db6-36a1-aa2e-c7afd2929c83, abgerufen 01.09.2026.
  15. Region Hannover, Fachbereich Bauen, „Örtliche und sachliche Zuständigkeiten“, https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Bauen-Denkmalpflege/Baubeh%C3%B6rden/Fachbereich-Bauen-der-Region/%C3%96rtliche-und-sachliche-Zust%C3%A4ndigkeiten, abgerufen 01.09.2026. Amtlich.
  16. DNotI, Arbeitshilfe „Landesrechtliche Teilungsgenehmigung“, Stand 12.01.2022 (Niedersachsen: keine Teilungsgenehmigung seit 13.12.2008), https://www.dnoti.de/fileadmin/user_upload/Arbeitshilfen/Immobilienrecht/Teilungsgenehmigung.pdf, abgerufen 01.09.2026. Sekundär (Deutsches Notarinstitut).
  17. § 19 Abs. 2 BauGB, https://lxgesetze.de/baugb/19, abgerufen 01.09.2026.
  18. § 8 NBauO (Grundstücksteilungen), NI-VORIS, https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/fdcaa02c-c54b-3050-941c-80df6c64261c, abgerufen 01.09.2026.
  19. LGLN, „Zerlegungsvermessungen“ (Durchführung durch Katasterämter und ÖbVI, Gebühren nach KOVerm, Fortführung Liegenschaftskataster, Grundbuch), https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/vermessung_kataster/vermessungen/zerlegungsvermessungen/zerlegungsvermessungen-50561.html, abgerufen 01.09.2026. Amtlich.
  20. § 127 Abs. 1 und 2, § 134 Abs. 1 BauGB, https://lxgesetze.de/baugb/127 und https://lxgesetze.de/baugb/134, abgerufen 01.09.2026.
  21. § 6 NKAG (Straßenausbaubeiträge als Kann-Bestimmung), nach KommunalWiki der Heinrich-Böll-Stiftung, https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Stra%C3%9Fenausbaubeitr%C3%A4ge_in_Niedersachsen, abgerufen 01.09.2026. Sekundär; Normtext nicht abgerufen.
  22. § 81 Abs. 1, 4 und 5 NBauO (Baulasten, Baulastenverzeichnis), NI-VORIS, https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3c917903-6230-3f23-aad2-27f74bb7ebd4, abgerufen 01.09.2026.
  23. Region Hannover, „Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis“ (30,00 Euro je Flurstück; Zuständigkeit Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Pattensen, Sehnde, Uetze, Wennigsen), https://region-hannover.gov.de/portal/htmlformularpro/antrag-auf-auskunft-aus-dem-baulastenverzeichnis-fuer-buerger-innen-900000086-20001.html, abgerufen 01.09.2026. Amtlich.
  24. Landeshauptstadt Hannover, „Baulastenauskunft“ (30 Euro pro Flurstück, auch ohne Eintragung; Rechtsgrundlage NBauO, BauGO), https://hannover.gov.de/buergerservice/dienstleistungen/baulastenauskunft-1300-0.html, abgerufen 01.09.2026. Amtlich.
  25. LBEG, „Altlastenverzeichnis gemäß Niedersächsisches Bodenschutzgesetz“ (§ 6 NBodSchG, Führung durch untere Bodenschutzbehörden), https://www.lbeg.niedersachsen.de/boden_grundwasser/altlasten/altlastenkataster/altlastenkataster-niedersachsen-92460.html, abgerufen 01.09.2026. Amtlich.
  26. Region Hannover, „Umweltinformationen zu Altlasten und altlastverdächtigen Flächen: Auskunft“ (Team Bodenschutz; Gebühren ab einer halben Stunde Bearbeitungsaufwand; Zustimmung des Eigentümers), https://region-hannover.gov.de/buergerservice/dienstleistungen/umweltinformationen-zu-altlasten-und-altlastverdaechtigen-flaechen-auskunft-900000301-0.html, abgerufen 01.09.2026. Amtlich.
  27. § 24 Abs. 1 bis 3 BauGB (Allgemeines Vorkaufsrecht), https://lxgesetze.de/baugb/24, abgerufen 01.09.2026.
  28. § 28 Abs. 1 und 2 BauGB (Mitteilung, Dreimonatsfrist, Zeugnis über Nichtbestehen oder Nichtausübung), https://lxgesetze.de/baugb/28, abgerufen 01.09.2026.
  29. § 17 Abs. 2a BeurkG (Verbraucherverträge, Regelfrist zwei Wochen), https://lxgesetze.de/beurkg/17, abgerufen 01.09.2026.
  30. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Zehnjahresfrist, Eigennutzungsausnahme in Satz 3), https://lxgesetze.de/estg/23, abgerufen 01.09.2026.
  31. BFH, Urteil vom 25.05.2011, IX R 48/10 (Leitsatz: Veräußerung eines als Garten genutzten unbebauten Nachbargrundstücks nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG privilegiert), https://www.bundesfinanzhof.de/en/entscheidungen/entscheidungen-online/decision-detail/STRE201110227/, abgerufen 01.09.2026.
  32. BFH, Urteil vom 26.09.2023, IX R 14/22 (abgetrennte unbebaute Teilfläche von 1.000 m² eines 3.863 m² großen Wohngrundstücks steuerpflichtig), https://www.bundesfinanzhof.de/en/entscheidungen/entscheidungen-online/decision-detail/STRE202410006/, abgerufen 01.09.2026.
  33. § 13 Nr. 1 GrEStG (Steuerschuldner: die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen), https://lxgesetze.de/grestg/13, abgerufen 01.09.2026.

Häufige Fragen

Kann ich den Wert meines Grundstücks einfach mit Bodenrichtwert mal Quadratmeter berechnen?

Nur als ersten Anhalt. Der Bodenrichtwert gilt für ein gedachtes Richtwertgrundstück mit bestimmter Größe, Nutzung und Entwicklungszustand. Weicht Ihr Grundstück davon ab, ist der Wert je Quadratmeter anzupassen; bei großen Flächen sinkt er spürbar. Ein Verkehrswert im Sinne des Gesetzes entsteht erst durch ein Gutachten oder den Markt.

Warum ist mein großes Grundstück je Quadratmeter weniger wert als ein kleines?

Weil ein Käufer für ein Einfamilienhaus nur eine bestimmte Fläche braucht. Der Gutachterausschuss Hameln-Hannover leitet aus Kaufpreisen Umrechnungskoeffizienten ab, die diesen Effekt abbilden. Der Effekt kehrt sich um, wenn sich aus der Fläche zwei selbständig bebaubare Grundstücke bilden lassen.

Brauche ich in Niedersachsen eine Genehmigung, um ein Grundstück zu teilen?

Eine eigene Teilungsgenehmigung gibt es in Niedersachsen nicht mehr. Die Teilung darf aber keine Verhältnisse schaffen, die dem Baurecht oder einem Bebauungsplan widersprechen. Vermessen wird die Teilfläche durch das Katasteramt des LGLN oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, erst danach kann sie im Grundbuch ein eigenes Grundstück werden.

Fällt beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks Spekulationssteuer an?

Wenn Sie es vor weniger als zehn Jahren gekauft haben und mit Gewinn verkaufen, in der Regel ja. Die Ausnahme für selbst bewohnte Immobilien greift bei unbebauten Flächen nicht, auch nicht bei einem abgetrennten Gartenteil. Bei geerbten Grundstücken zählt die Anschaffung durch den Erblasser.

Welche Unterlagen sollte ich vor dem Verkauf eines Grundstücks besorgen?

Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte und Flurstücksnachweis, die Bodenrichtwertauskunft, einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis. Liegt ein Bebauungsplan vor, gehört er dazu; bei unklarer Bebaubarkeit klärt eine Bauvoranfrage die Lage vor dem Verkauf.

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