Zum Inhalt springen

Ratgeber

Zwangsversteigerung droht: Haus selbst verkaufen statt versteigern

Redaktion: Joey Feldmann · Stand  · Wie wir arbeiten

Wenn das Geld nicht mehr reicht, ist das belastend. Es liegt nahe, die Post der Bank zur Seite zu legen. Das ist verständlich, kostet aber Zeit, die Sie gut brauchen können. Dieser Ratgeber zeigt ruhig und der Reihe nach: wann die Bank kündigen darf, wie eine Zwangsversteigerung abläuft, welche Fristen Sie schützen und warum ein eigener Verkauf Ihnen mehr Kontrolle lässt. Am Ende stehen ein Rechenbeispiel und die Adressen der kostenlosen Schuldnerberatung in der Region. Er ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Betreibt nicht die Bank, sondern ein Miteigentümer die Versteigerung, gelten eigene Regeln. Sie stehen im Ratgeber Haus gehört zwei, einer will nicht verkaufen.

Was sollten Sie jetzt als Erstes tun?

Öffnen Sie alle Briefe von Bank und Gericht. Mehrere Fristen sind kurz, einige nur zwei Wochen. Sie laufen auch dann, wenn ein Brief ungeöffnet liegt. Rufen Sie früh bei Ihrer Bank an und sagen Sie offen, was los ist. Das Gesetz sieht dieses Gespräch ausdrücklich vor. Auch die Verbraucherzentrale rät, sich früh beim Kreditgeber zu melden. [1] Und holen Sie sich Hilfe: Die soziale Schuldnerberatung ist kostenlos. Wo Sie sie finden, steht weiter unten.

Wann darf die Bank kündigen?

Nicht schon bei der ersten offenen Rate. Bei einem Immobilienkredit braucht die Bank drei Dinge. [2]

Erstens: Zwei Raten nacheinander sind ganz oder teilweise nicht bezahlt. Zweitens: Der Rückstand beträgt mindestens 2,5 Prozent der ursprünglichen Kreditsumme. Bei 200.000 Euro Kredit sind das 5.000 Euro. Drittens: Die Bank hat Ihnen schriftlich zwei Wochen Zeit zum Zahlen gegeben. Dabei muss sie ankündigen, dass sie sonst den ganzen Kredit verlangt. Erst wenn diese Frist ohne Zahlung verstreicht, darf sie kündigen.

Spätestens mit dieser Frist soll die Bank Ihnen ein Gespräch über eine gemeinsame Lösung anbieten. [2] Nehmen Sie das an. Möglich sind zum Beispiel eine Pause bei der Tilgung, niedrigere Raten für eine Zeit oder ein geordneter Verkauf.

Für die Grundschuld, also das Pfandrecht der Bank am Haus, gilt eine eigene Frist. Ihr Kapital wird erst sechs Monate nach einer Kündigung fällig. [3] Bei Grundschulden, die nach dem 19. August 2008 bestellt wurden, lässt sich davon nicht abweichen. [4] Ob diese Frist in Ihrem Fall greift, prüft die Beratung.

Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?

Steht in Ihrer Grundschuldurkunde, dass Sie sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen, braucht die Bank kein Urteil. [5] Schauen Sie in die Urkunde vom Notar. Die Bank stellt dann einen Antrag beim Amtsgericht. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Haus liegt. [6] Das Land darf Verfahren bei einem Gericht bündeln. Welches Gericht Ihr Verfahren führt, steht auf dem Beschluss.

Haus in Amtsgericht
Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Seelze Amtsgericht Hannover
Burgwedel, Isernhagen, Wedemark Amtsgericht Burgwedel
Garbsen Amtsgericht Neustadt am Rübenberge
Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen Amtsgericht Wennigsen (Deister)

Die Beschlagnahme. Ordnet das Gericht die Versteigerung an, ist das Haus beschlagnahmt. [7] Das wirkt zugunsten der Bank wie ein Verkaufsverbot. Sie dürfen aber weiter darin wohnen und es normal nutzen. [7]

Der Verkehrswert. Das Gericht setzt fest, was das Haus wert ist, wenn nötig mit einem Gutachten. [8] Ist der Wert aus Ihrer Sicht zu niedrig, können Sie dagegen sofortige Beschwerde einlegen. Später, gegen den Zuschlag, lässt sich ein falscher Wert nicht mehr rügen.

Der erste Termin. Das Gericht macht ihn mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt. [9] Im ersten Termin gibt es zwei Grenzen. Liegt das höchste Gebot unter der Hälfte des Verkehrswerts, versagt das Gericht den Zuschlag von sich aus. [10] Bietet die Bank selbst, zählt das Gesetz den Betrag dazu, mit dem sie leer ausginge. Dann kann der Zuschlag auch unter der Hälfte liegen. Liegt das Gebot unter sieben Zehnteln, kann ein Gläubiger beantragen, den Zuschlag zu versagen. [8]

Der zweite Termin. Wird der Zuschlag versagt, setzt das Gericht einen neuen Termin an. Er liegt höchstens sechs Monate später und mindestens drei, wenn der Einzelfall nichts anderes gebietet. [8] Dort gelten diese beiden Grenzen nicht mehr. Ein Zuschlag ist dann auch deutlich unter dem Verkehrswert möglich. Genau diese Unsicherheit spricht für einen eigenen Verkauf.

Der Zuschlag. Mit dem Zuschlag gehört das Haus dem Ersteher. [11] Der Beschluss erlaubt ihm, die Räumung zu betreiben. [12] Die Kosten des Verfahrens gehen vorab vom Erlös ab. [13] Das können mehrere Tausend Euro sein. Die Gerichtsgebühren stehen in denselben Nummern des Kostenverzeichnisses wie bei der Teilungsversteigerung. Zu Ihrem Verkehrswert rechnet sie der Teilungsversteigerungs-Rechner.

Welche Fristen und Hilfen gibt es?

Einstweilige Einstellung. Sie können beantragen, dass das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate anhält. [14] Das klappt, wenn Aussicht besteht, die Versteigerung so zu vermeiden. Zum Beispiel, weil ein Verkauf läuft oder Geld absehbar kommt. Es muss nach Ihren Verhältnissen auch fair sein. Für die Bank muss es zumutbar sein. Das Gericht kann die Pause an Auflagen knüpfen, etwa dass Sie die laufenden Raten pünktlich zahlen. Sonst endet sie. [14]

Für diesen Antrag haben Sie nur zwei Wochen. [15] Die Frist beginnt mit dem Brief des Gerichts, der Sie darauf hinweist. [15] Einmal lässt sich die Einstellung wiederholen. [16]

Einigung mit der Bank. Die Bank kann die Einstellung jederzeit bewilligen. [17] So kommt ein geordneter Verkauf zustande: Sie einigen sich, die Bank hält das Verfahren an, Sie verkaufen.

Härtefall. In ganz besonderen Fällen schützt das Gericht vor der Vollstreckung. Das gilt nur bei einer Härte, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. [18] Das ist eine enge Ausnahme, kein Regelweg.

Zahlung im Termin. Ist die Forderung samt Kosten an die Gerichtskasse gezahlt, von Ihnen oder von jemandem für Sie, wird das Verfahren eingestellt. Den Zahlungsnachweis legen Sie im Termin vor. Das kann ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg einer Bank oder Sparkasse sein. [19]

Selbst verkaufen statt versteigern

Ein eigener Verkauf läuft über den Notar wie jeder andere Verkauf. Der Käufer bekommt das Haus aber nur ohne Grundschuld. Gelöscht wird sie nur, wenn die Bank das bewilligt. [20] Deckt der Preis die ganze Schuld, ist das Routine. Wie das abläuft, steht im Ratgeber Haus mit Kredit verkaufen. Ist schon die Zwangsverwaltung angeordnet, lesen Sie auch den Ratgeber Zwangsverwaltung: Kann ich mein Haus noch verkaufen?.

Reicht der Preis nicht für die ganze Schuld, muss die Bank zustimmen. Ein Recht darauf haben Sie nicht. Es ist Verhandlungssache. Kommen Sie deshalb mit einem nachvollziehbaren Preis. Auch für die Bank bringt eine Versteigerung Kosten und ein ungewisses Ergebnis.

Was für einen eigenen Verkauf spricht:

  • Sie bestimmen den Zeitpunkt und wählen den Käufer.
  • Der Preis entsteht im Gespräch, nicht im zweiten Termin ohne Untergrenze.
  • Es gibt kein Gerichtsverfahren und keinen öffentlichen Termin.

Grundlage für das Gespräch mit der Bank ist ein realistischer Preis. Eine erste Wertspanne zeigt die Ersteinschätzung, für Häuser und Wohnungen in 13 der 21 Gemeinden. Was nach Kosten übrig bleibt, rechnet der Nettoerlös-Rechner. Findet sich lange kein Käufer, hilft der Ratgeber Haus wird nicht verkauft.

Was ist mit der Restschuld?

Der Kredit bleibt, bis er bezahlt ist. [21] Reicht der Erlös nicht, bleibt der Rest offen. Das gilt bei der Versteigerung genauso: Der Zuschlag löscht nur die Rechte am Grundstück, nicht den Kredit. [22]

Auf den offenen Betrag kommen Verzugszinsen. Bei Immobilienkrediten sind das 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. [23] Eine Vorfälligkeitsentschädigung, also den Ausgleich für entgangene Zinsen, darf die Bank dann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2016 nicht verlangen, wenn sie selbst wegen Verzugs gekündigt hat. [24] Das Urteil betraf eine ältere Fassung des Gesetzes.

Anders ist es, wenn Sie selbst vorher kündigen, um zu verkaufen. Dann kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. [25] Wann sie entfällt und wie Sie sie prüfen, steht im Ratgeber Haus mit Kredit verkaufen. Wer verkauft, um kleiner neu zu kaufen, findet mehr im Ratgeber Haus verkaufen und neu kaufen.

Fällt Steuer an?

Das hängt von zwei Fragen ab. Auch eine Zwangsversteigerung gilt als Verkauf. So hat es der Bundesfinanzhof 2024 entschieden. [26] Liegt Ihr Kauf weniger als zehn Jahre zurück und haben Sie nicht im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt, kann auf einen Gewinn Steuer anfallen. [27] Ob Ihr Verkauf in der Frist liegt, prüft der Spekulationssteuer-Rechner taggenau.

Und wenn die Schulden insgesamt zu hoch sind?

Dann kann eine Privatinsolvenz der Ausweg sein. Am Ende kann die Restschuldbefreiung stehen, nach einer Abtretungsfrist von drei Jahren. [28] Das Haus gehört dann zur Insolvenzmasse. Die Bank darf sich trotzdem vorrangig aus dem Haus bedienen. [28] Wer nach der Eröffnung über das Haus entscheidet, erklärt der Ratgeber Haus verkaufen in der Privatinsolvenz. Für den Antrag braucht es die Bescheinigung einer anerkannten Stelle, dass eine Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist. [29] Ob dieser Weg für Sie passt, klärt die Schuldnerberatung. Beantragen Sie Grundsicherungsgeld beim Jobcenter, steht im Ratgeber Eigenes Haus und Grundsicherung, wann das Haus als Vermögen zählt.

Rechenbeispiel: Haus 300.000 Euro, Restschuld 260.000 Euro

Ein Haus ist 300.000 Euro wert, auf dem Kredit stehen noch 260.000 Euro. Beide Zahlen sind angenommen. Das Beispiel zeigt nur, was die gesetzlichen Grenzen bedeuten. Es sagt nichts darüber, wie hoch Zuschläge üblich sind.

Eigener Verkauf
Kaufpreis 300.000 Euro
Kredit abgelöst 260.000 Euro
Bleibt vor Kosten 40.000 Euro
Versteigerung
Untergrenze im ersten Termin 150.000 Euro, von Amts wegen
Grenze auf Antrag 210.000 Euro
Grenze im zweiten Termin keine
Beispiel: Zuschlag bei 210.000 Euro Schuld bleibt: mindestens 50.000 Euro

Bietet die Bank selbst mit, kann der Zuschlag auch unter 150.000 Euro liegen (siehe oben).

Beim eigenen Verkauf ist der Kredit abgelöst, und es bleibt Geld übrig. Davon gehen noch Verkaufskosten ab. Bei der Versteigerung bleiben im Beispiel mindestens 50.000 Euro Schulden. Dazu kommen die Verfahrenskosten und die Verzugszinsen. Was beim eigenen Verkauf nach Kosten übrig bleibt, rechnet der Nettoerlös-Rechner.

So rechnen wir

Annahmen: Verkehrswert 300.000 Euro, so vom Gericht festgesetzt. Restschuld 260.000 Euro. Die Bank betreibt die Versteigerung aus der ersten Grundschuld, weitere Gläubiger gibt es nicht. Im Gebot sind deshalb keine bestehen bleibenden Rechte enthalten.

Rechenweg: Eigener Verkauf 300.000 minus 260.000 ergibt 40.000 Euro. Untergrenze im ersten Termin: die Hälfte des Verkehrswerts, 300.000 mal 5/10 ergibt 150.000 Euro. Grenze auf Antrag: sieben Zehntel, 300.000 mal 7/10 ergibt 210.000 Euro. Bei einem Zuschlag von 210.000 Euro: 260.000 minus 210.000 ergibt 50.000 Euro offene Schuld.

Nicht gerechnet: Verkaufskosten (dafür der Nettoerlös-Rechner), Verzugszinsen, Verfahrenskosten, die vorab vom Erlös abgehen, und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung beim eigenen Verkauf. Den Betrag der Verfahrenskosten nennen wir nicht, weil er vom Einzelfall abhängt. Die 50.000 Euro sind deshalb eine Untergrenze.

Wo bekommen Sie kostenlose Hilfe?

Die Region Hannover schreibt: „Bei der sozialen Schuldnerberatung erhalten Sie kostenlos Beratung und Hilfe, wenn Sie von einer Überschuldung betroffen sind.“ [30] Melden Sie sich dort früh, am besten bevor die erste Frist abläuft.

Ort Stelle
Burgwedel Caritasverband Hannover, Mennegarten 2
Garbsen Stadt Garbsen, Rathausplatz 1
Langenhagen AWO Region Hannover, Marktplatz 2
Seelze AWO, Schillerstraße 2
Barsinghausen, Laatzen, Ronnenberg Diakonieverband Hannover-Land
Stadt Hannover Schuldner- und Insolvenzberatung der Landeshauptstadt, Hamburger Allee 25

Die Stelle der Landeshauptstadt ist als Stelle für die Privatinsolvenz anerkannt. [31] Für andere Orte, etwa die Wedemark, Isernhagen, Gehrden, Hemmingen oder Wennigsen, nennt die Region keine feste Stelle. Fragen Sie bei der nächstgelegenen Beratung oder im Rathaus Ihrer Gemeinde nach. Alle geförderten Stellen stehen in der Übersicht der Region. Telefonnummern und Sprechzeiten stehen dort und auf der Seite der Landeshauptstadt.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berät gegen Entgelt zur Finanzierung und prüft die Vorfälligkeitsentschädigung. [32]

Vorsicht bei schnellen Krediten. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Angeboten wie „Kredit ohne Schufa“, die Gebühren vorab verlangen. [33] Wer eine Notlage ausnutzt, um sich weit überhöhte Vorteile versprechen zu lassen, handelt sittenwidrig, solche Verträge sind nichtig. [34] Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Lassen Sie jedes Angebot vorher von der Schuldnerberatung ansehen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält fest: „Seriöse Schuldnerberatung ist kostenlos.“ [35]

Quellen

  1. verbraucherzentrale.de, „Immobilienfinanzierung: Was tun, wenn Sie Raten nicht mehr zahlen können?“ („Damit es nicht zur Zwangsversteigerung … kommt, sollten Sie sich früh mit dem Darlehensgeber in Verbindung setzen“), https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/immobilienfinanzierung-was-tun-wenn-sie-raten-nicht-mehr-zahlen-koennen-46653, Stand 30.05.2025, abgerufen 15.10.2026.
  2. § 498 Abs. 1 und 2 BGB (Gesamtfälligstellung: zwei aufeinander folgende Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug, bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags, erfolglose Zweiwochenfrist mit Androhung; Gesprächsangebot als Soll-Vorschrift).
  3. § 1193 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 BGB (Kündigung der Grundschuld, Frist sechs Monate, bei Sicherungsgrundschuld nicht abdingbar).
  4. Art. 229 § 18 Abs. 3 EGBGB (gilt für Grundschulden, die nach dem 19. August 2008 bestellt wurden).
  5. § 794 Abs. 1 Nr. 5 und § 800 Abs. 1 ZPO (vollstreckbare notarielle Urkunde, Unterwerfung gegen den jeweiligen Eigentümer).
  6. § 1 Abs. 1 und 2 ZVG (Amtsgericht am Ort des Grundstücks, Bündelung durch Rechtsverordnung möglich); § 15 ZVG (Anordnung auf Antrag); Zuordnung der Gemeinden: Niedersächsisches Justizgesetz (NJG), Anlage 1 „Die Bezirke der Amtsgerichte“ in der ab 01.03.2025 geltenden Fassung, gelesen am 25.10.2026, wie im Ratgeber Erbengemeinschaft.
  7. § 20 Abs. 1, § 23 Abs. 1, § 24 ZVG (Beschlagnahme, Wirkung eines Veräußerungsverbots, Nutzung im Rahmen ordnungsmäßiger Wirtschaft); § 135 Abs. 1 BGB (relatives Veräußerungsverbot).
  8. § 74a ZVG (Abs. 1: Versagung unter sieben Zehnteln auf Antrag; Abs. 3 Satz 2: „Der Zeitraum zwischen den beiden Terminen soll, sofern nicht nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles etwas anderes geboten ist, mindestens drei Monate betragen, darf aber sechs Monate nicht übersteigen.“, https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__74a.html, gelesen am 25.10.2026; Abs. 4: dort keine Versagung mehr; Abs. 5: Festsetzung des Verkehrswerts, sofortige Beschwerde).
  9. § 43 Abs. 1 ZVG (Bekanntmachung sechs Wochen vor dem Termin); § 36 Abs. 2 ZVG.
  10. § 85a Abs. 1 bis 3 ZVG (Versagung unter der Hälfte des Grundstückswerts; nicht im neuen Termin; Gebot eines Berechtigten).
  11. § 90 Abs. 1 ZVG (Eigentum durch Zuschlag).
  12. § 93 Abs. 1 ZVG (Zuschlagsbeschluss als Titel für Räumung und Herausgabe).
  13. § 109 Abs. 1 ZVG (Kosten vorweg aus dem Erlös); Gerichtsgebühren nach Gerichtskostengesetz, Kostenverzeichnis Nr. 2210 bis 2216.
  14. § 30a Abs. 1 bis 5 ZVG (einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners, höchstens sechs Monate, Auflagen).
  15. § 30b Abs. 1 ZVG (Notfrist zwei Wochen ab Zustellung der Belehrung).
  16. § 30c ZVG (einmal erneute Einstellung).
  17. § 30 Abs. 1 ZVG (Einstellung auf Bewilligung des Gläubigers).
  18. § 765a Abs. 1 und 3 ZPO (Vollstreckungsschutz bei sittenwidriger Härte; in Räumungssachen Antrag spätestens zwei Wochen vor dem Termin).
  19. § 75 ZVG (Einstellung bei Zahlung an die Gerichtskasse).
  20. § 875 Abs. 1 BGB (Aufhebung eines Rechts am Grundstück); § 19 GBO (Eintragungsbewilligung).
  21. § 362 Abs. 1, § 488 Abs. 1 BGB (Erlöschen durch Leistung, Rückzahlungspflicht).
  22. § 91 Abs. 1 ZVG (durch den Zuschlag erlöschen Rechte am Grundstück).
  23. § 497 Abs. 4 BGB (Verzugszins bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
  24. BGH, Urteil vom 19.01.2016, XI ZR 103/15 (keine Vorfälligkeitsentschädigung neben Verzugszinsen nach Kündigung wegen Verzugs; zur bis 2010 geltenden Fassung). https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2015/XI_ZR_103-15.pdf?__blob=publicationFile, gelesen am 24.10.2026. Amtlich.
  25. § 490 Abs. 2 BGB (Kündigung bei berechtigtem Interesse, Vorfälligkeitsentschädigung); § 502 BGB.
  26. BFH, Urteil vom 12.11.2024, IX R 6/24 (Eigentumsverlust durch Zwangsversteigerung als Veräußerung im Sinne von § 23 EStG). https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520025/, im Original gelesen am 24.10.2026. Amtlich.
  27. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Zehnjahresfrist, Ausnahme bei Eigennutzung).
  28. § 287 Abs. 1 und 2, § 300 Abs. 1 InsO (Restschuldbefreiung, Abtretungsfrist drei Jahre); § 35 Abs. 1 InsO (Insolvenzmasse); § 49 InsO (abgesonderte Befriedigung).
  29. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bescheinigung einer geeigneten Stelle über den gescheiterten Einigungsversuch).
  30. Region Hannover, „Soziale Schuldnerberatung in der Region Hannover“ und Unterseite „Schuldnerberatungen, die von der Region Hannover unterstützt werden und Sie kostenlos beraten“, https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Sozialleistungen-weitere-Hilfen/Soziale-Schuldnerberatung-in-der-Region-Hannover, abgerufen 03.10.2026.
  31. Landeshauptstadt Hannover, „Schuldner- und Insolvenzberatung Hannover“ (kostenlos, anerkannt nach § 305 InsO), https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Bürger-Service/Hilfe,-Beratung,-Notdienste/Schuldner-und-Insolvenzberatung-Hannover, Stand 02.10.2025, abgerufen 03.10.2026.
  32. Verbraucherzentrale Niedersachsen, Beratungsangebot Immobilienfinanzierung, https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratungsangebote/immobilienfinanzierung-121566, und Prüfung der Vorfälligkeitsentschädigung, https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/rechenservice-vorfaelligkeitsentschaedigung-119932, abgerufen 03.10.2026.
  33. Verbraucherzentrale Hamburg, „Vorsicht bei Krediten ohne Schufa!“ („Verbraucherinnen und Verbraucher werden aufgefordert, vorab Bearbeitungsentgelte oder Vermittlungsprovisionen zu zahlen …“), https://www.vzhh.de/themen/finanzen/kredit/vorsicht-bei-krediten-ohne-schufa, Stand 27.07.2026, abgerufen 15.10.2026.
  34. § 138 Abs. 2 BGB (Wucher).
  35. Verbraucherzentrale Niedersachsen, Hinweis zur Schuldnerberatung („Seriöse Schuldnerberatung ist kostenlos.“), https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/serioese-schuldner-und-verbraucherinsolvenzberatungsstellen-119952, abgerufen 03.10.2026.

Alle Normen am Wortlaut gelesen auf gesetze-im-internet.de, abgerufen 03.10.2026.

Häufige Fragen

Wann darf die Bank meinen Kredit kündigen?

Bei einem Immobilienkredit erst, wenn zwei Raten nacheinander ganz oder teilweise offen sind und der Rückstand mindestens 2,5 Prozent der ursprünglichen Kreditsumme erreicht. Dann muss die Bank Ihnen noch zwei Wochen Zeit zum Zahlen geben und dabei ankündigen, dass sie sonst alles verlangt (§ 498 BGB). Spätestens dann soll sie Ihnen ein Gespräch über eine gemeinsame Lösung anbieten.

Zwangsversteigerung droht: Wie lange dauert es bis zum Termin?

Eine feste Dauer gibt das Gesetz nicht vor, sie hängt vom Gericht und vom Verfahren ab. Feste Fristen gibt es aber: Den Termin muss das Gericht mindestens sechs Wochen vorher bekannt machen (§ 43 ZVG). Eine einstweilige Einstellung auf Ihren Antrag kann das Verfahren bis zu sechs Monate anhalten, einmal wiederholt (§§ 30a, 30c ZVG). Wird im ersten Termin der Zuschlag versagt, folgt ein neuer Termin, höchstens sechs Monate später und mindestens drei, wenn der Einzelfall nichts anderes gebietet (§ 74a Abs. 3 ZVG).

Kann ich die Zwangsversteigerung stoppen?

Ja, auf mehreren Wegen. Die Bank kann die Einstellung jederzeit bewilligen (§ 30 ZVG), etwa wenn Sie sich auf Raten oder einen Verkauf einigen. Sie selbst können binnen zwei Wochen nach der Belehrung eine einstweilige Einstellung beantragen (§§ 30a, 30b ZVG). Ist die Forderung samt Kosten an die Gerichtskasse gezahlt, von Ihnen oder von jemandem für Sie, wird das Verfahren eingestellt. Den Nachweis, etwa einen Überweisungsbeleg der Bank, legen Sie im Termin vor (§ 75 ZVG).

Darf ich mein Haus noch selbst verkaufen, wenn die Versteigerung läuft?

Ja, aber nur zusammen mit der Bank. Die Beschlagnahme wirkt zu ihren Gunsten wie ein Verkaufsverbot (§ 23 ZVG). Stimmt die Bank zu und bewilligt sie die Einstellung oder nimmt den Antrag zurück, kann der Verkauf beim Notar wie sonst laufen. Je früher Sie mit einem realistischen Preis kommen, desto besser.

Was passiert mit der Restschuld nach der Zwangsversteigerung?

Sie bleibt, soweit der Erlös nicht reicht. Der Zuschlag löscht nur die Rechte am Grundstück, etwa die Grundschuld (§ 91 ZVG), nicht den Kredit selbst. Auf den offenen Rest kommen Verzugszinsen, bei Immobilienkrediten 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 497 Abs. 4 BGB).

Muss ich nach der Versteigerung sofort ausziehen?

Mit dem Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer (§ 90 ZVG). Der Zuschlagsbeschluss erlaubt ihm, die Räumung über den Gerichtsvollzieher zu betreiben (§ 93 ZVG). Wann das geschieht, hängt vom Ersteher ab. Bis dahin können Sie im Haus wohnen. Bei einer Härte, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist, gibt es Vollstreckungsschutz. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem Räumungstermin gestellt sein (§ 765a ZPO).

Wo bekomme ich kostenlose Schuldnerberatung in der Region Hannover?

Die Region Hannover fördert soziale Schuldnerberatungen, die kostenlos beraten, unter anderem in Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen, Hannover, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. In der Stadt Hannover berät die Schuldner- und Insolvenzberatung der Landeshauptstadt in der Hamburger Allee 25. Für andere Orte fragen Sie bei der nächstgelegenen Stelle oder im Rathaus nach.

Fällt bei einer Zwangsversteigerung Steuer an?

Es kann. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2024 ist auch die Zwangsversteigerung ein Verkauf im Sinne der Spekulationssteuer (§ 23 EStG). Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück und haben Sie nicht im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt, kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen. Ob Ihr Fall in der Frist liegt, prüft der Spekulationssteuer-Rechner.