Zum Inhalt springen

Ratgeber

Haus verkaufen und neu kaufen: Was zuerst?

Redaktion: Joey Feldmann · Stand  · Wie wir arbeiten

Sie verkaufen Ihr Haus, weil Sie umziehen: wegen einer neuen Stelle, zur Familie oder in eine kleinere Wohnung ohne Treppen? Dann stellt sich eine Frage, die alles andere bestimmt: Erst verkaufen oder erst kaufen? Dieser Ratgeber zeigt die drei Reihenfolgen mit ihren Kosten und Risiken. Er ersetzt keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

Was spricht dafür, erst zu verkaufen?

Sie wissen dann genau, was Sie haben. Der Kaufpreis fließt aber nicht am Notartermin. Der Käufer zahlt, wenn die Vormerkung im Grundbuch steht und die Bank die Löschung der alten Grundschuld zugesagt hat. Ausziehen müssen Sie erst nach der Zahlung, wenn der Kaufvertrag die Übergabe an die Zahlung knüpft. [1] Wie lange das dauert und was dabei passiert, steht im Ratgeber Haus verkauft: Wann bekomme ich mein Geld?.

Ist das neue Zuhause noch nicht gefunden, brauchen Sie eine Übergangswohnung. Als Mieter können Sie dort mit knapp drei Monaten Frist kündigen. [2] Der Verkäufer kann das alte Haus auch für kurze Zeit vom Käufer zurückmieten. Ob dann der normale Mieterschutz gilt, hängt am Einzelfall. Das Gesetz nimmt Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch davon aus. [3] Lassen Sie eine solche Abrede im Kaufvertrag regeln.

Was bedeutet es, erst zu kaufen?

Sie haben das neue Zuhause sicher, tragen aber eine Zeit lang zwei Immobilien. Dafür gibt es die Zwischenfinanzierung. Sie ist ein kurzer Kredit und wird am Ende aus dem Verkaufserlös zurückgezahlt. [4] Gesichert werden kann sie mit einer Grundschuld auf dem alten Haus. [4] Das Risiko: Das alte Haus verkauft sich später oder billiger als gedacht. Dann laufen die Zinsen weiter, und es bleibt weniger übrig. [4]

Eine verlässliche Spanne für Zinsen auf Zwischenkredite gibt es nicht. Holen Sie mehrere Angebote ein. Ruft die Bank den neuen Kredit nicht sofort ab, kann sie Bereitstellungszinsen verlangen. Sie können 0,25 % im Monat betragen. Fällig werden sie nach Angaben der Verbraucherzentrale meist nach 3 bis 12 Monaten. [5] Rufen Sie den Kredit vorher ab, etwa beim Kauf einer fertigen Immobilie, fallen sie nicht an. [5]

Wie lassen sich Verkauf und Kauf abstimmen?

Der Mittelweg: Sie legen beide Notarverträge so, dass das Geld aus dem Verkauf kommt, wenn der Kaufpreis für das neue Zuhause fällig wird. Sagen Sie beiden Notaren offen, dass die Verträge zusammenhängen. Sie können dann vorschlagen, wie beide Seiten abgesichert werden, etwa mit einer verbindlichen Finanzierungszusage des Käufers oder einer Bürgschaft. Ob sich ein Kauf davon abhängig machen lässt, dass Ihr altes Haus verkauft wird, fragen Sie den Notar. Er sagt Ihnen, welche Gestaltung möglich ist.

Wichtig ist auch der Auszugstermin. Der Käufer Ihres alten Hauses wird darauf bestehen, dass er feststeht. Im Kaufvertrag können Sie sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen, auch wegen der Räumung. Für ein Mietverhältnis über Wohnraum geht das nicht. [6]

Was passiert mit dem alten Kredit?

Verkaufen Sie, dürfen Sie den Kredit vorzeitig kündigen, auch während der Zinsbindung. Die Bank kann dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. [7] Nachrechnen lässt sie sich mit dem Rechner zur Vorfälligkeitsentschädigung. Drei Dinge sollten Sie wissen:

  • Nach zehn Jahren ohne Entschädigung. Ist der Kredit seit mehr als zehn Jahren ausgezahlt, können Sie mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung kündigen. [8] Haben Sie den Zins später neu vereinbart, etwa bei einer Anschlussfinanzierung, zählen die zehn Jahre ab dann. Das lässt sich vertraglich nicht ausschließen. [8] Endet die Zinsbindung ohnehin bald, genügt ein Monat Frist zum Ende. [8]
  • Keine Obergrenze bei Immobilienkrediten. Die Grenze von 1 % oder 0,5 % des Restbetrags gilt nur für andere Verbraucherkredite, nicht für Baufinanzierungen. Beides lässt sich verwechseln. [9]
  • Vertrag prüfen lassen. Fehlen im Vertrag ausreichende Angaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung, entfällt die Entschädigung ganz. Der Bundesgerichtshof hat 2025 zweimal dazu entschieden: Einmal musste die Bank die Entschädigung zurückzahlen, einmal reichten ihre Angaben. [10] Die Verbraucherzentrale Hamburg rechnet Entschädigungen nach. Sie fand in drei von zehn Fällen eine Abweichung. [11]

Kaufen Sie neu, kann es eine bessere Lösung geben: den Pfandtausch. Dabei wechselt die Grundschuld vom alten auf das neue Haus, und der Kredit läuft weiter. Nach der Rechtsprechung haben Sie darauf Anspruch, wenn die neue Sicherheit das Risiko genauso gut deckt, Sie die Kosten tragen und die Bank keine Nachteile hat. [12] Fragen Sie Ihre Bank nach einem Pfandtausch, bevor Sie kündigen. Wie die Ablösung beim Notar abläuft, steht im Ratgeber Haus mit Kredit verkaufen.

Fällt beim alten Haus Steuer an?

Haben Sie das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Gewinn steuerfrei. Sonst ist er steuerfrei, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. [13] Nach der Rechtsprechung reichen dafür ein Jahr und zwei Tage, wenn das mittlere Jahr ganz dabei ist. [14] Eine kurze Vermietung im Verkaufsjahr schadet nicht. Haben Sie schon im Vorjahr vermietet, kann das die Ausnahme kosten. Steht das Haus vor dem Verkauf länger leer, ist die Lage nicht eindeutig. Lassen Sie das vorher prüfen. Maßgeblich ist der Tag des Notarvertrags. Ein Gewinn unter 1.000 Euro im Jahr bleibt steuerfrei. [13] Ihre Frist prüft der Spekulationssteuer-Rechner taggenau.

Was kostet der neue Kauf zusätzlich?

Grunderwerbsteuer. Sie beträgt in Niedersachsen 5 % des Kaufpreises. [15] Fällig ist sie einen Monat nach dem Bescheid. [16] Erst wenn sie bezahlt ist, werden Sie ins Grundbuch eingetragen. [16]

Notar und Grundbuch. Die Gebühren richten sich nach einer amtlichen Tabelle. Bei 280.000 Euro Kaufpreis sind es rund 3.000 Euro, wenn Sie den Kauf nicht finanzieren. [17] Für die Grundschuld Ihrer Bank kommt eine eigene Gebühr dazu.

Makler. Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus zahlen Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte, wenn beide den Makler beauftragt haben. Hat nur der Verkäufer ihn beauftragt, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben. [18]

Zusammen können die Nebenkosten nach Angaben der Verbraucherzentrale bereits 10 % des Kaufpreises ausmachen, mit Makler. [19] Was Sie auf der Verkaufsseite zahlen, steht im Ratgeber Hausverkauf Kosten.

Wie hilft das Verkleinern im Alter?

Im Alter kann eine kleinere Wohnung ohne Stufen passen. Für den Umbau gibt es weniger Geld als früher. Den Zuschuss 455-B für den altersgerechten Umbau hat die KfW am 31. Juli 2026 gestoppt, die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft. [20] Ob es 2027 wieder Mittel gibt, ist offen. [20] Den Kredit 159 gibt es weiter, mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. [20] Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen. [21]

Ob eine Wohnung zu Ihnen passt, klärt die Wohnberatung der Region Hannover, zu finden auf hannover.de. Sie berät kostenlos, auch bei Ihnen zu Hause, in der Stadt und im Umland. [22] Wer im Haus bleiben und trotzdem Geld daraus haben will, findet die Wege im Ratgeber Haus verkaufen und wohnen bleiben. Muss ein Elternteil ins Heim, hilft der Ratgeber Haus verkaufen wegen Pflegeheim.

Steigen die Preise noch?

Nur leicht. In Niedersachsen wurden 2025 rund 94.600 Kaufverträge über Immobilien geschlossen, etwa 10 % mehr als im Jahr davor. [23] Ein Ein- oder Zweifamilienhaus kostete im Landesmittel 270.000 Euro, im Vorjahr 255.000 Euro. [23] In der Stadt Hannover waren es 505.000 Euro nach 500.000 Euro, „nur geringfügig gestiegen“. [23] Der Preisindex für Eigenheime lag Anfang 2026 1,9 % über dem Vorjahr, aber noch 13,9 % unter dem Höchststand von 2022. [24] Wer erst kauft und auf einen höheren Preis beim Verkauf setzt, rechnet deshalb besser mit dem heutigen Wert. Eine erste Wertspanne zeigt die Ersteinschätzung, für Häuser und Wohnungen in 13 der 21 Gemeinden.

Rechenbeispiel: Vom Haus in die Wohnung

Ein Ehepaar verkauft sein Haus und kauft eine Wohnung. Wir nehmen an: Das Haus ist 400.000 Euro wert, die Restschuld beträgt 50.000 Euro, die Wohnung kostet 280.000 Euro.

Erst verkaufen oder abgestimmt

Posten Betrag
Frei aus dem Haus 350.000 Euro
Grunderwerbsteuer Wohnung 14.000 Euro
Notar und Grundbuch Wohnung rund 3.000 Euro
Es bleiben rund 53.000 Euro

Erst kaufen

Posten Betrag
Zwischenkredit 300.000 Euro für sechs Monate
Zinsen bei angenommenen 4 % rund 6.000 Euro
Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch wie oben, dazu die Grundschuld für den Zwischenkredit
Es bleiben rund 47.000 Euro, abzüglich der laufenden Kosten des alten Hauses

In beiden Fällen gehen noch die Verkaufskosten ab und, wenn die Zinsbindung läuft, eine Vorfälligkeitsentschädigung. Was nach Kosten und Kredit wirklich bleibt, rechnet der Nettoerlös-Rechner.

So rechnen wir

Annahmen: Hauswert 400.000 Euro, Restschuld 50.000 Euro, Kaufpreis der Wohnung 280.000 Euro, kein Makler beim Kauf, keine Finanzierung der Wohnung außer dem Zwischenkredit. Es sind gesetzte Rechengrößen, keine Werte eines bestimmten Hauses.

Erst verkaufen: 400.000 minus 50.000 ergibt 350.000 Euro. Grunderwerbsteuer 5 % von 280.000 Euro sind 14.000 Euro. Notar und Grundbuch nach Tabelle B des GNotKG, volle Gebühr bei 280.000 Euro: 585 Euro. Beurkundung 2,0 (1.170 Euro), Vollzug 0,5 (292,50 Euro), Betreuung 0,5 (292,50 Euro), zusammen 1.755 Euro, mit 19 % Umsatzsteuer 2.088,45 Euro. Grundbuch: Eintragung als Eigentümer 1,0 (585 Euro), Vormerkung 0,5 (292,50 Euro), zusammen 877,50 Euro. Notar und Grundbuch zusammen 2.965,95 Euro, ohne Auslagen des Notars. Es bleiben 350.000 minus 14.000 minus 2.965,95, rund 53.000 Euro.

Erst kaufen: Zwischenkredit 300.000 Euro, das deckt Kaufpreis und Nebenkosten. Zins angenommen 4 % im Jahr. Zum Vergleich: Wohnungsbaukredite kosteten im August 2026 im Schnitt 4,05 % effektiv, mit fünf bis zehn Jahren Zinsbindung 3,81 % (Deutsche Bundesbank, Stand 1. Oktober 2026). Zwischenkredite können teurer sein. 300.000 mal 4 % mal sechs von zwölf Monaten ergibt 6.000 Euro. Nicht gerechnet: Gebühr für die Grundschuld des Zwischenkredits, Raten des alten Kredits, Grundsteuer, Versicherung und Heizung des alten Hauses, Umzug.

Quellen

  1. Bundesnotarkammer, Glossar Grundstückskaufverträge, https://www.notar.de/fileadmin/user_upload_notarde/dokumente/Glossar_Grundstueckskaufvertraege.pdf, abgerufen 03.10.2026 (Fälligkeit nach Vormerkung und Lastenfreistellung, Besitzübergang nach Zahlung; nach Sekundärquellen).
  2. § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB (Kündigung spätestens am dritten Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats).
  3. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB (kein Mieterschutz bei Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch).
  4. Verbraucherzentrale Bundesverband, FAQ Immobilienfinanzierung, Stand 14.11.2025, abgerufen 03.10.2026 (Zwischenfinanzierung kurzfristig und endfällig, Sicherheit auf der alten Immobilie, Risiko eines späteren oder billigeren Verkaufs; nach Sekundärquellen).
  5. Stiftung Warentest, „Bereitstellungszinsen: So vermeiden Sie Extrakosten beim Hausbau“, 04.11.2025: „Die meisten Anbieter verlangen dafür seit Jahrzehnten 0,25 Prozent pro Monat oder 3 Prozent im Jahr“; „Mehr als die Hälfte aller Banken erlässt ihren Kunden die Bereitstellungszinsen für ein ganzes Jahr, wenn der Kredit für den Neubau einer Immobilie verwendet wird.“ https://www.test.de/Bereitstellungszinsen-vermeiden-6231603-0/. Verbraucherzentrale, FAQ Immobilienfinanzierung: Bereitstellungszinsen „nach einer gewissen Zeit, meist nach 3 bis 12 Monaten“. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/immobilienfinanzierung-haeufige-fragen-rund-um-hauskauf-und-hauskredit-6992. Beide gelesen am 25.10.2026.
  6. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (vollstreckbare notarielle Urkunde, nicht für den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum).
  7. § 490 Abs. 2 BGB (Kündigung bei berechtigtem Interesse, insbesondere anderweitiger Verwertung; Vorfälligkeitsentschädigung); § 500 Abs. 2 Satz 2 BGB (Immobiliar-Verbraucherdarlehen in der Zinsbindung); § 502 Abs. 1 BGB.
  8. § 489 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 4 BGB (Kündigung zum Ende der Zinsbindung mit einem Monat Frist; nach zehn Jahren mit sechs Monaten Frist, bei einer späteren neuen Vereinbarung über Rückzahlungszeit oder Sollzins ab dieser Vereinbarung; nicht abdingbar).
  9. § 502 Abs. 3 BGB (Obergrenze nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen).
  10. § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB; BGH, Urteil vom 20.05.2025, XI ZR 22/24 (Angaben unzureichend, die Bank muss die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen); BGH, Urteil vom 21.10.2025, XI ZR 187/23 (Angaben ausreichend, Maßstab: die wesentlichen Berechnungsparameter in groben Zügen). https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2024/XI_ZR__22-24.pdf?__blob=publicationFile und https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2023/XI_ZR_187-23.pdf?__blob=publicationFile, gelesen am 24.10.2026. Amtlich.
  11. Verbraucherzentrale Hamburg, 09.01.2024: „In drei von zehn Fällen ergibt sich eine Differenz …“. https://www.vzhh.de/themen/bauen-immobilien-energie/immobilienfinanzierung/vorfaelligkeitsentschaedigung-berechnen-lassen-weniger-zinsen-zahlen, gelesen am 25.10.2026.
  12. BGH, Urteil vom 03.02.2004, XI ZR 398/02 (Austausch der Sicherheit bei gleichwertiger Ersatzsicherheit, Kostenübernahme, kein Nachteil der Bank). https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2002/XI_ZR_398-02.pdf?__blob=publicationFile, gelesen am 24.10.2026. Amtlich.
  13. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Zehnjahresfrist, Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren); § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG (Freigrenze).
  14. BFH, Urteil vom 03.09.2019, IX R 10/19 (zusammenhängender Zeitraum über drei Kalenderjahre, mittleres Jahr ganz). https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010060/, im Original gelesen am 24.10.2026. Amtlich.
  15. § 8 Abs. 1, § 11 GrEStG; Steuersatz Niedersachsen 5 % nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer. Landesamt für Steuern Niedersachsen, FAQ Grunderwerbsteuer (Steuersatz 5 % der Gegenleistung), lstn.niedersachsen.de, Abruf 10.08.2026, wie in der Checkliste Ablauf.
  16. § 15 GrEStG (Fälligkeit einen Monat nach Bekanntgabe), § 22 Abs. 1 GrEStG (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
  17. Gerichts- und Notarkostengesetz, Tabelle B (§ 34 GNotKG); Kostenverzeichnis Nr. 21100 (Beurkundung 2,0), 22110 (Vollzug 0,5), 22200 (Betreuung 0,5), 14110 (Eintragung des Eigentümers 1,0), 14150 (Vormerkung 0,5); eigene Rechnung, ohne Auslagen.
  18. § 656c Abs. 1, § 656d Abs. 1 BGB (Maklerkosten bei Wohnung und Einfamilienhaus).
  19. Verbraucherzentrale, FAQ Immobilienfinanzierung: Die Nebenkosten „können bereits 10 Prozent des Kaufpreises ausmachen“, inklusive Maklercourtage. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/immobilienfinanzierung-haeufige-fragen-rund-um-hauskauf-und-hauskredit-6992, gelesen am 25.10.2026.
  20. KfW, Hinweis zum Programm 455-B vom 31.07.2026 (Zusagestopp, Mittel 2026 ausgeschöpft); KfW, Merkblatt Programm 159 (bis 50.000 Euro je Wohneinheit); kfw.de, abgerufen 03.10.2026. KfW, Seite zum Programm 455-B: „Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen bereitgestellt werden, wird eine Antragstellung wieder möglich sein.“ https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/, gelesen am 25.10.2026.
  21. § 40 Abs. 4 SGB XI (Zuschuss bis 4.180 Euro je Maßnahme); Bundesministerium für Gesundheit, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Stand 14.09.2026.
  22. Region Hannover, Wohnberatung (kostenlos, Beratung auch zu Hause, für Stadt und Umland), hannover.de, abgerufen 03.10.2026.
  23. Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Presseinformation Landesgrundstücksmarktdaten 2026 vom 02.02.2026.
  24. LGLN, Niedersächsischer Immobilienpreisindex (NIPIX) Eigenheime 2026/1, immobilienmarkt.niedersachsen.de, abgerufen 03.10.2026.

Alle Normen und das Kostenverzeichnis am Wortlaut gelesen auf gesetze-im-internet.de, abgerufen 03.10.2026. Zinsen: Deutsche Bundesbank, Effektivzinssätze Wohnungsbaukredite an private Haushalte, Neugeschäft, https://www.bundesbank.de/resource/blob/615036/5132d090b27ed65ef4c29927198eff4a/472B63F073F071307366337C94F8C870/s510athyp-data.pdf, Stand 01.10.2026.

Häufige Fragen

Haus verkaufen und neu kaufen: Was sollte zuerst kommen?

Es hängt an Ihrem Geld und Ihrer Geduld. Erst verkaufen ist am sichersten, weil Sie wissen, was Sie haben; dafür brauchen Sie unter Umständen eine Übergangswohnung. Erst kaufen gibt Ihnen das neue Zuhause sicher, kann aber eine Zwischenfinanzierung brauchen und birgt das Risiko, später billiger zu verkaufen. Wer beides abstimmt, lässt sich vom Notar beide Verträge zeitlich verzahnen.

Was kostet eine Zwischenfinanzierung?

Einen Zins nennen wir nicht, weil uns dafür kein gelesener Beleg vorliegt. Zur Funktion: Die Zwischenfinanzierung ist ein kurzer Kredit, der am Ende auf einmal aus dem Verkaufserlös zurückgezahlt wird, und sie kann mit einer Grundschuld auf dem alten Haus gesichert werden. Was sie kostet, sagt Ihnen das Angebot der Bank; vergleichen Sie Angebote.

Muss ich beim Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Läuft die Zinsbindung noch, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Ausgenommen sind Kredite, die seit mehr als zehn Jahren ausgezahlt sind; sie können Sie mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung kündigen (§ 489 BGB). Haben Sie den Zins später neu vereinbart, etwa bei einer Anschlussfinanzierung, zählen die zehn Jahre ab dann. Fehlen im Vertrag ausreichende Angaben, entfällt die Entschädigung ganz (§ 502 Abs. 2 BGB). Die Obergrenze von 1 Prozent gilt für Immobilienkredite nicht.

Kann ich meinen Kredit auf das neue Haus mitnehmen?

Unter Umständen ja, über einen Pfandtausch: Die Grundschuld wechselt vom alten auf das neue Haus. Nach der Rechtsprechung haben Sie darauf Anspruch, wenn die neue Sicherheit das Risiko der Bank genauso gut deckt, Sie die Kosten tragen und die Bank keine Nachteile hat. Dann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Fragen Sie Ihre Bank früh danach.

Fällt Spekulationssteuer an, wenn ich das alte Haus nach dem Auszug vermiete?

Das kann passieren, wenn Sie es vor weniger als zehn Jahren gekauft haben. Steuerfrei ist der Verkauf dann nur, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. Eine kurze Vermietung im Verkaufsjahr schadet nach der Rechtsprechung nicht. Eine Vermietung, die schon im Vorjahr begonnen hat, kann die Ausnahme kosten.

Wann bekomme ich das Geld aus dem Verkauf?

Nicht am Notartermin. Der Käufer zahlt, wenn der Notar meldet, dass alles bereit ist: Vormerkung im Grundbuch, Löschungsunterlagen der Bank und die übrigen Bedingungen aus dem Vertrag. Wie lange das dauert, hängt unter anderem an Bank und Grundbuchamt.

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf in Niedersachsen an?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Niedersachsen 5 Prozent des Kaufpreises. Notar und Grundbuch kosten bei 280.000 Euro Kaufpreis nach der amtlichen Gebührentabelle rund 3.000 Euro. Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus gilt für den Makler: Hat der Verkäufer ihn beauftragt, zahlen Sie als Käufer höchstens die Hälfte der Provision; haben beide ihn beauftragt, je die Hälfte (§§ 656c, 656d BGB).

Gibt es 2026 noch einen KfW-Zuschuss für den barrierefreien Umbau?

Nein. Den Zuschuss 455-B hat die KfW am 31. Juli 2026 gestoppt, die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft. Der Kredit 159 für den altersgerechten Umbau läuft weiter, mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zuschießen (§ 40 Abs. 4 SGB XI).