Zum Inhalt springen

Rechner

Teilungsversteigerung: Kosten und Mindestgebote

Redaktion: Joey Feldmann · Stand  · Wie wir arbeiten

Eine Teilungsversteigerung kostet an Gerichtsgebühren 120 € für die Anordnung und viermal eine halbe Gebühr nach dem GKG, bei 400.000 € Verkehrswert und Zuschlag zu 400.000 € zusammen 7.136 €, dazu das Gutachten.1 Im ersten Termin muss das Gebot mit den bestehen bleibenden Rechten mindestens die Hälfte des Verkehrswerts erreichen, sonst wird der Zuschlag versagt.2

Für Miteigentümer, Geschwister und Getrennte, die sich nicht einigen. Der Rechner sagt nicht voraus, was geboten wird. Er rechnet Gebühren und Grenzen zu Ihrem Gebot. Ihre Eingaben bleiben im Browser.

  1. 1 Nr. 2210 bis 2215 KV GKG; § 34 und § 54 GKG.
  2. 2 § 85a Abs. 1 ZVG.
Wert und Gebot

Das Gebot ist Ihre Annahme. Was bei einer Versteigerung geboten wird, sagt der Rechner nicht voraus. Bestehen bleibende Rechte sind etwa eine Grundschuld, die der Ersteher übernimmt; 0, wenn keine.

Zum Vergleich: freihändiger Verkauf

0, wenn Sie ohne Makler verkaufen würden.

Gerichtsgebühren zusammen

7.136 €

Anordnung, Antragsteller (Nr. 2210)
120 €
Verfahren (Nr. 2211, 0,5 auf den Verkehrswert)
1.754 €
Versteigerungstermin (Nr. 2213, 0,5)
1.754 €
Verteilung (Nr. 2215, 0,5 auf Gebot und bestehen bleibende Rechte, 400.000 €)
1.754 €
Davon vorweg aus dem Erlös
5.262 €
Zuschlag, Ersteher (Nr. 2214, 0,5 auf 400.000 €)
1.754 €
Gebot abzüglich der Kosten aus dem Erlös
394.738 €
Sieben Zehntel des Verkehrswerts (§ 74a)
280.000 €
Hälfte des Verkehrswerts (§ 85a)
200.000 €
Sicherheit für ein Gebot (§ 68, ein Zehntel)
40.000 €
Grunderwerbsteuer des Erstehers, 5 %
20.000 €
Zum Vergleich, freihändig zum selben Preis: Makler der Verkäufer, 3,57 %
14.280 €
Zum Vergleich: Energieausweis beim freihändigen Verkauf (co2online, Marktangabe)
50 bis 500 €

Die Vergleichszeilen setzen denselben Preis voraus. Welcher Preis frei erzielbar wäre und was geboten würde, sagt der Rechner nicht voraus.

Der Antragsteller zahlt einen Vorschuss in Höhe von zwei Termingebühren, 3.508 €. Die Kosten des Verfahrens werden später vorweg aus dem Erlös genommen, die Anordnung und der Zuschlag nicht.

Dazu kommt das Gutachten über den Verkehrswert. Es wird nach dem Justizvergütungsgesetz bezahlt und gehört zu den Auslagen. Eine belegte Größenordnung nennen wir nicht.

Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz, ohne Gutachten und sonstige Auslagen. Keine Prognose des Erlöses und keine Rechtsberatung.

Ihre Eingaben bleiben im Browser und werden nicht gespeichert oder verschickt.

Nächster Schritt

Und was bringt ein freier Verkauf?

Die Ersteinschätzung ordnet Ihre Immobilie mit dem amtlichen Bodenrichtwert Ihrer Zone ein, für Häuser und Wohnungen in 13 der 21 Gemeinden mit einer Wertspanne. Das Ergebnis sehen Sie ohne Kontaktdaten, und es verpflichtet Sie zu nichts.

Zur Ersteinschätzung

Beispiel: Verkehrswert 400.000 €, zwei Miteigentümer je zur Hälfte

Annahmen: Das Gericht setzt den Verkehrswert auf 400.000 € fest. Ein Miteigentümer beantragt die Versteigerung. Der Zuschlag fällt auf ein Gebot von 400.000 € an einen Dritten. Rechte, die bestehen bleiben, gibt es nicht. Eine volle Gebühr nach dem GKG beträgt bei diesem Wert 3.508 €.3

Beispiel: Gerichtsgebühren der Teilungsversteigerung
Gebühr, Fundstelle, wer zahltBetrag
Anordnung Nr. 2210 KV, fest; Antragsteller120 €
Verfahren Nr. 2211 KV, 0,5 auf den Verkehrswert; aus dem Erlös1.754 €
Versteigerungs­termin Nr. 2213 KV, 0,5; aus dem Erlös1.754 €
Verteilung Nr. 2215 KV, 0,5 auf das Gebot; aus dem Erlös1.754 €
Zuschlag Nr. 2214 KV, 0,5 auf das Gebot; Ersteher1.754 €
Gerichtsgebühren zusammen7.136 €

Vorweg aus dem Erlös gehen 5.262 €.4 Vom Gebot bleiben 394.738 €, bevor das Gutachten, Grundschulden und der Ausgleich unter den Miteigentümern abgehen. Den Zuschlag zahlt der Ersteher, die Anordnung der Antragsteller.5 Der Antragsteller leistet vorher einen Vorschuss von zwei Termingebühren, 3.508 €.6 Ersteigert einer der beiden Miteigentümer, zählt für die Zuschlagsgebühr nur der Teil ohne seinen Anteil: 200.000 €, die Gebühr sinkt auf 1.019 €.7

Wer legt den Verkehrswert fest, und was, wenn er nicht stimmt?

Den Verkehrswert setzt das Vollstreckungsgericht fest, nötigenfalls nach Anhörung von Sachverständigen. Bewegliche Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt, schätzt es frei.15 Das gilt auch in der Teilungsversteigerung: Für sie sind die Vorschriften der Zwangsversteigerung entsprechend anzuwenden, soweit die §§ 181 bis 185 ZVG nichts anderes bestimmen.17 Nach diesem Wert richten sich die Grenzen der Hälfte und der sieben Zehntel im nächsten Abschnitt.

Gegen den Beschluss, mit dem das Gericht den Wert festsetzt, gibt es die sofortige Beschwerde.15 Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen, beim Gericht, das den Beschluss erlassen hat, oder beim Beschwerdegericht, mit einer Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Die Frist beginnt mit der Zustellung, spätestens fünf Monate nach der Verkündung.18 Später geht das nicht mehr: Zuschlag oder Versagung können nicht mit der Begründung angefochten werden, der Wert sei unrichtig festgesetzt.15 Einwände gegen das Gutachten bringen Miteigentümer deshalb vor der Festsetzung oder mit der sofortigen Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss vor, nicht erst gegen den Zuschlag. Ob ein Einwand Erfolg hat, sagt diese Seite nicht.

Mindestgebote und Sicherheit

Grenzen zum Verkehrswert von 400.000 €
Grenze und Fundstellebei 400.000 €
Hälfte des Verkehrswerts, erster Termin § 85a Abs. 1 ZVG200.000 €
Sieben Zehntel, nur auf Antrag eines Berechtigten § 74a Abs. 1 ZVG280.000 €
Sicherheit für ein Gebot, ein Zehntel § 68 Abs. 1 ZVG40.000 €
  • Geringstes Gebot. Zugelassen wird nur ein Gebot, das die vorgehenden Rechte und die Kosten des Verfahrens aus dem Erlös deckt.8 In der Teilungsversteigerung zählen dafür die Rechte, die den Anteil des Antragstellers belasten, und alle, die ihnen vorgehen oder gleichstehen. Belasten die Anteile verschieden, erhöht sich das geringste Gebot um den Ausgleich unter den Miteigentümern.9 Wie hoch es ist, rechnet das Gericht.
  • Die Hälfte. Erreicht das Meistgebot mit den bestehen bleibenden Rechten nicht die Hälfte des Verkehrswerts, ist der Zuschlag im ersten Termin zu versagen. Im neuen Termin gilt diese Grenze nicht mehr.2
  • Sieben Zehntel. Die Versagung kann nur ein Berechtigter beantragen, dessen Anspruch durch das Meistgebot nicht gedeckt ist, bei sieben Zehnteln aber gedeckt wäre. Er kann das bis zum Schluss der Verhandlung über den Zuschlag beantragen; im neuen Termin gilt auch diese Grenze nicht mehr.10 Die Miteigentümer schützt diese Schwelle in der Teilungsversteigerung nach Auskunft der Justiz nicht.11
  • Zahlung. Der Ersteher überweist den bar zu zahlenden Teil so, dass er vor dem Verteilungstermin auf dem Konto der Gerichtskasse ist. Vom Zuschlag an wird er verzinst.12

Pausen und Dauer

Das Gericht kann das Verfahren auf Antrag bis zu sechs Monate einstellen, einmal wiederholbar. Sind nur Ehegatten oder Lebenspartner beteiligt, auch frühere, ist eine Einstellung zum Wohl eines gemeinsamen Kindes auch mehrfach möglich. Mehr als fünf Jahre Pause gibt es nie.13 Wird der Zuschlag nach § 74a oder § 85a versagt, setzt das Gericht einen neuen Termin an. Zwischen beiden Terminen sollen mindestens drei Monate liegen, höchstens sechs.10 Den ersten Termin setzen Gerichte nach Auskunft der Justiz regelmäßig frühestens ein Jahr nach der Anordnung an.11

Im Vergleich: der freihändige Verkauf

Nur die Struktur, keine Prognose: Welcher Preis frei erzielbar wäre und was geboten würde, sagt niemand vorher. Zum gleichen Preis von 400.000 € sehen die Posten so aus.

Vergleich freihändiger Verkauf und Teilungsversteigerung
PostenVerkaufVer­steige­rung
Preis verhandeltgeboten
Versteige­rungs­gebühren der Eigen­tümerkeine5.382 €
GutachtenoptionalAuslage
Makler, 3,57 %14.280 €kein
Energie­ausweis50 bis 500 € co2online, Marktangabeoffen
Zuschlag, zahlt der Käuferkeiner1.754 €
Grund­erwerb­steuer des Käufers20.000 €20.000 €

Beim freihändigen Verkauf müssen alle Miteigentümer unterschreiben. Sind Sie verheiratet, rechnet der Zugewinn-Rechner, wie das Haus in den Ausgleich eingeht. Was ein freihändiger Verkauf bringen könnte, schätzt die Ersteinschätzung. Wie Sie einen Partner auszahlen oder gemeinsam verkaufen, steht in den Ratgebern Miteigentum: einer will nicht verkaufen und Haus bei Trennung oder Scheidung. Was nach Makler, Restschuld und Löschung vom Preis bleibt, rechnet der Nettoerlös-Rechner. Die Grunderwerbsteuer des Erstehers bemisst sich nach dem Meistgebot mit den bestehen bleibenden Rechten.14

Womit der Rechner rechnet

  • Gebührentabelle: GKG, 40 € bis 500 € Wert, dann Erhöhung je angefangenem Schritt

    § 34 GKG und Anlage 2 (BGBl. 2025 I Nr. 109) · amtlich

  • Gebühren: 120 € Anordnung; je 0,5 für Verfahren, Termin, Zuschlag und Verteilung

    Nr. 2210, 2211, 2213, 2214, 2215 KV GKG · amtlich

  • Werte: Verfahren und Termin nach dem Verkehrswert; Zuschlag und Verteilung nach dem Gebot mit bestehen bleibenden Rechten; Zuschlag ohne den Anteil eines ersteigernden Miteigentümers

    § 54 Abs. 1 bis 3 GKG · amtlich

  • Wer zahlt: Verfahren, Termin und Verteilung vorweg aus dem Erlös; Anordnung der Antragsteller; Zuschlag der Ersteher

    § 109 Abs. 1 ZVG, § 26 GKG · amtlich

  • Grenzen: Hälfte und sieben Zehntel des Verkehrswerts, Sicherheit ein Zehntel

    §§ 85a, 74a, 68 ZVG · amtlich

  • Grunderwerbsteuer: 5 % auf das Meistgebot mit bestehen bleibenden Rechten, nur für einen Dritten als Ersteher

    § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG, Steuersatz Niedersachsen · amtlich

  • Vergleich freihändig: Maklerprovision 3,57 % wie im Nettoerlös-Rechner, Energieausweis 50 bis 500 € vom Verbrauchs- bis zum Bedarfsausweis

    co2online, Marktangabe · sekundär

Was der Rechner nicht kann

  • Das Gebot vorhersagen. Es ist Ihre Annahme.
  • Das Gutachten beziffern. Es wird nach dem Justizvergütungsgesetz bezahlt und gehört zu den Auslagen.15 Eine belegte Größenordnung haben wir nicht.
  • Das geringste Gebot rechnen und den Erlös unter den Miteigentümern verteilen. Das tut das Gericht nach den Rechten im Grundbuch.
  • Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer prüfen, etwa wenn ein Miteigentümer, Ehegatte oder Verwandter ersteigert.16
  • Anwaltskosten. Sie hängen vom Auftrag ab.
  1. 3 § 34 Abs. 1 GKG und Anlage 2 (Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 109): 410.000 € → 3.508 €. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  2. 4 § 109 Abs. 1 ZVG. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  3. 5 § 26 Abs. 1 und 2 GKG. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  4. 6 § 15 Abs. 1 GKG.
  5. 7 § 54 Abs. 2 Satz 2 GKG. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  6. 8 § 44 Abs. 1 ZVG.
  7. 9 § 182 Abs. 1 und 2 ZVG. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  8. 10 § 74a Abs. 1 bis 4 ZVG. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026, Abs. 2 und 4 gelesen am 28.10.2026.
  9. 11 Amtsgericht Kerpen, Merkblatt zur Teilungsversteigerung (Justiz Nordrhein-Westfalen; keine Versagung nach § 74a ZVG); Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Merkblatt zur Teilungsversteigerung (Justiz Rheinland-Pfalz; erster Termin regelmäßig frühestens ein Jahr nach Anordnung). Beide abgerufen 02.10.2026, wie im Ratgeber Miteigentum.
  10. 12 § 49 Abs. 1 bis 3 ZVG.
  11. 13 § 180 Abs. 2 bis 4 ZVG. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  12. 14 § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 4, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 GrEStG (Kaufpreis beim Kauf, Meistgebot mit bestehen bleibenden Rechten bei der Versteigerung); § 11 Abs. 2 GrEStG (Abrundung); Steuersatz Niedersachsen 5 % nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  13. 15 § 74a Abs. 5 ZVG (Festsetzung, nötigenfalls nach Anhörung von Sachverständigen; freie Schätzung beweglicher Gegenstände; sofortige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss; keine Anfechtung von Zuschlag oder Versagung wegen des Werts). gesetze-im-internet.de, gelesen am 28.10.2026. Nr. 9005 KV GKG (nach dem JVEG zu zahlende Beträge).
  14. 16 § 3 Nr. 3 bis 6 GrEStG.
  15. 17 § 180 Abs. 1 ZVG. gesetze-im-internet.de, wie im Ratgeber Miteigentum.
  16. 18 § 569 Abs. 1 bis 3 ZPO. gesetze-im-internet.de, gelesen am 28.10.2026.

Häufige Fragen

Zur Teilungsversteigerung.

Was kostet eine Teilungsversteigerung?

An Gerichtsgebühren 120 € für die Anordnung und viermal eine halbe Gebühr nach dem GKG: für das Verfahren, den Termin, den Zuschlag und die Verteilung. Bei einem Verkehrswert von 400.000 € und einem Zuschlag zu 400.000 € sind das 7.136 €. Dazu kommt das Gutachten über den Verkehrswert.

Wer bezahlt die Kosten?

Die Kosten des Verfahrens werden vorweg aus dem Erlös genommen, mit Ausnahme der Anordnung und des Zuschlags (§ 109 Abs. 1 ZVG). Die Anordnung zahlt, wer den Antrag stellt; den Zuschlag zahlt nur der Ersteher (§ 26 GKG). Der Antragsteller muss vorher einen Vorschuss von zwei Termingebühren leisten (§ 15 Abs. 1 GKG).

Wie niedrig darf das Gebot sein?

Im ersten Termin ist der Zuschlag zu versagen, wenn das Meistgebot mit den bestehen bleibenden Rechten nicht die Hälfte des Verkehrswerts erreicht (§ 85a Abs. 1 ZVG). Im nächsten Termin gilt diese Grenze nicht mehr. Die Grenze von sieben Zehnteln kann nur ein Berechtigter geltend machen, dessen Anspruch dann gedeckt wäre (§ 74a Abs. 1 ZVG).

Kann der andere Miteigentümer die Versteigerung aufhalten?

Auf Antrag stellt das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate ein, wenn das bei Abwägung angemessen ist, einmal wiederholbar. Sind nur Ehegatten oder Lebenspartner beteiligt, auch frühere, ist eine Einstellung zum Wohl eines gemeinsamen Kindes auch mehrfach möglich. Mehr als fünf Jahre insgesamt gibt es nicht (§ 180 Abs. 2 bis 4 ZVG).

Kann ich gegen den Verkehrswert in der Teilungsversteigerung vorgehen?

Gegen den Beschluss, mit dem das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert festsetzt, gibt es die sofortige Beschwerde (§ 74a Abs. 5 ZVG; in der Teilungsversteigerung über § 180 Abs. 1 ZVG). Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung (§ 569 Abs. 1 ZPO). Zuschlag oder Versagung können nicht mit der Begründung angefochten werden, der Wert sei unrichtig festgesetzt. Ob ein Einwand Erfolg hat, sagt diese Seite nicht.

Zahlt der Ersteher Grunderwerbsteuer?

Ja, das Meistgebot unterliegt der Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG). Bemessen wird sie nach dem Meistgebot mit den bestehen bleibenden Rechten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG), in Niedersachsen mit 5 %. Ob für einen Miteigentümer eine Ausnahme gilt, klärt das Finanzamt.