Rechner
Zugewinnausgleich mit Haus berechnen
Redaktion: Joey Feldmann · Stand · Wie wir arbeiten
Beim Zugewinnausgleich zahlt der Ehegatte, dessen Vermögen in der Ehe stärker gewachsen ist, dem anderen die Hälfte des Unterschieds.1 Das Haus zählt mit seinem Wert am Stichtag abzüglich der Restschuld, ein Erbe in der Ehe dagegen zum Anfangsvermögen.2
Für Ehepaare ohne Ehevertrag. Der Rechner prüft nicht Ihren Einzelfall und ersetzt keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben bleiben im Browser.
- 1 §§ 1373, 1378 Abs. 1 BGB.
- 2 §§ 1374 Abs. 2, 1375 Abs. 1, 1376 BGB.
Ausgleichsforderung
17.893 €
- Ehegatte A: Endvermögen, davon Haus 150.000 €
- 160.000 €
- Ehegatte A: Anfangsvermögen mit Erbe und Schenkung
- 20.000 €
- Ehegatte A: Anfangsvermögen indexiert
- 28.740 €
- Ehegatte A: Zugewinn (ohne / mit Indexierung)
- 140.000 € / 131.260 €
- Ehegatte B: Endvermögen, davon Haus 150.000 €
- 160.000 €
- Ehegatte B: Anfangsvermögen mit Erbe und Schenkung
- 50.000 €
- Ehegatte B: Anfangsvermögen indexiert
- 64.526 €
- Ehegatte B: Zugewinn (ohne / mit Indexierung)
- 110.000 € / 95.474 €
- Ausgleich ohne Indexierung: Ehegatte A zahlt Ehegatte B
- 15.000 €
- Ausgleich mit Indexierung: Ehegatte A zahlt Ehegatte B
- 17.893 €
Indexierung mit dem Verbraucherpreisindex: Monatswert 09/2026 126,6 geteilt durch 2010 88,1, Faktor 1,4370. Wir nehmen Jahresdurchschnitte; mit Monatswerten kann das Ergebnis leicht abweichen.
So rechnet das Gesetz im gesetzlichen Güterstand, mit der Indexierung um den Kaufkraftschwund nach der Rechtsprechung des BGH (beim Erbe mit dem Index im Erwerbsjahr, eine Annahme), ohne Prüfung Ihres Einzelfalls und ohne Ehevertrag. Das ist keine Rechtsberatung.
Ihre Eingaben bleiben im Browser und werden nicht gespeichert oder verschickt.
Nächster Schritt
Und was ist das Haus wert?
Die Ersteinschätzung ordnet Ihre Immobilie mit dem amtlichen Bodenrichtwert Ihrer Zone ein, für Häuser und Wohnungen in 13 der 21 Gemeinden mit einer Wertspanne. Das Ergebnis sehen Sie ohne Kontaktdaten, und es verpflichtet Sie zu nichts.
Zur ErsteinschätzungBeispiel: gemeinsames Haus, ein Erbe in der Ehe
Annahmen: Heirat 2010. 2012 kaufen beide ein Haus je zur Hälfte. Am Stichtag ist es 420.000 € wert, die Restschuld beträgt 120.000 €. Der Ehemann brachte 20.000 € mit in die Ehe, die Ehefrau nichts. Sie erbte 2018 50.000 €. Sonst hat jeder am Stichtag 10.000 €.
| Posten | Ehemann | Ehefrau |
|---|---|---|
| Haus: ½ × (420.000 € − 120.000 €) | 150.000 € | 150.000 € |
| Übriges Vermögen | 10.000 € | 10.000 € |
| Endvermögen § 1375 BGB | 160.000 € | 160.000 € |
| Anfangsvermögen mit Erbe § 1374 Abs. 1, 2 BGB | 20.000 € | 50.000 € |
| Zugewinn ohne Indexierung § 1373 BGB | 140.000 € | 110.000 € |
| Anfangsvermögen indexiert Faktor 1,4370 und 1,2905 | 28.740 € | 64.526 € |
| Zugewinn mit Indexierung | 131.260 € | 95.474 € |
Der Ehemann hat 30.000 € mehr dazugewonnen. Er zahlt der Ehefrau die Hälfte, 15.000 €.1 Ohne das Erbe sähe es umgekehrt aus: Dann hätte die Ehefrau 160.000 € Zugewinn und müsste dem Ehemann 10.000 € zahlen. Das Erbe selbst wird nicht geteilt.2
Mit Indexierung
Nach der Rechtsprechung des BGH wird das Anfangsvermögen um den Kaufkraftschwund bereinigt. Der Rechner multipliziert es dazu mit dem Preisindex am Ende und teilt durch den Index am Anfang. Bei einem Erbe nimmt er statt des Anfangs den Index im Jahr des Erwerbs; das ist eine Annahme, das Gesetz nennt für den Wert den Zeitpunkt des Erwerbs.3 Hier: Heirat 2010 mit 88,1, Erbe 2018 mit 98,1, Stichtag mit dem jüngsten Monatswert 126,6 (Monatswert 09/2026).4 Die 20.000 € des Ehemanns zählen dann 28.740 €, das Erbe der Ehefrau 64.526 €. Der Ehemann zahlt 17.893 € statt 15.000 €. Wir nehmen Jahresdurchschnitte; mit Monatswerten kann das Ergebnis leicht abweichen.
Muss das Haus verkauft werden?
Nicht zwingend. Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, die der Schuldner nicht bestreitet, wenn die sofortige Zahlung zur Unzeit käme. Das gilt auch, wenn sie die Wohnverhältnisse gemeinsamer Kinder nachhaltig verschlechtern würde. Die gestundete Forderung ist zu verzinsen.5 Auf Antrag des Gläubigers kann das Gericht anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände unter Anrechnung auf die Forderung überträgt, wenn das eine grobe Unbilligkeit vermeidet und zumutbar ist.6
Wer das Haus übernimmt, zahlt den anderen für dessen Hälfte aus; das ist eine eigene Rechnung neben dem Zugewinn. Beides erklärt der Ratgeber Haus bei Trennung oder Scheidung. Was das Haus beim Verkauf bringen kann, schätzt die Ersteinschätzung. Ist der Wert umstritten, klärt ihn ein Gutachten; was das kostet, steht im Ratgeber Wertgutachten: Kosten. Wenn sich niemand einigt, zeigt der Rechner zur Teilungsversteigerung, was eine Versteigerung kostet.
Womit der Rechner rechnet
-
Zugewinn: Endvermögen minus Anfangsvermögen, nie unter 0
§ 1373 BGB · amtlich
-
Anfangsvermögen: Vermögen bei der Heirat nach Schulden, auch negativ; dazu Erbschaften und Schenkungen in der Ehe
§ 1374 Abs. 1 bis 3 BGB · amtlich
-
Endvermögen: Vermögen am Stichtag nach Schulden, auch negativ; Stichtag ist die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags
§§ 1375 Abs. 1, 1384 BGB · amtlich
-
Werte: Anfangsvermögen zum Tag der Heirat, Erbschaften zum Tag des Erwerbs, Endvermögen zum Stichtag
§ 1376 Abs. 1 und 2 BGB · amtlich
-
Ausgleich: die Hälfte des Unterschieds, höchstens das Vermögen des Schuldners am Stichtag
§ 1378 Abs. 1 und 2 BGB · amtlich
-
Restschuld: nach dem Anteil am Haus geteilt
§ 426 Abs. 1 BGB: zu gleichen Anteilen, soweit nicht anders bestimmt · Annahme
-
Indexierung: positives Anfangsvermögen mal Index am Stichtag geteilt durch Index bei der Heirat
BGH, Urteil vom 28.01.2004, XII ZR 221/01 (Kaufkraftschwund) · amtlich (Rechtsprechung)
-
Indexierung bei Erbe und Schenkung: Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs, geteilt durch den Index im Jahr des Erwerbs
§ 1376 Abs. 1 BGB für den Zeitpunkt; das Teilen durch den Index im Erwerbsjahr ist nicht im Original belegt · Annahme
-
Index: Verbraucherpreisindex 2020 = 100, Jahresdurchschnitte 1991 bis 2025, für einen Stichtag im laufenden Jahr der jüngste Monatswert
Statistisches Bundesamt · amtlich
-
Jahreswerte statt Monatswerte: Eingabe ist ein Jahr; mit Monatswerten kann das Ergebnis leicht abweichen
eigene Umsetzung · Annahme
-
Negatives Anfangsvermögen und Heirat vor 1991: ohne Indexierung
Fundstelle spricht nur vom positiven Anfangsvermögen; keine gesamtdeutsche Reihe vor 1991 · Annahme
Was der Rechner nicht kann
- Indexieren vor 1991 und bei negativem Anfangsvermögen. Für Jahre vor 1991 gibt es in der Quelle keine gesamtdeutsche Reihe; ein negatives Anfangsvermögen zählt mit seiner Zahl von damals.
- Hinzurechnungen. Hat ein Ehegatte Vermögen verschenkt, verschwendet oder den anderen benachteiligen wollen, wird das dem Endvermögen hinzugerechnet.7
- Anrechnung von Zuwendungen. Was ein Ehegatte dem anderen mit der Bestimmung zugewendet hat, dass es angerechnet wird, zählt gegen die Forderung.8
- Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Eheverträge. Dann gilt dieser Ausgleich nicht oder anders.
- Den Stichtag bestimmen. Er hängt an der Zustellung des Scheidungsantrags.9
- 3 BGH, Urteil vom 28.01.2004, XII ZR 221/01, zum Kaufkraftschwund: den Wert „unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes in das Anfangsvermögen einbeziehen“, maßgeblich der Wert „im Zeitpunkt der Zuwendung“ (der Fall betrifft eine Anwartschaft, kein Erbe in der Ehe). bundesgerichtshof.de, gelesen am 24.10.2026. Amtlich. Zeitpunkt bei Erbe und Schenkung: § 1376 Abs. 1 BGB, „das dem Anfangsvermögen hinzuzurechnende Vermögen im Zeitpunkt des Erwerbs“. gesetze-im-internet.de, amtlich. Das Teilen durch den Index im Jahr des Erwerbs ist eine Annahme.
- 4 Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht „Verbraucherpreisindex für Deutschland: Lange Reihen ab 1948“, Ausgabe Juni 2025, Tabelle csv-611xx-01 (Artikel 5611103) (Jahresdurchschnitte 1991 bis 2024); Statistisches Bundesamt, Tabelle „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ (GENESIS 61111), Stand 10.09.2026 (Jahresdurchschnitt 2025 und Monatswert August 2026); Statistisches Bundesamt, Tabelle „Verbraucherpreisindex: Gesamtindex und 12 Abteilungen“ (destatis.de, Preise, Verbraucherpreisindex, Tabellen), gelesen am 28.10.2026; dazu Pressemitteilung vom 13.10.2026 „Inflationsrate im September 2026 bei +3,3 %“ (Monatswerte Juli und September 2026). Basis 2020 = 100.
- 5 § 1382 Abs. 1 und 2 BGB. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
- 6 § 1383 Abs. 1 BGB. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
- 7 § 1375 Abs. 2 und 3 BGB. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
- 8 § 1380 BGB.
- 9 § 1384 BGB (Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags); §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO (Rechtshängigkeit mit Zustellung), wie im Ratgeber Scheidung; § 1378 Abs. 2 BGB (Begrenzung auf das Vermögen am Stichtag). gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
§§ 1373 bis 1378 BGB am 11.10.2026 auf gesetze-im-internet.de gelesen.
Häufige Fragen
Zum Zugewinnausgleich.
Wie berechnet man den Zugewinnausgleich?
Für jeden Ehegatten: Vermögen am Stichtag minus Vermögen bei der Heirat, Erbschaften und Schenkungen zählen zum Anfang (§§ 1373, 1374 BGB). Wer mehr dazugewonnen hat, zahlt dem anderen die Hälfte des Unterschieds (§ 1378 Abs. 1 BGB).
Wie zählt das Haus im Zugewinn?
Mit seinem Wert am Stichtag, abzüglich der Restschuld, und bei Miteigentum mit dem Anteil laut Grundbuch. Es ist ein Posten im Endvermögen neben allem anderen (§ 1375 Abs. 1, § 1376 Abs. 2 BGB). Gehörte es schon vor der Ehe einem allein, steht sein damaliger Wert auch im Anfangsvermögen.
Zählt ein Erbe in der Ehe zum Zugewinn?
Nein. Was ein Ehegatte in der Ehe erbt oder geschenkt bekommt, wird seinem Anfangsvermögen hinzugerechnet, nach Abzug der Schulden (§ 1374 Abs. 2 BGB). Ausgeglichen wird nur, was darüber hinaus gewachsen ist, etwa eine Wertsteigerung.
Muss das Haus für den Zugewinnausgleich verkauft werden?
Nicht zwingend. Das Familiengericht stundet auf Antrag eine unbestrittene Forderung, wenn die sofortige Zahlung zur Unzeit käme, etwa weil sie die Wohnverhältnisse gemeinsamer Kinder nachhaltig verschlechtern würde (§ 1382 Abs. 1 BGB). Es kann auch anordnen, dass Gegenstände übertragen werden (§ 1383 BGB).
Kann der Zugewinn negativ sein?
Nein. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Ist es kleiner, ist der Zugewinn 0. Das Anfangs- und das Endvermögen selbst dürfen negativ sein (§ 1374 Abs. 3, § 1375 Abs. 1 BGB).