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Rechner

Pflichtteil berechnen, wenn ein Haus im Spiel ist

Redaktion: Joey Feldmann · Stand  · Wie wir arbeiten

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Anspruch auf Geld gegen den Erben.1 Wurde das Haus in den letzten zehn Jahren verschenkt, zählt es für die Pflichtteilsergänzung mit, im ersten Jahr voll und in jedem weiteren Jahr ein Zehntel weniger.2

Der Rechner deckt Kinder mit oder ohne Ehegatten ab. Er prüft nicht Ihren Einzelfall und ersetzt keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben bleiben im Browser.

  1. 1 § 2303 Abs. 1 BGB.
  2. 2 § 2325 Abs. 1 und 3 BGB.
Familie

Mitgezählt werden auch Kinder, die enterbt sind oder ausgeschlagen haben. Wer per Vertrag auf sein Erbe verzichtet hat, zählt nicht mit.

Güterstand

Der Ehegatte

Nachlass am Todestag

Es zählt der Verkehrswert, also der Preis, der sich bei einem Verkauf erzielen ließe, nicht der Wert des Finanzamts.

Schenkung 1 (optional)
Schenkung 2 (optional)

Ergebnis je Kind

52.500 €

Nachlass: Haus und übriges Vermögen abzüglich Schulden
420.000 €
Gesetzlicher Erbteil je Kind
1/4
Pflichtteil je Kind (Hälfte, 1/8)
52.500 €
Pflichtteil und Ergänzung je Kind
52.500 €

Der Ehegatte erbt: Sein gesetzlicher Erbteil erhöht sich um ein Viertel für den Zugewinn. Das senkt den Pflichtteil der Kinder.

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld gegen den Erben. Er verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte die Umstände und den Erben kennt. Ohne diese Kenntnis verjährt er 30 Jahre nach dem Erbfall.

So rechnet das Gesetz im Standardfall, ohne Prüfung Ihres Einzelfalls. Das ist keine Rechtsberatung.

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Nächster Schritt

Und was ist das geerbte Haus wert?

Die Ersteinschätzung ordnet Ihre Immobilie mit dem amtlichen Bodenrichtwert Ihrer Zone ein, für Häuser und Wohnungen in 13 der 21 Gemeinden mit einer Wertspanne. Das Ergebnis sehen Sie ohne Kontaktdaten, und es verpflichtet Sie zu nichts.

Zur Ersteinschätzung

Beispiel 1: Die Ehefrau erbt allein, zwei Kinder

Annahmen: Der Vater ist gestorben. Er lebte mit seiner Frau in Zugewinngemeinschaft, also ohne Ehevertrag. Im Testament hat er sie zur Alleinerbin eingesetzt. Es gibt zwei Kinder. Das Haus hat einen Verkehrswert von 400.000 €, sonst sind 20.000 € da, Schulden keine.

Beispiel 1: Pflichtteil je Kind
Schritt und FundstelleWert
Nachlass: Haus und übriges Vermögen § 2311 Abs. 1 BGB420.000 €
Erbteil der Ehefrau: ¼ plus ¼ für den Zugewinn § 1931 Abs. 1, § 1371 Abs. 1 BGB1/2
Erbteil je Kind: die andere Hälfte geteilt durch zwei § 1924 Abs. 4 BGB1/4
Pflichtteil: die Hälfte davon § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB1/8
Pflichtteil je Kind: 1/8 × 420.000 €52.500 €

Hätte der Vater seiner Frau nichts hinterlassen, auch kein Vermächtnis, sähe es anders aus. Dann kann sie den Ausgleich des Zugewinns verlangen und daneben den Pflichtteil aus dem nicht erhöhten Viertel, also ein Achtel.3 Der Pflichtteil der Kinder rechnet dann ebenfalls mit dem nicht erhöhten Erbteil: Je Kind sind das 3/16, 78.750 €; den Zugewinnausgleich rechnet der Rechner nicht. Schlägt die Ehefrau das Erbe aus, kann sie neben dem Ausgleich des Zugewinns den Pflichtteil verlangen, auch wenn er ihr sonst nicht zustünde.4 Welcher Weg sich lohnt, hängt vom Zugewinn ab. Das rechnet der Rechner nicht.

Beispiel 2: Haus an den Sohn verschenkt

Annahmen: Der Vater war verwitwet und hatte zwei Kinder. Am 11.08.2022 hat er sein Haus dem Sohn geschenkt, ohne sich Nießbrauch oder Wohnrecht vorzubehalten. Es war damals und beim Erbfall 400.000 € wert. Im Testament setzte er den Sohn zum Alleinerben ein. Er starb am 11.10.2026, vier Jahre und zwei Monate nach der Schenkung, mit 20.000 € Nachlass. Die Tochter verlangt Pflichtteil und Ergänzung.

Beispiel 2: Pflichtteil und Ergänzung der Tochter
Schritt und FundstelleBetrag
Erbteil der Tochter ½, Pflichtteil 1/4 §§ 1924 Abs. 4, 2303 Abs. 1 BGB1/4
Pflichtteil: 1/4 × 20.000 €5.000 €
Schenkung: 4 volle Jahre verstrichen, das fünfte Jahr läuft § 2325 Abs. 3 Satz 1 BGB6/10
Angesetzt: 400.000 € × 6/10240.000 €
Ergänzung: 1/4 × 240.000 € § 2325 Abs. 1 BGB60.000 €
Tochter zusammen65.000 €

Im ersten Jahr vor dem Erbfall zählt die Schenkung voll, in jedem weiteren Jahr ein Zehntel weniger.2 Die Schenkung liegt im fünften Jahr vor dem Erbfall, deshalb zählen sechs Zehntel. Zahlen muss der Sohn. Als Erbe darf er die Ergänzung so weit verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil bleibt.5 Für den Rest haftet er als Beschenkter.6 Wie sich das aufteilt, rechnet der Rechner nicht. Hätte sich der Vater den Nießbrauch uneingeschränkt vorbehalten, hätte die Frist nach dem Bundesgerichtshof nicht zu laufen begonnen. Eine Leistung liegt erst vor, wenn der Schenker auch darauf verzichtet, das Haus im Wesentlichen weiter zu nutzen.7 Dann zählt die Schenkung voll, und die Ergänzung der Tochter stiege auf 100.000 €. Ein Wohnrecht nur an Teilen des Hauses hindert den Fristbeginn nur in Ausnahmefällen.7

Was der Erbe zahlen muss und wann

  • Geld, nicht das Haus. Der Pflichtteil ist ein Anspruch gegen den Erben. Er entsteht mit dem Erbfall.8 Das kann der Grund sein, ein Haus zu verkaufen. Was das Haus beim Verkauf bringen kann, schätzt die Ersteinschätzung; was nach den Kosten vom Preis bleibt, rechnet der Nettoerlös-Rechner.
  • Stundung statt Verkauf. Wäre die sofortige Zahlung eine unbillige Härte, insbesondere weil der Erbe sonst das Familienheim aufgeben müsste, kann er Stundung verlangen. Die Interessen des Berechtigten werden angemessen berücksichtigt.9
  • Auskunft. Wer nicht Erbe ist, kann vom Erben Auskunft über den Nachlass verlangen und dass der Wert ermittelt wird. Die Kosten trägt der Nachlass.10 Was ein Gutachten des Gutachterausschusses dafür kostet, rechnet der Ratgeber Wertgutachten: Kosten vor.
  • Der Wert. Es zählt der Verkehrswert am Todestag. Eine Wertbestimmung des Erblassers gilt nicht.11 Der Wert des Finanzamts ist ein anderer, er gilt für die Erbschaftsteuer. Einen Anhalt für den Verkehrswert gibt der Vergleichswert-Rechner.
  • Verjährung. Drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte die Umstände und den Erben kennt; ohne Kenntnis 30 Jahre nach dem Erbfall.12 Gegen einen Beschenkten läuft die Frist ab dem Erbfall.13

Wer sein Haus zu Lebzeiten an ein Kind übergeben will, findet die Folgen für Steuer, Rückforderung und Pflichtteil im Ratgeber Haus an Kinder überschreiben. Was Erben beim Verkauf sonst beachten, steht im Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen.

Womit der Rechner rechnet

  • Erbteile: Kinder zu gleichen Teilen; Ehegatte neben Kindern ¼, bei Zugewinngemeinschaft und Erbe ½; bei Gütertrennung mit ein oder zwei Kindern gleiche Teile

    §§ 1924 Abs. 4, 1931 Abs. 1 und 4, 1371 Abs. 1 BGB · amtlich

  • Ehegatte bekommt nichts: Erbteile nach dem nicht erhöhten Viertel, auch für die Kinder; Zugewinnausgleich nicht gerechnet

    § 1371 Abs. 2 BGB · amtlich

  • Pflichtteil: Hälfte des gesetzlichen Erbteils, enterbte Kinder zählen mit

    §§ 2303 Abs. 1, 2310 BGB · amtlich

  • Wert: Bestand und Verkehrswert am Todestag, abzüglich Schulden; überschuldet: 0

    § 2311 BGB · amtlich

  • Ergänzung: Schenkung mit dem niedrigeren Wert von Schenkung und Erbfall; im ersten Jahr voll, je weiteres Jahr ein Zehntel weniger; an den Ehegatten voll

    § 2325 Abs. 1 bis 3 BGB · amtlich

  • Volle Jahre: ein Jahr ist verstrichen, wenn der Erbfall nach dem Jahrestag der Schenkung liegt

    §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB · Annahme

  • Vorbehalt bei der Schenkung: die Frist beginnt erst, wenn der Schenker darauf verzichtet, das Haus im Wesentlichen weiter zu nutzen

    BGH, Urteil vom 29.06.2016, IV ZR 474/15 · amtlich

  • Zuordnung der Auswahl: Nießbrauch und Wohnrecht am ganzen Haus: zusätzlich der Wert ohne Abschmelzung; Wohnrecht an Teilen: Abschmelzung wie normal

    BGH, Urteil vom 29.06.2016, IV ZR 474/15 · Annahme

Was der Rechner nicht kann

  • Eltern, Geschwister und Enkel. Ohne Kinder rechnet der Rechner nicht; Enkel an Stelle eines verstorbenen Kindes auch nicht.
  • Verzicht. Wer mit dem Erblasser einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht geschlossen hat, hat kein Pflichtteilsrecht.14
  • Anrechnung und Ausgleichung. Was ein Kind mit der Bestimmung bekommen hat, dass es auf den Pflichtteil angerechnet wird, zählt gegen seinen Pflichtteil.15 Zuwendungen unter Geschwistern, die bei gesetzlicher Erbfolge auszugleichen wären, ändern den Pflichtteil ebenfalls.16 Eigene Geschenke werden auf die Ergänzung angerechnet.17
  • Einen kleinen Erbteil. Wer weniger als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils erbt, kann den Rest verlangen.18 Der Rechner geht davon aus, dass das Kind nichts erbt.
  • Den Zugewinnausgleich und den Voraus des Ehegatten. Der Voraus bleibt beim Pflichtteil der Kinder außer Ansatz.11
  • Kaufkraft. Für den Vergleich der Werte bei Schenkung und Erbfall nimmt der Rechner Ihre Zahlen, wie Sie sie eintragen.2
  1. 3 § 1371 Abs. 2 BGB. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  2. 4 § 1371 Abs. 3 BGB.
  3. 5 § 2328 BGB. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  4. 6 § 2329 Abs. 1 und 2 BGB. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  5. 7 BGH, Urteil vom 29.06.2016, IV ZR 474/15, Leitsatz und unter II.: Ein vorbehaltenes Wohnungsrecht kann den Fristbeginn nach § 2325 Abs. 3 BGB in Ausnahmefällen hindern, im Fall verneint (Wohnrecht nur an Teilen, Überlassung an Dritte ausgeschlossen). Im Original gelesen am 11.10.2026. Zum Nießbrauch ebenda: „Wird bei einer Schenkung daher ‑ wie im seinerzeit vom Senat zu beurteilenden Fall ‑ der Nießbrauch uneingeschränkt vorbehalten, ist der „Genuss“ des verschenkten Gegenstandes nicht aufgegeben worden.“ (so schon BGHZ 125, 395), im Original gelesen am 25.10.2026. Amtlich. bundesgerichtshof.de
  6. 8 §§ 2303 Abs. 1, 2317 Abs. 1 BGB. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  7. 9 § 2331a Abs. 1 BGB; über die Stundung entscheidet, wenn der Anspruch nicht bestritten ist, das Nachlassgericht (Abs. 2). gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  8. 10 § 2314 BGB. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  9. 11 § 2311 BGB. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  10. 12 § 195, § 199 Abs. 1 und 3a BGB. gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.10.2026.
  11. 13 § 2332 Abs. 1 BGB.
  12. 14 § 2346 BGB.
  13. 15 § 2315 BGB.
  14. 16 § 2316 BGB.
  15. 17 § 2327 BGB.
  16. 18 § 2305 BGB.

Häufige Fragen

Zum Pflichtteil.

Wie hoch ist der Pflichtteil eines Kindes?

Die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, in Geld (§ 2303 Abs. 1 BGB). Bei zwei Kindern und einer Ehefrau in Zugewinngemeinschaft, die alles erbt, ist der gesetzliche Erbteil je Kind ein Viertel, der Pflichtteil ein Achtel. Bei einem Nachlass von 420.000 € sind das 52.500 €.

Zählt ein verschenktes Haus beim Pflichtteil mit?

Ja, über die Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB). Die Schenkung zählt im ersten Jahr vor dem Erbfall voll und in jedem weiteren Jahr ein Zehntel weniger. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, zählt sie nicht mehr. Bei einer Schenkung an den Ehegatten beginnt die Frist nicht vor dem Ende der Ehe.

Läuft die Zehnjahresfrist, wenn sich die Eltern einen Nießbrauch vorbehalten?

Die Frist beginnt nach dem Bundesgerichtshof erst, wenn der Schenker darauf verzichtet, das Haus im Wesentlichen weiter zu nutzen. Behält sich der Schenker den Nießbrauch uneingeschränkt vor, beginnt sie deshalb nicht. Ein Wohnrecht an Teilen des Hauses hindert ihn nur in Ausnahmefällen. Der Rechner zeigt bei Nießbrauch und Wohnrecht am ganzen Haus zusätzlich den Wert ohne Abschmelzung.

Muss der Erbe das Haus verkaufen, um den Pflichtteil zu zahlen?

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld (§ 2303 Abs. 1 BGB). Wäre die sofortige Zahlung eine unbillige Härte, etwa weil der Erbe sonst das Familienheim aufgeben müsste, kann er Stundung verlangen (§ 2331a BGB). Ist der Anspruch nicht bestritten, entscheidet darüber das Nachlassgericht.

Wann verjährt der Pflichtteil?

In drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte die Umstände und den Erben kennt (§ 199 Abs. 1 BGB). Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 Abs. 1 BGB). Der Anspruch gegen einen Beschenkten verjährt ab dem Erbfall (§ 2332 Abs. 1 BGB).