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Ratgeber

Unterlagen für den Hausverkauf besorgen: Grundbuchauszug, Bauakte, Baulasten in der Region Hannover

Redaktion: Joey Feldmann · Stand  · Wie wir arbeiten

Die Unterlagen für den Hausverkauf kommen im Wesentlichen von drei Stellen. Den Grundbuchauszug gibt das Grundbuchamt beim Amtsgericht. Die Liegenschaftskarte, auch Flurkarte genannt, gibt das Katasteramt des Landes. Bauakte und Baulastenauskunft gibt die Bauaufsichtsbehörde. Das ist in der Region Hannover je nach Gemeinde die Region oder die Stadt selbst. Welche Stelle für Ihre Gemeinde zuständig ist, zeigt die Tabelle unten. Sie verlinkt jeweils die amtliche Dienstleistungsseite. Die Gebühren sind amtlich festgelegt. Der Grundbuchausdruck kostet 10 Euro, der amtliche 20 Euro. Die Liegenschaftskarte kostet ab 20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. [1] [2]

Wer ist in Ihrer Gemeinde zuständig?

Das Grundbuchamt richtet sich nach den Bezirken der Amtsgerichte, festgelegt in Anlage 1 zum Niedersächsischen Justizgesetz. Die Bauaufsicht folgt der Zuständigkeitsübersicht der Region Hannover. Zur Baulastenauskunft führt ein Link auf die Seite der zuständigen Stelle. [3] [4] [5]

Stadt oder Gemeinde Grundbuchamt Bauaufsicht: Bauakte und Baulastenauskunft
Barsinghausen Amtsgericht Wennigsen (Deister) Stadt Barsinghausen, 30 Euro je Flurstück
Burgwedel Amtsgericht Burgwedel Region Hannover, 30 Euro je Flurstück
Garbsen Amtsgericht Neustadt am Rübenberge Stadt Garbsen, 30 Euro je Flurstück
Gehrden Amtsgericht Wennigsen (Deister) Region Hannover, 30 Euro je Flurstück
Hannover (Landeshauptstadt) Amtsgericht Hannover Landeshauptstadt Hannover, 30 Euro je Flurstück
Hemmingen Amtsgericht Hannover Region Hannover, 30 Euro je Flurstück
Isernhagen Amtsgericht Burgwedel Region Hannover, 30 Euro je Flurstück
Laatzen Amtsgericht Hannover Stadt Laatzen, 30 Euro je Flurstück
Langenhagen Amtsgericht Hannover Stadt Langenhagen, 30 Euro je Flurstück
Ronnenberg Amtsgericht Wennigsen (Deister) Stadt Ronnenberg, 30 Euro je Flurstück
Seelze Amtsgericht Hannover Stadt Seelze, 30 Euro je Flurstück
Wedemark Amtsgericht Burgwedel Gemeinde Wedemark, 30 Euro je Flurstück
Wennigsen (Deister) Amtsgericht Wennigsen (Deister) Region Hannover, 30 Euro je Flurstück

Zwei Besonderheiten. In Isernhagen führt die Gemeinde die Hausakte selbst. Darin liegen Baugenehmigungen, Grundrisse, Baubeschreibungen und Entwässerungsgenehmigungen. Die Statik liegt bei der Region Hannover. Einsicht erhalten Eigentümer mit Eigentumsnachweis, etwa einem Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate ist. Die Einsicht ist gebührenpflichtig (Bauakteneinsicht Isernhagen). [6] In Ronnenberg gibt das Bauaktenarchiv der Stadt Einsicht in die Bauakte. Nötig ist ein schriftlicher Eigentumsnachweis. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung. [7]

Grundbuchauszug: beim Amtsgericht, 10 oder 20 Euro

Das Grundbuch führt das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Einsicht und Abschrift bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Als Eigentümer haben Sie es. [8] Der einfache Ausdruck kostet 10 Euro, der amtliche Ausdruck 20 Euro. [1] Wer den Auszug als Eigentumsnachweis für eine andere Behörde braucht, fordert ihn kurz vorher an. Ein Beispiel ist die Bauakteneinsicht. Stellen können ein Höchstalter nennen, Isernhagen zum Beispiel drei Monate. [6] Steht im Grundbuch ein Sanierungsvermerk, kann die Gemeinde beim Verkauf ein Vorkaufsrecht haben. Was dann gilt, steht im Ratgeber Vorkaufsrecht der Gemeinde. Steht dort noch ein Verstorbener, brauchen die Erben einen Nachweis der Erbfolge. Was Erbschein und Berichtigung kosten, rechnet der Erbschein-Rechner. Was in den einzelnen Teilen des Auszugs steht, erklärt der Ratgeber Grundbuchauszug lesen.

Liegenschaftskarte: beim Katasteramt des Landes

Das Liegenschaftskataster führt in Niedersachsen das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN), nicht die Gemeinde. Die Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 oder 1:2000 kostet ab 20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, je nach Format mehr. Bei Bestellung über das Online-Portal des Landesamts sparen Sie nach dessen Angabe 20 Prozent der Gebühren. Jede Person kann sie beziehen. Anzugeben ist die Lage, etwa über Adresse oder Flurstück. [2]

Bauakte: Baugenehmigung, Pläne, Wohnflächenberechnung

Baugenehmigungen, Grundrisse und Baubeschreibung liegen in der Bauakte der Bauaufsichtsbehörde. Die Bauakte kann auch die Wohnflächenberechnung enthalten. Wer das ist, steht in der Tabelle. Für Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Pattensen, Sehnde, Uetze und Wennigsen ist es die Region Hannover, sonst die Stadt oder Gemeinde selbst. [4] Prüfen Sie zuerst die eigenen Unterlagen. Fehlt etwas, beantragen Sie die Einsicht mit Eigentumsnachweis. Ob ein Anbau oder Dachausbau genehmigt ist und was gilt, wenn nicht, erklärt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Baugenehmigung. Eine fehlende Wohnflächenberechnung lässt sich auch neu erstellen lassen. Die Checkliste Unterlagen nennt den üblichen Maßstab. Legen Sie auch die Rechnung der Heizung mit Einbaudatum bereit. Welche Unterlagen zu einem Heizöltank gehören, erklärt der Ratgeber Haus mit Öltank verkaufen. Für ein Haus im Überschwemmungsgebiet hilft der Ratgeber Haus im Überschwemmungsgebiet verkaufen. Was Käufer danach wissen wollen, steht im Ratgeber zum Heizungsgesetz. Baujahr und Bauakte braucht später auch ein Käufer, der umbauen will. Warum, erklärt der Ratgeber Haus mit Asbest verkaufen.

Baulastenauskunft: steht nicht im Grundbuch

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks, etwa eine Zufahrt für das Nachbargrundstück. Sie stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde. Beim Verkauf bleiben sie bestehen. Was das für Käufer und Kaufvertrag heißt, erklärt der Ratgeber Baulast beim Hausverkauf. Einsicht und Auszüge erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. [9] Die Gebühr regelt die Niedersächsische Baugebührenordnung für jede Bauaufsicht gleich: 30 Euro je Flurstück. [10] Die Region Hannover nimmt den Antrag online an und nennt denselben Betrag. [5] Barsinghausen, Seelze und Ronnenberg verweisen ebenfalls auf die Baugebührenordnung. [9]

Altlastenauskunft

Ob für ein Grundstück eine Altlast oder ein Verdacht verzeichnet ist, steht im Altlastenkataster. Was eine Altlast nach dem Verkauf für Sie bedeuten kann, erklärt der Ratgeber Grundstück mit Altlasten verkaufen. Die Auskunft erteilt das Team Bodenschutz der Region Hannover. Ab einer halben Stunde Bearbeitungsaufwand kostet sie eine Gebühr. [11] Die Stadt Barsinghausen nennt die Region als zuständige Stelle und die Unterlagen für den Antrag. Nötig sind ein Eigentumsnachweis und die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück. [12] Was Sie über einen Altlastenverdacht dem Käufer sagen müssen, steht im Ratgeber Haus mit Mängeln verkaufen.

Beitragsbescheide: bei der Gemeinde nachfragen

Offene oder angekündigte Beitragsbescheide, etwa für Straßenausbau oder Erschließung, gehören in den Kaufvertrag. Dort steht, wer sie zahlt. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob Beiträge offen oder Maßnahmen geplant sind. Wer die Beiträge gegenüber der Gemeinde und im Verhältnis zum Käufer trägt, erklärt der Ratgeber Erschließungs- und Ausbaubeiträge beim Hausverkauf. Ob Ihre Gemeinde noch Straßenausbaubeiträge erhebt, zeigen dort zwei Tabellen für alle 21 Kommunen.

Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung

Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan kann bei den eigenen Unterlagen oder bei der Verwaltung liegen. Fehlt sie, hilft das Grundbuchamt. Das Einsichtsrecht umfasst auch die Urkunden, auf die im Grundbuch Bezug genommen ist. [8] Dort steht auch, ob ein Nutzungsrecht an Garten oder Stellplatz eingetragen ist. Mehr dazu im Ratgeber Wohnung mit Garten oder Stellplatz verkaufen. Was die Wohnung außerdem braucht, steht im Ratgeber Eigentumswohnung verkaufen. Den Energieausweis behandelt der Ratgeber Energieausweis beim Hausverkauf.

Bestelldienste

Wer im Netz nach Grundbuchauszug, Flurkarte oder Baulasten sucht, kann bei privaten Bestelldiensten landen. Sie handeln nicht im Auftrag der Ämter. Das Landesamt für Geoinformation warnt ausdrücklich: „Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der niedersächsischen Katasterämter“. [2] Der direkte Weg über Amtsgericht, Katasteramt und Bauaufsicht kostet die amtliche Gebühr aus diesem Ratgeber.


Diese Seite berät nicht und vermittelt nicht, sie ordnet ein. Zuständigkeiten können sich ändern. Im Zweifel gilt die verlinkte Seite der Behörde.

Quellen

  1. GNotKG, Anlage 1, Nr. 17000 (Ausdruck, 10,00 €) und Nr. 17001 (amtlicher Ausdruck, 20,00 €) des Kostenverzeichnisses; gesetze-im-internet.de, abgerufen 29.09.2026.
  2. LGLN, „Die Liegenschaftskarte“ (Kosten nach Anlage 1 Nr. 2.1.2 KOVerm, Stand 09.06.2024; Online-Portal; Hinweis zu privaten Anbietern), lgln.niedersachsen.de, abgerufen 29.09.2026.
  3. Niedersächsisches Justizgesetz (NJG), Anlage 1 „Die Bezirke der Amtsgerichte“ in der ab 01.03.2025 geltenden Fassung, gelesen am 25.10.2026, NI-VORIS; Amtsgericht Burgwedel, Seite „Zuständigkeit“ (Burgwedel, Wedemark, Isernhagen), abgerufen 29.09.2026.
  4. Region Hannover, Fachbereich Bauen, „Örtliche und sachliche Zuständigkeiten“, hannover.de, abgerufen 29.09.2026.
  5. Region Hannover, „Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis“ (30,00 € je Flurstück nach Nr. 9.3 und 9.4 der Niedersächsischen Baugebührenordnung), region-hannover.gov.de, abgerufen 29.09.2026.
  6. Gemeinde Isernhagen, „Bauakteneinsicht“, service.isernhagen.de, abgerufen 29.09.2026.
  7. Stadt Ronnenberg, Dienstleistung „Bauaktenarchiv“, ronnenberg.de, abgerufen 29.09.2026.
  8. § 12 Abs. 1 und 2 GBO (Einsicht bei berechtigtem Interesse, auch in Urkunden, auf die im Grundbuch Bezug genommen ist; Abschrift); gesetze-im-internet.de, abgerufen 29.09.2026.
  9. Dienstleistungsseiten „Baulasten“ der Städte Barsinghausen, Seelze und Ronnenberg (Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde, Einsicht bei berechtigtem Interesse, Gebühren nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung), abgerufen 29.09.2026.
  10. Niedersächsische Baugebührenordnung (NBauGO) vom 13.01.1998, Nds. GVBl. S. 3, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.08.2026, Nds. GVBl. 2026 Nr. 65, in der ab 01.10.2026 geltenden Fassung, § 1 Abs. 1 und Anlage 1 Nr. 9.3 und 9.4 (Auszug oder Auskunft je Flurstück). NI-VORIS, im Original gelesen am 11.10.2026. Amtlich.
  11. Region Hannover, „Umweltinformationen zu Altlasten und altlastverdächtigen Flächen: Auskunft“ (Team Bodenschutz; Gebühren ab einer halben Stunde Bearbeitungsaufwand), https://region-hannover.gov.de/buergerservice/dienstleistungen/umweltinformationen-zu-altlasten-und-altlastverdaechtigen-flaechen-auskunft-900000301-0.html, abgerufen 01.09.2026. Amtlich.
  12. Stadt Barsinghausen, Dienstleistung „Auskunft aus dem Altlastenkataster“ (zuständig: „Externe Behörden Region Hannover“; benötigte Unterlagen), barsinghausen.de, erneut gelesen 25.10.2026.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug in der Region Hannover?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (Anlage 1 NJG). Das ist das Amtsgericht Burgwedel für Burgwedel, Isernhagen und Wedemark. Das Amtsgericht Hannover für Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze. Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge für Garbsen. Das Amtsgericht Wennigsen (Deister) für Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg und Wennigsen. Der Ausdruck kostet 10 Euro, der amtliche Ausdruck 20 Euro.

Wer gibt die Baulastenauskunft, die Stadt oder die Region?

Das hängt davon ab, wer in Ihrer Gemeinde Bauaufsichtsbehörde ist. Für Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Pattensen, Sehnde, Uetze und Wennigsen ist es die Region Hannover. Alle übrigen Städte und Gemeinden führen ihr Baulastenverzeichnis selbst, auch die Landeshauptstadt. Die Auskunft kostet überall 30 Euro je Flurstück nach der Baugebührenordnung.

Wo sehe ich die Bauakte meines Hauses ein?

Bei der Bauaufsichtsbehörde, die für Ihre Gemeinde zuständig ist, mit einem Eigentumsnachweis wie einem aktuellen Grundbuchauszug. Eine Ausnahme ist Isernhagen: Die Hausakte führt die Gemeinde selbst, die Statik liegt bei der Region Hannover.

Brauche ich einen Bestelldienst für den Grundbuchauszug?

Nein. Als Eigentümer haben Sie das berechtigte Interesse, das die Grundbuchordnung verlangt, und beantragen den Auszug direkt beim Grundbuchamt zur amtlichen Gebühr. Private Anbieter handeln nicht im Auftrag der Ämter; das Landesamt für Geoinformation warnt ausdrücklich davor.