Ratgeber
Grundstück teilen und einen Teil verkaufen: Ablauf, Kosten, Steuer
Redaktion: Joey Feldmann · Stand · Wie wir arbeiten
Ein großer Garten oder ein tiefes Hinterland kann ein eigenes Baugrundstück werden. Dafür wird das Grundstück geteilt, vermessen und die Teilfläche verkauft. Diese Seite zeigt den Ablauf und rechnet die Kosten der Vermessung vor. Grundlagen zu Bodenrichtwert, Planungsrecht und Lasten stehen im Ratgeber Grundstück verkaufen. Eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzt diese Seite nicht.
Brauche ich eine Genehmigung?
Nur in bestimmten Gebieten. Das Baugesetzbuch definiert die Teilung als Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt. Ein Grundstücksteil soll abgeschrieben und als eigenes Grundstück eingetragen werden. [1] Eine Genehmigung verlangt es nicht. Es zieht eine Grenze: Im Bebauungsplan dürfen durch die Teilung keine Verhältnisse entstehen, die seinen Festsetzungen widersprechen. [1]
Für bebaute Grundstücke kommt das Landesrecht dazu. „Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.“ [2] Ein Beispiel sind Grenzabstände des bestehenden Hauses. Soll davon abgewichen werden, gilt das Verfahren für Abweichungen. [2]
Eine Genehmigung brauchen Sie in zwei Fällen. Im Umlegungsgebiet darf ein Grundstück nur mit schriftlicher Genehmigung der Umlegungsstelle geteilt werden. [3] Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet braucht die Teilung die schriftliche Genehmigung der Gemeinde. [4] Für Acker, Wiese und Wald gelten beim Verkauf eigene Regeln; sie stehen im Ratgeber Acker, Wiese oder Wald verkaufen.
Beim Verkauf kann die Gemeinde außerdem ein Vorkaufsrecht haben. Wann das gilt, erklärt der Ratgeber Vorkaufsrecht der Gemeinde.
Darf auf dem Teil gebaut werden?
Das entscheidet das Planungsrecht. Im Bebauungsplan ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. [5] Ohne Plan, im zusammenhängend bebauten Ortsteil, muss es sich in die Umgebung einfügen. [6] Im Außenbereich sind Wohnhäuser nur ausnahmsweise zulässig. [7]
Sicherheit gibt eine Bauvoranfrage. Über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre, wird dann durch Bauvorbescheid entschieden. Das gilt auch für die Frage, ob eine Baumaßnahme nach städtebaulichem Planungsrecht zulässig ist. [8] „Der Bauvorbescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach seiner Erteilung der Bauantrag gestellt wird.“ [8]
Die Gebühr für den Bauvorbescheid beträgt bis zu 90 Prozent der Gebühr für die Baugenehmigung, mindestens 90 Euro. Diese Gebühr richtet sich nach dem Rohbauwert. Lässt er sich nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln, wird nach Zeitaufwand abgerechnet. [9] Ohne geplantes Haus gibt es keinen Rohbauwert, deshalb rechnen wir hier kein Beispiel.
Wie kommt man zum hinteren Teil?
Ein Grundstück im Hinterland braucht einen Zugang. Zwei Wege gibt es. Der Eigentümer des vorderen Grundstücks kann gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eine Baulast übernehmen. Das ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. Sie wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und bindet auch spätere Eigentümer. [10] Die Erklärung braucht Schriftform und eine beglaubigte Unterschrift, wenn sie nicht vor der Behörde abgegeben wird. [10] Wie eine Baulast später wieder gelöscht werden kann, steht im Ratgeber Baulast beim Hausverkauf.
Daneben gibt es die Grunddienstbarkeit. Sie belastet ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen, etwa mit einem Wegerecht. [11] Sie steht im Grundbuch und wirkt zwischen den Eigentümern. Was sie beim Verkauf bedeutet, erklärt der Ratgeber Haus mit Wegerecht verkaufen. Ragt ein Gebäude über eine Grundstücksgrenze, gilt das Recht des Überbaus; mehr im Ratgeber Überbau beim Hausverkauf.
Was kostet die Teilung?
Ein großer Posten ist die Vermessung. Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Niedersachsen. [12] Für eine Zerlegung gilt:
- Grundgebühr 250 Euro, dazu Gebühren nach Tabelle 3. [12]
- Grenzpunkte (Abschnitt A): der erste oder die ersten beiden Punkte zusammen, dann je weiterem Punkt ein Betrag. Maßgeblich ist die Bodenwertspanne, in die die Mehrzahl der Grenzpunkte fällt. [12]
- Neue Flurstücke (Abschnitt B): gezählt wird, wie viele Flurstücke nach der Teilung mehr da sind, mindestens eines. [12]
- Eintragung ins Liegenschaftskataster: 35 Prozent der Gebühr für die Grenzpunkte. [12]
- Zu- und Abschläge: 25 Prozent weniger für Flächen unter 100 Quadratmetern. 25 Prozent mehr für sehr große Flächen in der niedrigsten Bodenwertstufe. 35 Euro weniger je Grenzpunkt ohne Abmarkung. [12]
Auf die Vermessung kommt Umsatzsteuer zum Regelsatz, auf die Eintragung ins Kataster nicht. [13] Liegenschaftsvermessungen führen das Katasteramt und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durch.
Rechenbeispiel
Ein Grundstück wird in zwei geteilt. Es gibt vier neue oder festgestellte Grenzpunkte. Der Bodenwert liegt über 10 bis 200 Euro je Quadratmeter. Diese Annahmen sind ein Beispiel, kein Angebot.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Grenzpunkte: erste beiden 855 Euro, dazu zweimal 255 Euro | 1.365,00 Euro |
| Ein neues Flurstück | 790,00 Euro |
| Zerlegung: 250 Euro Grundgebühr plus beide Posten (Nr. 9.1.1) | 2.405,00 Euro |
| Umsatzsteuer 19 Prozent auf die Zerlegung | 456,95 Euro |
| Eintragung ins Kataster: 35 Prozent von 1.365 Euro (Nr. 10.1), ohne Umsatzsteuer | 477,75 Euro |
| Zusammen | 3.339,70 Euro |
Dazu kommen die Kosten für den Verkauf. Den Kaufvertrag beurkundet der Notar, das Grundbuchamt trägt den Käufer als Eigentümer der Teilfläche ein. Was dabei Käufer und Verkäufer zahlen, rechnet der Notarkosten-Rechner. Eine eigene Gebühr für die Teilung im Grundbuch fällt nur an, wenn ohne Eigentumswechsel geteilt wird: 50 Euro. [14]
Was ist der Teil wert?
Ein erster Anhalt ist der Bodenwert: Fläche mal Bodenrichtwert der Zone. Den Richtwert finden Sie in der Bodenrichtwert-Übersicht, die Umrechnung auf Ihre Fläche macht der Bodenwert-Rechner. Der Richtwert gilt für baureifes Land. Für Bauerwartungsland gilt er nicht. Das sind Flächen, bei denen eine Bebauung erst „aufgrund konkreter Tatsachen“ zu erwarten ist, etwa nach dem Stand der Bauleitplanung. [15] Ob ein hinterer Teil baureif ist, klärt die Bauvoranfrage. Abschläge für Hinterland nennen wir nicht, eine amtliche Quelle dafür haben wir nicht. Eine erste Einordnung des ganzen Grundstücks gibt die Ersteinschätzung.
Was ist mit der Steuer?
Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Teilfläche nicht mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerpflichtig. [16] Die Ausnahme für eigene Wohnzwecke hilft beim Garten nicht. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: „Wird ein unbebautes, bislang als Garten eines benachbarten Wohngrundstücks genutztes Grundstück veräußert, ohne dass der Steuerpflichtige seine Wohnung aufgibt, so ist diese Veräußerung nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG privilegiert.“ [17] Im Fall wurde das Grundstück geteilt und die Teilfläche verkauft. Der Gewinn war steuerpflichtig. Ob Ihre Frist läuft, prüft der Spekulationssteuer-Rechner.
Die Grunderwerbsteuer schulden Käufer und Verkäufer gemeinsam. [18] Wer sie im Verhältnis zueinander zahlt, regelt der Kaufvertrag.
Und die Grundsteuer?
Nach der Teilung werden die Werte neu festgestellt. Weicht eine Fläche ab und ist das für die Besteuerung wichtig, gibt es eine Flächenfortschreibung. Sie gilt zum Beginn des Jahres nach der Änderung. [19] Ändert sich dadurch die Höhe der Äquivalenzbeträge, ist das dem Finanzamt anzuzeigen. Niedersachsen weicht dabei vom Bundesrecht ab: Die Anzeige fasst die Änderungen eines Jahres zusammen und ist bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben. [20] Wie viel Grundsteuer danach anfällt, rechnet der Grundsteuer-Rechner.
Quellen
- § 19 Abs. 1 und 2 BauGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__19.html, gelesen am 11.10.2026.
- § 8 Abs. 1 und 2 NBauO (Grundstücksteilungen), Fassung ab 01.11.2012. NI-VORIS, gelesen am 11.10.2026.
- § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__51.html, gelesen am 11.10.2026.
- § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__144.html, gelesen am 11.10.2026.
- § 30 Abs. 1 BauGB.
- § 34 Abs. 1 BauGB.
- § 35 Abs. 1 und 2 BauGB.
- § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 NBauO (Bauvoranfrage und Bauvorbescheid), Fassung ab 01.01.2022. NI-VORIS, gelesen am 11.10.2026.
- Niedersächsische Baugebührenordnung (NBauGO), Anlage 1 Nr. 1.14.1 und 1.14.2, Fassung ab 01.09.2026. NI-VORIS, gelesen am 11.10.2026.
- § 81 Abs. 1 und 2 NBauO (Baulasten), Fassung ab 01.01.2022. NI-VORIS, gelesen am 11.10.2026.
- § 1018 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1018.html, gelesen am 11.10.2026.
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) vom 25.03.2017, Nds. GVBl. S. 68, 162, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.05.2024, Nds. GVBl. 2024 Nr. 44, in der ab 09.06.2024 geltenden Fassung; diese Änderung hat die Anlagen 1 bis 4 neu gefasst; Anlage 1 Nr. 9.1.1 bis 9.1.3, 9.5, 10.1 und Tabelle 3 Abschnitte A und B; Vorbemerkung zu Tabelle 3 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 44, S. 16): „Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Antrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Grenzpunkte des Antrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.“ Im Original gelesen am 11.10.2026 und 24.10.2026.
- VKB-Umsatzsteuererlass (Niedersachsen, Verwaltungsvorschrift), Fassung ab 09.06.2024, Abschnitt 1.1.1 (Nr. 9 umsatzsteuerpflichtig zum Regelsatz, Nr. 10 nicht umsatzsteuerbar). Im Original gelesen am 11.10.2026; § 12 Abs. 1 UStG.
- Nr. 14160 Nr. 2 KV GNotKG (Teilung ohne Eigentumsübergang, 50 Euro). https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html, gelesen am 11.10.2026.
- § 3 Abs. 2 und 4 ImmoWertV. https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/__3.html, gelesen am 11.10.2026.
- § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html, gelesen am 11.10.2026.
- BFH, Urteil vom 25.05.2011, IX R 48/10, Leitsatz. https://www.bundesfinanzhof.de, Dokument STRE201110227, im Original gelesen am 11.10.2026.
- § 13 Nr. 1 GrEStG. https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__13.html, gelesen am 11.10.2026.
- § 8 Abs. 3 und 4 NGrStG, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2026, Nds. GVBl. 2026 Nr. 50. NI-VORIS, gelesen am 11.10.2026.
- § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 NGrStG: „Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe der Äquivalenzbeträge auswirken oder zu einer Nachfeststellung oder der Aufhebung der Äquivalenzbeträge führen können, sind abweichend von § 228 Abs. 2 BewG auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres zusammengefasst anzuzeigen.“ „Die Anzeige ist abweichend von § 228 Abs. 2 Satz 3 BewG bis zum 31. März des Jahres abzugeben, das auf das Jahr folgt, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben.“ https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8ab30b08-d370-3688-931d-3747debfde19, gelesen 25.10.2026. Abweichend davon die Bundesregel in § 228 Abs. 2 BewG, https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__228.html, gelesen am 11.10.2026.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Genehmigung, um mein Grundstück zu teilen?
Nur in bestimmten Gebieten. Das Baugesetzbuch verlangt nur, dass im Bebauungsplan keine Verhältnisse entstehen, die seinen Festsetzungen widersprechen (§ 19 Abs. 2 BauGB). Ist das Grundstück bebaut, darf die Teilung kein Bauordnungsrecht verletzen (§ 8 NBauO). Eine Genehmigung brauchen Sie im Umlegungsgebiet und im Sanierungsgebiet (§ 51, § 144 BauGB).
Was kostet es, ein Grundstück zu teilen?
Die Vermessung kostet nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen eine Grundgebühr von 250 Euro plus Gebühren je Grenzpunkt und je neuem Flurstück. In unserem Beispiel mit vier Grenzpunkten sind es 3.339,70 Euro mit Umsatzsteuer. Dazu kommen Notar und Grundbuch für den Verkauf.
Darf auf dem abgeteilten Grundstück gebaut werden?
Das hängt am Planungsrecht: Bebauungsplan, Innenbereich oder Außenbereich (§§ 30, 34, 35 BauGB). Verbindlich klärt es ein Bauvorbescheid auf eine Bauvoranfrage (§ 73 NBauO). Er erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren der Bauantrag folgt.
Muss ich Steuer zahlen, wenn ich einen Teil meines Gartens verkaufe?
Ja, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein als Garten genutztes, unbebautes Grundstück nicht unter die Ausnahme für eigene Wohnzwecke fällt, wenn Sie Ihre Wohnung behalten (Urteil vom 25.05.2011, IX R 48/10).
Wie komme ich zum hinteren Grundstück, wenn es keine eigene Zufahrt hat?
Über eine Baulast, die der Eigentümer des vorderen Grundstücks gegenüber der Bauaufsicht übernimmt (§ 81 NBauO), oder über eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch (§ 1018 BGB). Die Baulast wirkt öffentlich-rechtlich, die Dienstbarkeit zwischen den Eigentümern.