Ratgeber
Haus der Eltern verkaufen: mit Vorsorgevollmacht oder als Betreuer
Redaktion: Joey Feldmann · Stand · Wie wir arbeiten
Kann ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und muss das Haus verkauft werden, stellt sich zuerst die Frage, wer das darf. Diese Seite gibt wieder, was das Gesetz dazu sagt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Fall mit dem Notar oder einer Anwältin oder einem Anwalt.
Wer darf das Haus verkaufen, wenn ein Elternteil nicht mehr selbst handeln kann?
Es gibt zwei Wege: eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung. Das Gesetz gibt der Vollmacht den Vorrang. „Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist.“ [1] Das ist insbesondere nicht der Fall, soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten gleichermaßen besorgen kann. [1]
Gibt es eine Vollmacht und läuft schon ein Betreuungsverfahren, müssen Sie handeln. Wer davon erfährt und ein Vollmachtsdokument besitzt, hat das Betreuungsgericht „hierüber unverzüglich zu unterrichten“. [2]
Ob es eine Vollmacht gibt, wissen Angehörige nicht immer. Die Bundesnotarkammer führt dafür ein Zentrales Vorsorgeregister. Dort können Vorsorgevollmachten eingetragen werden. [3]
Reicht eine Vorsorgevollmacht für den Hausverkauf?
Das hängt zuerst vom Inhalt ab. Die Vollmacht muss den Verkauf des Hauses umfassen. Lesen Sie sie deshalb genau, bevor Sie einen Käufer suchen.
Dann zählt die Form. Ein Verkauf endet mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch. Eine Eintragung soll nur erfolgen, wenn die nötigen Erklärungen „durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden“. [4] Eine nur privat unterschriebene Vollmacht reicht dafür nach dem Wortlaut nicht. Ob ein Bevollmächtigter zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung braucht, klären Sie vorher mit dem Notar. Wer eine Vollmacht beglaubigen kann, steht im Ratgeber Haus verkaufen wegen Pflegeheim.
Was gilt, wenn ein Betreuer bestellt ist?
Ein Betreuer braucht für den Verkauf die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Gesetz verlangt sie „zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück“. [5] Sie ist schon für die Verpflichtung zu einer solchen Verfügung nötig, also für den Kaufvertrag. [5] Gehört ein Anteil einem minderjährigen Kind, entscheidet stattdessen das Familiengericht; das erklärt der Ratgeber Haus verkaufen, wenn ein minderjähriges Kind Miteigentümer ist.
Wohnt der Elternteil selbst in dem Haus, gilt eine eigene Vorschrift. Ist der Verkauf mit der Aufgabe dieses Wohnraums verbunden, braucht der Betreuer die Genehmigung nach § 1833 BGB. [6] Seine Absicht, den Wohnraum aufzugeben, muss er dem Gericht unverzüglich anzeigen, mit den Gründen und der Sichtweise des Betreuten. [6]
Der Betreuer entscheidet nicht frei. Er hat die Wünsche des Betreuten festzustellen und ihnen grundsätzlich zu entsprechen. [7] Das gilt auch für Wünsche, die der Elternteil vor der Bestellung geäußert hat. [7]
Ein Betreuer ist etwas anderes als ein Nachlasspfleger, den das Nachlassgericht nach einem Todesfall bestellt. Was dann gilt, erklärt der Ratgeber Nachlasspfleger und Hausverkauf.
Wie läuft die Genehmigung ab?
Das Gericht erklärt die Genehmigung nur dem Betreuer gegenüber. [8] Wird der Vertrag ohne Genehmigung geschlossen, hängt seine Wirksamkeit von der nachträglichen Genehmigung ab. [9] Dem Käufer gegenüber wird sie erst wirksam, wenn der Betreuer sie ihm mitteilt. [9]
Der Käufer kann den Betreuer auffordern, ihm mitzuteilen, ob die Genehmigung erteilt ist. Dann muss die Mitteilung bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Empfang der Aufforderung erfolgen, sonst gilt die Genehmigung als verweigert. [9] Wann eine Genehmigung wirksam wird, erklärt auch der Ratgeber zum Pflegeheim. Wie der Kaufpreis danach fällig wird, steht im Ratgeber Wann bekomme ich mein Geld?.
Was gehört in die Unterlagen?
Legen Sie dem Notar früh vor, worauf Ihre Befugnis beruht. Das ist die Vollmacht in der passenden Form oder der Nachweis über die Betreuung. Beim Betreuer kommt die Genehmigung des Gerichts dazu. Welche Unterlagen der Verkauf sonst braucht, steht in der Checkliste Unterlagen. Was der Vertrag regelt, erklärt der Ratgeber Kaufvertrag beim Hausverkauf.
Quellen
- § 1814 Abs. 3 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1814.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
- § 1820 Abs. 1 Satz 1 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1820.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
- § 78a Abs. 1 BNotO. https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__78a.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
- § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO. https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
- § 1850 Nr. 1 und 5 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1850.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
- § 1833 Abs. 2 und 3 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1833.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
- § 1821 Abs. 2 und 3 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
- § 1855 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1855.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
- § 1856 Abs. 1 und 2 BGB. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1856.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Betreuer, wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt?
Nicht unbedingt. Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn das erforderlich ist. Das ist insbesondere nicht der Fall, soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten gleichermaßen besorgen kann (§ 1814 Abs. 3 BGB).
Reicht eine selbst geschriebene Vollmacht?
Für das Grundbuch nach dem Wortlaut nicht. Eine Eintragung soll nur erfolgen, wenn die nötigen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen sind (§ 29 GBO).
Was muss ein Betreuer beim Hausverkauf beachten?
Er braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts, schon für die Verpflichtung zum Verkauf (§ 1850 Nr. 1 und 5 BGB). Wohnt der Elternteil selbst in dem Haus, gilt § 1833 BGB. Außerdem hat er die Wünsche des Betreuten festzustellen (§ 1821 BGB).
Was passiert, wenn der Vertrag vor der Genehmigung unterschrieben wird?
Dann hängt seine Wirksamkeit von der nachträglichen Genehmigung des Gerichts ab. Gegenüber dem Käufer wird sie erst wirksam, wenn der Betreuer sie ihm mitteilt (§ 1856 Abs. 1 BGB).
Wie erfahre ich, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt?
Fragen Sie in der Familie und sehen Sie die Unterlagen durch. Die Bundesnotarkammer führt ein Zentrales Vorsorgeregister, in dem Vorsorgevollmachten eingetragen werden können (§ 78a BNotO).