Ratgeber
Teilverkauf oder Leibrente? Geld aus dem Haus im Alter
Redaktion: Joey Feldmann · Stand · Wie wir arbeiten
Wer im Alter mehr Geld braucht, hat es vielleicht nur im eigenen Haus. Es gibt Wege, an dieses Geld zu kommen und trotzdem wohnen zu bleiben. Dieser Ratgeber vergleicht sie mit Kosten, Risiken und den Folgen für die Erben. Er nennt den Stand beim Bundesgerichtshof. klugverkauft bietet keinen dieser Wege an und bekommt von keinem Anbieter Geld. Der Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Welche Wege gibt es?
Vier Wege stehen zur Wahl: der Teilverkauf, der Verkauf gegen Leibrente, die Umkehrhypothek oder ein Seniorenkredit, und der Verkauf des ganzen Hauses. Die Tabellen fassen zusammen, was belegt ist. Wo es auf den Vertrag ankommt, steht das so da.
Geld und Wohnen
| Geld sofort | Wohnen bleiben | |
|---|---|---|
| Teilverkauf | Wert des verkauften Anteils | ja, mit Nießbrauch |
| Leibrente | laufende Rente | ja, mit Wohnrecht |
| Umkehrhypothek, Seniorenkredit | Darlehen auf einen Teil des Werts | ja, Sie bleiben Eigentümer |
| Ganz verkaufen | voller Erlös | nur mit Wohnrecht oder Miete |
Kosten und Risiko
| Laufende Kosten | Risiko | |
|---|---|---|
| Teilverkauf | Nutzungsentgelt, je nach Anbieter Instandhaltung | Entgelt nach der Festschreibung neu; Rang des Nießbrauchs prüfen |
| Leibrente | hängt vom Vertrag ab | Käufer zahlt nicht mehr |
| Umkehrhypothek, Seniorenkredit | Seniorenkredit: Zinsen | wenige Anbieter (Verbraucherzentrale) |
| Ganz verkaufen | bei Rückmiete die Miete | Umzug oder Mietverhältnis |
Erben und Spielraum
| Erben | Spielraum | |
|---|---|---|
| Teilverkauf | Ihren Anteil | hängt vom Vertrag ab |
| Leibrente | nichts vom Haus | hängt vom Vertrag ab |
| Umkehrhypothek, Seniorenkredit | Haus abzüglich Schuld | hängt vom Vertrag ab |
| Ganz verkaufen | was vom Erlös übrig ist | Geld frei verfügbar |
Die Belege stehen in den Abschnitten unten. Den Verkauf mit Nießbrauch oder mit Rückmiete erklärt der Ratgeber Haus verkaufen und wohnen bleiben.
Wie funktioniert ein Teilverkauf?
Sie verkaufen einen Anteil von 10 bis höchstens 50 Prozent Ihres Hauses an ein Unternehmen. [1] Sie bekommen dafür den Wert des Anteils ausgezahlt. Im Grundbuch wird ein Nießbrauch für Sie eingetragen. Er erlaubt Ihnen, das ganze Haus weiter zu nutzen. [2]
Für den verkauften Anteil zahlen Sie jeden Monat ein Nutzungsentgelt. Die Verbraucherzentrale beziffert es mit „jährlich mindestens 4,99 Prozent des Auszahlungsbetrages“. [3] Die Höhe kann für zehn Jahre festgeschrieben sein, danach wird sie neu verhandelt. [3]
Weitere Kosten tragen Sie auch nach dem Verkauf:
- Instandhaltung: Je nach Anbieter bleibt sie ganz bei Ihnen, auch für den verkauften Anteil. [3]
- Grundsteuer: Sie zahlt weiter der bisherige Eigentümer. [4]
- Beim späteren Verkauf: Anbieter verlangen ein Durchführungsentgelt von rund 3,3 Prozent des Verkaufspreises. [3] Anbieter können sich stattdessen einen Mindesterlös sichern: Der verkaufte Anteil soll beim Verkauf mindestens 117 Prozent seines Kaufpreises bringen. [3] [5]
Zwei Risiken. Der Nießbrauch steht nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg „zumeist jedoch nur im 2. Rang“. [5] Vor ihm steht dann eine Grundschuld. Wird der Teilkäufer insolvent, kann das Ihr Wohnen gefährden. [5] Der Branchenverband sieht das Risiko anders. [6] Zweitens kann der Teilkäufer den Vertrag kündigen, wenn Sie mit drei Monatsentgelten im Rückstand sind. [7]
Was Prüfer sagen. Stiftung Warentest rät vom Teilverkauf „grundsätzlich ab“. [8] Die Finanzaufsicht BaFin nannte ihn „selten die beste Lösung“. [9] Im Oktober 2025 hat ein großer Anbieter das Neugeschäft eingestellt. [10] Die sechs Teilverkauf-Anbieter im Branchenverband BVIV meldeten für 2025 zusammen 705 Abschlüsse, rund 30 % weniger als im Vorjahr. [11]
Ist ein Teilverkauf ein Kredit?
Das ist die Kernfrage. Ein Kredit unterliegt strengen Regeln zum Schutz der Verbraucher. Für einen Kauf gelten sie nicht.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat gegen einen Anbieter geklagt. Das Oberlandesgericht Hamburg hat am 20. August 2026 entschieden: Der Teilverkauf dieses Anbieters ist kein Verbraucherdarlehen. Sechs Klauseln seines Vertrags hat es aber untersagt, zwei davon nach Anerkenntnis. Darunter sind eine Klausel, nach der das Nutzungsentgelt nach dem Ende des Nießbrauchs bis zum Verkauf weiterläuft, und ein Mindestpreis beim Rückkauf, der auch über dem Gutachterwert liegen kann. [12] Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dagegen läuft seit dem 27. August 2026 die Revision beim Bundesgerichtshof (XI ZR 86/26). [12] Wann er entscheidet, ist offen.
Auch das Landgericht Hamburg hat im April 2026 so geurteilt, für einen Vertrag ohne feste Rückkaufpflicht. Ob dieses Urteil rechtskräftig ist, wissen wir nicht. [13]
Auch die Politik befasst sich mit dem Thema. Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben „ergebnisoffen“, ob Regeln nötig sind. [14] Im Landtag von Niedersachsen liegt seit Juni 2026 ein Antrag „Immobilienrente fair und transparent gestalten“. Er ist noch in Beratung. [15]
Bis der Bundesgerichtshof entschieden hat, gilt: Verlassen Sie sich beim Teilverkauf nicht auf die Schutzregeln für Kredite.
Rechenbeispiel: Was kostet ein Teilverkauf über die Jahre?
Annahmen: Das Haus ist 500.000 Euro wert, Sie verkaufen 40 Prozent. Beide Werte entsprechen laut Verband dem Durchschnitt. [11] Ausgezahlt wird der Wert des Anteils. Das Nutzungsentgelt beträgt 4,99 Prozent im Jahr und steigt nicht.
| Betrag | |
|---|---|
| Auszahlung | 200.000 Euro |
| Nutzungsentgelt im Jahr | 9.980 Euro |
| Nutzungsentgelt im Monat | rund 832 Euro |
| Nutzungsentgelt nach zehn Jahren | 99.800 Euro |
| Durchführungsentgelt beim Verkauf zu 500.000 Euro | 16.500 Euro |
Nach rund 20 Jahren haben Sie so viel Nutzungsentgelt gezahlt, wie Sie ausgezahlt bekommen haben. Den Anteil besitzt dann trotzdem der Teilkäufer.
Zum Vergleich, rein rechnerisch: Ein Kredit über 200.000 Euro zu 3,3 Prozent kostet 6.600 Euro Zinsen im Jahr. Die 3,3 Prozent nannte die Verbraucherzentrale im Januar 2026 für zehn Jahre Zinsbindung. [3] Ob Sie im Alter einen solchen Kredit bekommen, hängt von der Bank und Ihrem Einkommen ab.
So rechnen wir
Auszahlung: 500.000 × 40 Prozent = 200.000 Euro.
Nutzungsentgelt: 200.000 × 4,99 Prozent = 9.980 Euro im Jahr. Geteilt durch 12 sind das 831,67 Euro, rund 832 Euro im Monat. Nach zehn Jahren: 9.980 × 10 = 99.800 Euro. 200.000 ÷ 9.980 = 20,04, also rund 20 Jahre.
Durchführungsentgelt: 500.000 × 3,3 Prozent = 16.500 Euro.
Kreditvergleich: 200.000 × 3,3 Prozent = 6.600 Euro Zinsen im Jahr, ohne Tilgung.
Nicht berücksichtigt: Instandhaltung, Grundsteuer, eine Anpassung des Entgelts nach der Festschreibung, ein Mindesterlös und eine Wertänderung des Hauses. Die Rechnung prüft ein Test im Quellcode dieser Seite. Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Teilverkauf-Rechner.
Wie funktioniert der Verkauf gegen Leibrente?
Sie verkaufen das ganze Haus und behalten ein Wohnrecht. Der Wert des Hauses minus den Wert des Wohnrechts ergibt das Kapital. Daraus zahlt der Käufer Ihnen eine Rente. [16] Es gibt auch echte Renten auf Lebenszeit. Die Rente kann auf 10 bis 15 Jahre begrenzt sein. [16] Der Leibrenten-Anbieter im Branchenverband, die Stiftung Liebenau, hat bis Ende 2025 insgesamt 13 Verträge geschlossen. [11]
Rente und Wohnrecht sollten im Grundbuch an erster Stelle abgesichert sein. [16] Zahlt der Käufer nicht mehr, kommen Sie im Ernstfall erst über eine Zwangsversteigerung an Ihr Geld. [17] Ihre Erben bekommen das Haus nicht, es gehört schon dem Käufer.
Steuer auf die Rente. Besteuert wird nur ein Teil der Rente, der Ertragsanteil. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Beginnt die Rente mit 75, sind es 11 Prozent. [18] Für eine Rente mit fester Laufzeit gilt eine eigene Tabelle. [19]
Was sind Umkehrhypothek und Seniorenkredit?
Bei einer Umkehrhypothek zahlt Ihnen eine Bank Geld, als Einmalbetrag oder als Rente. Das Haus dient als Sicherheit. Zurückgezahlt wird erst später, etwa nach dem Tod aus dem Verkauf des Hauses. [16] Die Verbraucherzentrale findet wenige Anbieter. [16]
Das Gesetz behandelt die Umkehrhypothek nicht als Immobilienkredit. Ausgenommen sind Verträge, bei denen der Kreditgeber Zahlungen leistet und „erst nach dem Tod des Verbrauchers eine Rückzahlung fordert“. [20] Nach dem Wortlaut gelten die Regeln für Verbraucherkredite dann nicht. [20]
Die Erben haften nicht mit ihrem eigenen Vermögen. Was ihnen vom Haus bleibt, schrumpft aber mit jedem Jahr. [16]
Ein Seniorenkredit ist ein gewöhnliches Darlehen. Banken können ihn bis zur Hälfte des Hauswerts geben. [21] Sie zahlen nur Zinsen, keine Tilgung. [21] Einen Zins für Umkehrhypotheken nennen wir nicht, weil wir keinen belegten Wert gefunden haben.
Was bringt es, ganz zu verkaufen?
Sie bekommen den vollen Erlös und zahlen keine Entgelte an einen Teilkäufer. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung. Dafür müssen Sie ausziehen oder zur Miete wohnen bleiben.
Behalten Sie beim Verkauf ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch, sinkt der Erlös. Stiftung Warentest beschreibt den Abschlag als den Wert des lebenslangen Wohnens. [21] Eine feste Quote dafür gibt es nicht. Der Kapitalwert, mit dem das Finanzamt ein Wohnrecht bewertet, ist kein Marktpreis. Wie er gerechnet wird, steht im Ratgeber Haus mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkaufen.
Was nach Notar, Makler und Darlehen übrig bleibt, zeigt der Nettoerlös-Rechner.
Was gilt für Steuer und Sozialleistungen?
Spekulationssteuer. Ein privater Verkauf ist steuerfrei, wenn Sie das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben. [22] Das gilt auch für den Verkauf eines Anteils. Bei einer Leibrente wird die Rente mit ihrem Ertragsanteil besteuert. [18]
Grundsicherung und Hilfe zur Pflege. Das Sozialamt zählt Einkommen und Vermögen. [23] Ein angemessenes Haus, das Sie selbst bewohnen, ist dabei geschützt. [23] Geld aus einem Teilverkauf oder einem Verkauf ist dagegen Geldvermögen. Wie das Sozialamt eine Rente oder ein Nutzungsrecht im Einzelfall anrechnet, klären Sie mit dem Amt oder einer Beratung. Was im Pflegefall gilt, steht im Ratgeber Haus verkaufen wegen Pflegeheim. Für Grundsicherungsgeld vom Jobcenter gilt das SGB II; dazu der Ratgeber Eigenes Haus und Grundsicherung.
Wo gibt es neutrale Beratung?
In Hannover berät die Verbraucherzentrale Niedersachsen in der Herrenstraße 14. Eine Beratung zur Immobilienfinanzierung kostet laut Verbraucherzentrale 165 Euro für bis zu anderthalb Stunden. [4] Marco Eilers von der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, vor der Unterschrift einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen. [4]
Stiftung Warentest sieht das genauso: „Ohne fachkundige Unterstützung, etwa durch Rechtsanwälte oder Beratung bei einer Verbraucherzentrale, sollte niemand einen Vertrag unterschreiben.“ [24]
Was sollten Sie vor dem Unterschreiben prüfen?
- Eigenes Gutachten: Lassen Sie den Wert unabhängig ermitteln, nicht nur vom Anbieter.
- Rangstelle: Steht Ihr Nießbrauch oder Wohnrecht vor allen Grundschulden?
- Nach der Festschreibung: Wie wird das Nutzungsentgelt danach festgelegt?
- Instandhaltung: Wer zahlt für Dach, Heizung und Fenster?
- Beim Verkauf: Wie hoch sind Durchführungsentgelt und Mindesterlös?
- Kündigung: Wann darf der Käufer kündigen, und was passiert dann?
- Alternativen: Haben Sie Kredit, Verkauf und Umzug mit denselben Zahlen gerechnet?
Was ist Ihr Haus wert?
Jeder der vier Wege rechnet mit dem Wert Ihres Hauses: der Anteil beim Teilverkauf, die Rente, der Kredit, der Erlös. Kennen Sie ihn selbst, können Sie jedes Angebot prüfen. Eine erste Wertspanne gibt die Ersteinschätzung, für Häuser und Wohnungen in 13 der 21 Gemeinden. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone zeigt die Bodenrichtwert-Seite Ihrer Gemeinde.
Quellen
- Verbraucherzentrale Hamburg, „Lohnt es sich, im Alter einen Immobilien-Teilverkauf zu machen?“, Stand 16.04.2026 („Beim Teilverkauf werden zwischen 10 bis maximal 50 Prozent der Immobilie verkauft.“). https://www.vzhh.de/themen/bauen-immobilien-energie/immobilienrente-immobilie-im-alter/lohnt-es-sich-im-alter-einen-immobilien-teilverkauf-zu-machen, abgerufen 24.10.2026.
- § 1030 Abs. 1 BGB (Nießbrauch: Recht, die Nutzungen zu ziehen). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1030.html, abgerufen 04.10.2026.
- Verbraucherzentrale, Immobilien-Teilverkauf (Nutzungsentgelt „jährlich mindestens 4,99 Prozent des Auszahlungsbetrages“, Festschreibung, Instandhaltung, Durchführungsentgelt rund 3,3 Prozent, Mindesterlös 117 Prozent, Kreditzins rund 3,3 Prozent bei zehn Jahren Zinsbindung), Seite „Teilverkauf der eigenen Immobilie: Was sind die Haken der Angebote?“, Stand 19.01.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/teilverkauf-der-eigenen-immobilie-was-sind-die-haken-der-angebote-48054, abgerufen 24.10.2026.
- Verbraucherzentrale Niedersachsen, Immobilienverrentung und Beratung zur Immobilienfinanzierung (Grundsteuer beim bisherigen Eigentümer; Herrenstraße 14, Hannover; 165 Euro bis 1,5 Stunden, laut Verbraucherzentrale; Rat von Marco Eilers). verbraucherzentrale-niedersachsen.de.
- Verbraucherzentrale Hamburg, Immobilien-Teilverkauf (Nießbrauch „zumeist jedoch nur im 2. Rang“, Insolvenz des Teilkäufers, Wertsicherung um 17 Prozent). vzhh.de.
- Angaben des Branchenverbands der Immobilienverrentung (Sicht des Verbands auf das Insolvenzrisiko). Laut Verband, nach Sekundärquellen.
- Verbraucherzentrale Bundesverband, Positionspapier zum Immobilien-Teilverkauf (Kündigung bei Verzug mit drei Monatsentgelten). vzbv.de.
- Stiftung Warentest, Immobilien-Teilverkauf, Finanztest 12/2022 (rät „grundsätzlich ab“). test.de.
- BaFin, Verbrauchermitteilung vom 03.03.2023 zum Immobilien-Teilverkauf („selten die beste Lösung“; nach dpa).
- Stiftung Warentest zum Immobilien-Teilverkauf: Ein großer Anbieter hat das Neugeschäft im Oktober 2025 eingestellt. test.de.
- Branchenverband BVIV, Pressemitteilung vom 10.03.2026: Die „BVIV-Anbieter (EV LiquidHome, Hausvorteil, Heimkapital, Lebenswert vobahome, Wertfaktor und Wohnwert AG)“ verzeichneten „705 Abschlüsse im Jahr 2025, was einen Rückgang … um rund 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet“. „Der Leibrenten-Anbieter Stiftung Liebenau im BVIV hat bis Ende 2025 13 Transaktionen durchgeführt.“ „Der durchschnittliche Marktwert der teilverkauften Immobilien lag bei rund 500.000 Euro, und die Verkäufer veräußerten im Schnitt 40 Prozent ihrer Immobilie.“ https://www.presseportal.de/pm/181842/6232475, gelesen am 25.10.2026. Angabe des Branchenverbands.
- OLG Hamburg, Anerkenntnisteil- und Schlussurteil vom 20.08.2026, 5 UKl 2/25 (Verbraucherzentrale Bundesverband gegen EV LiquidHome Beteiligungen GmbH & Co. KG). Tenor: Die Beklagte darf sechs Klauseln nicht mehr verwenden: Abtretung der Rechte an Grundbuchbelastungen (I.2); Weiterlaufen der Nutzungsgebühr nach dem Ende des Nießbrauchs bis zum Verkauf (I.4); Reallast für die Nutzungsgebühr (I.6, nach Anerkenntnis); Mindestpreis beim Rückkauf aus dem Kaufpreis des Anbieters, Nebenkostenpauschale und Abwicklungsvergütung, „auch dann, wenn der Sachverständige in seinem Gutachten zu einem geringeren Kaufpreis gelangt“ (I.9); Vertraulichkeit (I.11, nach Anerkenntnis); Vollständigkeitsklausel (I.12). „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“ Die Kosten trägt der Kläger zu 62,5 %. Die Revision ist nur zur Abweisung des Antrags zu I. (Verbraucherdarlehen) zugelassen. Gründe, S. 27: „Es handelt sich bei diesem Vertrag weder um einen Verbraucherdarlehensvertrag noch um eine anderweitige Gestaltung i.S.d. § 512 S. 2 BGB.“ Die Klausel zur Abwicklungsvergütung von 4,5 % beim Verkauf (Ziff. IV.4.6) ist nicht untersagt. Beglaubigte Abschrift, veröffentlicht im Klageregister des Klägers (vzbv): https://www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen/klage-gegen-ev-liquidhome-beteiligungen-gmbh-co-kg-106179, gelesen am 25.10.2026. Revision beim BGH seit 27.08.2026, XI ZR 86/26 (Klageregister, abgerufen 04.10.2026).
- LG Hamburg, Urteil vom 24.04.2026, 307 O 225/25, Orientierungssatz 4: Ein notarieller Teilverkauf mit Nutzungsentgelt unterliegt nicht dem Verbraucherdarlehensrecht, „wenn kein zeitgleich bindend vereinbarter Rückkauf des Anteils durch den Verkäufer beziehungsweise eine feste Pflicht zur Rückzahlung des Kaufpreises vereinbart ist“. https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001643212, im Original gelesen am 25.10.2026. Amtlich. Rechtskraft unbekannt.
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/907 (Antwort der Bundesregierung: Prüfung „ergebnisoffen“).
- Niedersächsischer Landtag, Drucksache 19/10920 vom 16.06.2026, Antrag „Immobilienrente fair und transparent gestalten“.
- Verbraucherzentrale, Immobilienverrentung: Leibrente und Umkehrhypothek (Prinzip, Begrenzung auf 10 bis 15 Jahre, erstrangige Absicherung, wenige Anbieter der Umkehrhypothek, keine Haftung der Erben mit eigenem Vermögen). verbraucherzentrale.de.
- notar.de (Bundesnotarkammer), „Verkauf gegen Leibrente: Vorsicht!“, 11.09.2020: „Die Leibrente kann zwar durch eine Eintragung im Grundbuch gesichert werden. Auch dann kommen die Verkäufer aber erst an ihr Geld, wenn das Haus versteigert wird …“. https://www.notar.de/aktuelles/details/verkauf-gegen-leibrente-vorsicht, gelesen am 25.10.2026.
- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG (Ertragsanteil; Rentenbeginn mit 75: 11 Prozent). https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 55 Abs. 2 EStDV (Ertragsanteil von Leibrenten mit begrenzter Laufzeit). https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__55.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 3 Satz 4 BGB (Immobilienverzehrkreditverträge mit Rückzahlung erst nach dem Tod sind weder Allgemein- noch Immobiliar-Verbraucherdarlehen). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__491.html, abgerufen 04.10.2026.
- Stiftung Warentest, Immobilienverrentung (Seniorenkredit: Darlehen bis zur Hälfte des Werts möglich, nur Zinsen; Verkauf mit Wohnrecht senkt den Erlös um den Wert des lebenslangen Wohnens). test.de.
- § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG (Ausnahme bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken). https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 82 Abs. 1 und § 90 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 8 SGB XII (Einkommen; einzusetzendes Vermögen; angemessenes selbst bewohntes Hausgrundstück). https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html, abgerufen 04.10.2026.
- Stiftung Warentest, Immobilien-Leibrente, Praxistest 2022, aktualisiert am 28.01.2025. test.de.
Häufige Fragen
Was kostet ein Teilverkauf wirklich?
Laufend ein Nutzungsentgelt, nach Angaben der Verbraucherzentrale jährlich mindestens 4,99 Prozent des ausgezahlten Betrags. Bei 200.000 Euro sind das 9.980 Euro im Jahr. Dazu kommen die Grundsteuer, die beim bisherigen Eigentümer bleibt, je nach Anbieter die Instandhaltung und beim späteren Verkauf ein Durchführungsentgelt von rund 3,3 Prozent des Verkaufspreises.
Ist ein Teilverkauf ein Kredit?
Das ist offen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat im August 2026 entschieden, dass der Teilverkauf eines Anbieters kein Verbraucherdarlehen ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim Bundesgerichtshof (XI ZR 86/26). Bis zu dessen Entscheidung gelten für den Teilverkauf nicht sicher die Schutzregeln für Kredite.
Was passiert, wenn der Teilkäufer insolvent wird?
Dann kommt es auf den Rang Ihres Nießbrauchs im Grundbuch an. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass er zumeist nur im zweiten Rang steht (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, Immobilien-Teilverkauf). Vor ihm steht dann eine Grundschuld. Lassen Sie die Rangstelle vor der Unterschrift prüfen.
Teilverkauf oder Leibrente: Was ist besser?
Das hängt von Ihrer Lage ab, eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Beim Teilverkauf behalten Sie einen Teil des Eigentums und zahlen dafür laufend ein Entgelt. Bei der Leibrente geben Sie das ganze Haus ab und bekommen eine Rente, Ihre Erben bekommen das Haus nicht. Vergleichen Sie, wie viel Geld Sie wann brauchen, ob Sie vererben wollen und wie lange der Vertrag läuft.
Gibt es noch Umkehrhypotheken?
Ja, aber die Verbraucherzentrale findet nur wenige Anbieter. Näher am Markt ist der Seniorenkredit: ein Darlehen auf einen Teil des Hauswerts, für das Sie nur Zinsen zahlen.
Muss ich beim Teilverkauf Steuern zahlen?
Wenn Sie das Haus selbst bewohnen, kann der Verkauf steuerfrei sein. Ein privater Verkauf ist steuerfrei, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben (§ 23 EStG). Bei einer Leibrente wird nur ein Teil der Rente besteuert, der Ertragsanteil. Für Ihren Fall fragen Sie eine Steuerberatung.
Was bekommen meine Erben?
Beim Teilverkauf Ihren Anteil am Haus. Bei der Leibrente nichts vom Haus, es gehört schon dem Käufer. Bei einer Umkehrhypothek das Haus abzüglich der Schuld, mit ihrem eigenen Vermögen haften sie nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht. Nach einem Verkauf das Geld, das noch übrig ist.
Wo bekomme ich neutrale Beratung in Hannover?
Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen in der Herrenstraße 14. Eine Beratung zur Immobilienfinanzierung kostet dort laut Verbraucherzentrale 165 Euro für bis zu anderthalb Stunden. Vor der Unterschrift sollten Sie außerdem einen Anwalt oder den Notar fragen.