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Ratgeber

Grundbuchauszug lesen: Was in den Abteilungen steht

Redaktion: Joey Feldmann · Stand  · Wie wir arbeiten

Vor dem Verkauf lohnt ein genauer Blick in den Grundbuchauszug. Diese Seite erklärt, wie ein Grundbuchblatt aufgebaut ist und was in den einzelnen Teilen steht. Was eine bestimmte Eintragung für Ihren Verkauf bedeutet, klären Sie mit dem Notar.

Wer darf das Grundbuch einsehen?

„Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.“ [1] Soweit die Einsicht gestattet ist, kann eine Abschrift gefordert werden. Auf Verlangen ist sie zu beglaubigen. [2]

Wo Sie den Auszug in der Region Hannover bekommen, steht im Ratgeber Unterlagen für den Hausverkauf besorgen. Dort steht auch, was er amtlich kostet.

Wie ist ein Grundbuchblatt aufgebaut?

„Jedes Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.“ [3] In der Aufschrift stehen das Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und die Nummer des Bandes und des Blattes. [4]

Bei einer Eigentumswohnung gibt es ein eigenes Blatt für jeden Miteigentumsanteil, das Wohnungsgrundbuch. [5] Darauf steht auch das Sondereigentum. Was es mit Sondereigentum und Sondernutzungsrechten auf sich hat, erklärt der Ratgeber Wohnung mit Sondernutzungsrecht verkaufen.

Was steht im Bestandsverzeichnis?

Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück. Spalte 1 nennt die laufende Nummer, unter der es im Blatt geführt wird. [6] Spalte 3 bezeichnet das Grundstück nach dem amtlichen Verzeichnis. [6] Dort stehen die Gemarkung und die Bezeichnung des Grundstücks nach der Karte. Dazu kommen die Wirtschaftsart und die Lage, also Straße und Hausnummer. [6] Spalte 4 enthält die Größe des Grundstücks nach dem amtlichen Verzeichnis. [6]

Die Landesjustizverwaltung kann die Unterspalten anders aufteilen. [6] Ihr Auszug kann deshalb etwas anders aussehen als ein Muster aus einem anderen Bundesland.

Was steht in Abteilung I?

In Abteilung I steht der Eigentümer. [7] Gehört das Grundstück mehreren, steht dort auch, wie sie beteiligt sind. Das sind entweder Anteile in Bruchteilen oder das Rechtsverhältnis der Gemeinschaft. [8]

Spalte 4 nennt die Grundlage der Eintragung, etwa die Auflassung oder einen Erbschein. Sie nennt auch den Tag der Eintragung. [7] Wer ein Haus geerbt hat, sieht hier, ob das Grundbuch schon auf ihn umgeschrieben ist.

Was steht in Abteilung II, und was bedeutet das für den Verkauf?

In Abteilung II werden alle Belastungen des Grundstücks eingetragen, mit Ausnahme von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. [9] Dazu kommen Grenzen dafür, wie der Eigentümer über das Grundstück verfügen darf. Auch Vormerkungen und Widersprüche, die das Eigentum betreffen, stehen hier. [9]

Was eine Eintragung hier für den Verkauf bedeutet, hängt von ihrer Art ab. Einzelne Einträge erklären diese Ratgeber:

  • Ein Wegerecht für den Nachbarn ist eine Grunddienstbarkeit. Sie steht in der zweiten Abteilung; mehr im Ratgeber Haus mit Wegerecht verkaufen.
  • Ein Wohnungsrecht und ein Nießbrauch sind solche Lasten. Was sie für den Verkauf bedeuten, erklärt der Ratgeber Wohnrecht und Nießbrauch.
  • Ein privates Vorkaufsrecht, etwa für einen Nachbarn, kann ebenfalls hier stehen. Mehr dazu im Ratgeber Vorkaufsrecht der Gemeinde.

Auch Verfahren gegen den Eigentümer können sich im Grundbuch zeigen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist in das Grundbuch einzutragen. [10] Was das bedeutet, erklärt der Ratgeber Haus verkaufen in der Privatinsolvenz. Ordnet das Gericht die Zwangsversteigerung an, ersucht es das Grundbuchamt, die Anordnung einzutragen. [11] Für die Zwangsverwaltung gilt das entsprechend. [12] Mehr dazu im Ratgeber Zwangsverwaltung: Kann ich mein Haus noch verkaufen?.

Was steht in Abteilung III?

„In der dritten Abteilung werden Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden einschließlich der sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen und Widersprüche eingetragen.“ [13] Spalte 3 nennt den Betrag des Rechts. [13]

Warum eine Grundschuld nach der Tilgung noch eingetragen sein kann, erklärt der Ratgeber Haus mit Kredit verkaufen. Wie sie beim Verkauf gelöscht wird und was das kostet, steht im Ratgeber Grundschuld löschen.

Was steht nicht im Grundbuch?

Nicht alles, was ein Grundstück betrifft, zeigt der Auszug. Eine Baulast steht im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde; das erklärt der Ratgeber Baulast beim Hausverkauf. Auch das Recht auf eine Überbaurente wird nicht eingetragen; mehr im Ratgeber Überbau beim Hausverkauf.

Quellen

  1. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO. https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  2. § 12 Abs. 2 GBO. https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  3. § 4 GBV. https://www.gesetze-im-internet.de/gbvfg/__4.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  4. § 5 Satz 1 GBV. https://www.gesetze-im-internet.de/gbvfg/__5.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  5. § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 WEG. https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__7.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  6. § 6 Abs. 1, 3a, 3b und 5 GBV. https://www.gesetze-im-internet.de/gbvfg/__6.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  7. § 9 Abs. 1 Buchst. b und d GBV. https://www.gesetze-im-internet.de/gbvfg/__9.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  8. § 47 Abs. 1 GBO. https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__47.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  9. § 10 Abs. 1 Buchst. a und b GBV. https://www.gesetze-im-internet.de/gbvfg/__10.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  10. § 32 Abs. 1 InsO. https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__32.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  11. § 19 Abs. 1 ZVG. https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__19.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  12. § 146 Abs. 1 ZVG. https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__146.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.
  13. § 11 Abs. 1 und 4 GBV. https://www.gesetze-im-internet.de/gbvfg/__11.html, gelesen am 14.10.2026. Amtlich.

Häufige Fragen

Wer darf das Grundbuch einsehen?

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 GBO). Soweit die Einsicht gestattet ist, kann eine Abschrift verlangt werden, auf Verlangen beglaubigt (§ 12 Abs. 2 GBO).

Was ist der Unterschied zwischen Abteilung II und Abteilung III?

In Abteilung III stehen Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden (§ 11 Abs. 1 GBV). In Abteilung II stehen alle anderen Belastungen sowie Beschränkungen des Verfügungsrechts des Eigentümers (§ 10 Abs. 1 GBV).

Wo sehe ich, wie groß das Grundstück ist?

Im Bestandsverzeichnis. Spalte 4 enthält die Größe nach dem amtlichen Verzeichnis (§ 6 Abs. 5 GBV).

Was steht bei mehreren Eigentümern im Grundbuch?

Entweder die Anteile in Bruchteilen oder das Rechtsverhältnis, das für die Gemeinschaft maßgebend ist (§ 47 Abs. 1 GBO, § 9 Abs. 1 GBV).

Steht alles, was das Grundstück belastet, im Grundbuch?

Nein. Eine Baulast steht im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde, und das Recht auf eine Überbaurente wird nicht in das Grundbuch eingetragen. Beides erklären eigene Ratgeber.