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Ratgeber

Geerbtes Haus: Welchen Wert setzt das Finanzamt an?

Redaktion: Joey Feldmann · Stand  · Wie wir arbeiten

Für die Erbschaftsteuer braucht das Finanzamt einen Wert für das geerbte Haus. Er heißt Grundbesitzwert und folgt den Regeln des Bewertungsgesetzes. Dieser Ratgeber zeigt, in welcher Reihenfolge das Finanzamt vorgeht und wie das Sachwertverfahren rechnet. So rechnet das Finanzamt im Sachwertverfahren, ohne Prüfung Ihres Einzelfalls. Für Ihre Steuer fragen Sie eine Steuerberatung oder das Finanzamt.

In welcher Reihenfolge bewertet das Finanzamt?

Ein- und Zweifamilienhäuser sind grundsätzlich im Vergleichswertverfahren zu bewerten. [1] Das Finanzamt zieht dafür Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke heran, vorrangig die Vergleichspreise, die der Gutachterausschuss mitteilt. [2] Statt einzelner Preise darf es Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses nehmen, etwa Euro je Quadratmeter Wohnfläche. [2] Diese Daten muss es anwenden, wenn sie geeignet sind. Geeignet sind sie, wenn sie weitgehend im selben Modell abgeleitet wurden wie die Bewertung. [3]

Das Sachwertverfahren kommt beim Haus erst an zweiter Stelle. Es gilt, wenn kein Vergleichswert vorliegt. [4]

Schritt Verfahren Grundlage
1 Vergleichswert Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses
2 Sachwert, nur ohne Vergleichswert Bodenwert, Baukosten, Alter, Sachwertfaktor
Nachweis niedrigerer gemeiner Wert Gutachten oder Kaufpreis binnen eines Jahres

Warum Sie den Vergleichswert nicht nachrechnen können

Die Vergleichspreise stammen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Sie ist nicht öffentlich. Wer den Wert prüfen will, sieht nur das Ergebnis im Bescheid, nicht die einzelnen Verkäufe. Das Finanzamt darf statt der Vergleichspreise auch die veröffentlichten Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses nehmen (AEBew Rz. 11, 13); wie man damit rechnet, zeigt am Beispiel der Eigentumswohnung der Ratgeber Geerbte Wohnung: Welchen Wert setzt das Finanzamt an?. Für Häuser in Hannover und der Region rechnet der Vergleichswert-Rechner mit diesen Faktoren.

Wie viel Gewicht diese Preise haben, zeigt ein Fall aus Niedersachsen, den der Bundesfinanzhof 2026 entschieden hat. Bei einer geerbten Wohnung (Erbfall 2017, also noch nach dem Recht vor 2023) hatte der Gutachterausschuss 20 Vergleichspreise zwischen 114.000 und 254.000 Euro mitgeteilt, im Durchschnitt 186.000 Euro. Die Erben wollten den Sachwert ansetzen, 78.493 Euro. Der Bundesfinanzhof entschied: Das Finanzgericht darf die Vergleichspreise des Gutachterausschusses grundsätzlich ohne weitere Aufklärung übernehmen. Geprüft wird nur, wenn ein Fehler genau dargelegt wird oder offensichtlich ist. [5]

So rechnet das Sachwertverfahren

Fehlt ein Vergleichswert, setzt sich der Wert aus Boden und Gebäude zusammen. [6] Die Fassung gilt für Stichtage ab dem 1. Januar 2023. [7]

  • Bodenwert: Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche. Es zählt der letzte Bodenrichtwert vor dem Todestag. [8]
  • Herstellungskosten: Regelherstellungskosten je Quadratmeter Brutto-Grundfläche aus Anlage 24, mal Brutto-Grundfläche, mal Baupreisindex. [9] Die Tabelle beruht auf den Normalherstellungskosten 2010. Der Baupreisindex für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt für Stichtage 2026 189,1, gemessen an 2010 = 100. [10]
  • Regionalfaktor: Es gilt der Regionalfaktor, den der Gutachterausschuss seinen Sachwertfaktoren zugrunde legt, sonst 1,0. [11] Die Gutachterausschüsse in Niedersachsen legen ihn auf 1,0 fest. [12]
  • Alterswertminderung: Restnutzungsdauer geteilt durch Gesamtnutzungsdauer. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Gesamtnutzungsdauer 80 Jahre. [13] Die Restnutzungsdauer ist 80 minus Alter, mindestens aber 30 Prozent davon, also 24 Jahre. [11] Durchgreifende Modernisierungen der letzten zehn Jahre verlängern sie. Die Finanzverwaltung vergibt dafür Punkte je Bauteil, etwa 4 für ein neues Dach mit Dämmung und 2 für eine neue Heizung. Die neue Restnutzungsdauer steht in einer Tabelle, Zwischenwerte gibt es nicht. [14]
  • Marktanpassung: Boden plus Gebäude ergibt den vorläufigen Sachwert. Er wird mit einem Faktor an den Markt angepasst, den das Gesetz Wertzahl nennt. [6] Vorrang haben die Sachwertfaktoren des Gutachterausschusses, sonst gilt die Tabelle der Anlage 25. [15] Die Finanzverwaltung hält die Daten der Gutachterausschüsse für geeignet, wenn sie nach der Immobilienwertermittlungsverordnung abgeleitet sind, und wendet deren Sachwertfaktoren an. Erst wenn es keine gibt, nimmt sie Anlage 25. [14] Dort wird zwischen den Stützstellen linear interpoliert, über die Tabelle hinaus nicht. [16]

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in der Wedemark

Annahmen: freistehendes Einfamilienhaus mit Keller und ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr 1985, Standardstufe 3, 140 Quadratmeter Wohnfläche. Grundstück 750 Quadratmeter in der Zone Bissendorf-Wietze, Bodenrichtwert 250 Euro je Quadratmeter zum 1. Januar 2026. [17] Todestag im Jahr 2026.

Kennen Erben die Brutto-Grundfläche nicht, fehlt ein amtlicher Weg: Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keine amtliche Umrechnung aus der Wohnfläche. Wir nehmen das 1,7-Fache der Wohnfläche an und zeigen die Spanne von 1,5 bis 1,9.

Schritt Rechnung Ergebnis Fundstelle
Bodenwert 250 × 750 m² 187.500 Euro § 179 BewG
Brutto-Grundfläche 140 m² × 1,7 (Annahme) 238 m² Annahme
Herstellungskosten 835 Euro × 238 m² × 1,891 375.798 Euro § 190 Abs. 3 und 4, Anlage 24 (1.01, Stufe 3)
Alterswertminderung Restnutzung 80 − 41 = 39 Jahre, 39 ÷ 80 0,4875 § 190 Abs. 6, Anlage 22
Gebäudesachwert 375.798 × 0,4875 183.202 Euro § 190 Abs. 3
Vorläufiger Sachwert 187.500 + 183.202 370.702 Euro § 189 Abs. 3

Mit dem 1,5-Fachen der Wohnfläche ergibt sich ein vorläufiger Sachwert von 349.149 Euro, mit dem 1,9-Fachen 392.255 Euro.

Diesen Wert multipliziert das Finanzamt mit dem Sachwertfaktor, den der Gutachterausschuss für die Lage und Wertstufe veröffentlicht (Grundstücksmarktdaten 2026, Sachwertfaktoren Ein- und Zweifamilienhäuser). Erst wenn es keinen gibt, nimmt es die Wertzahl aus Anlage 25 BewG, hier wären es 1,2. [14]

Für dieses Haus zeigt der Gutachterausschuss in der Region Hannover einen Sachwertfaktor von 1,03, bei einer Standardabweichung von 0,15. [18] Mit dem Sachwertfaktor des Gutachterausschusses ergibt sich rund 382.000 Euro. Mit der Wertzahl aus Anlage 25, die nur gilt, wenn es keinen solchen Faktor gibt, wären es rund 445.000 Euro. Die Wertzahl läge hier also rund 16,4 Prozent über dem Faktor, den der Gutachterausschuss aus Verkäufen der Region ableitet.

Marktanpassung Faktor Ergebnis Fundstelle
Sachwertfaktor des Gutachterausschusses 1,03 382.049 Euro § 191 Satz 1 BewG, Erlasse Rz. 62
Streuung (eine Standardabweichung) 0,88 bis 1,18 326.443 bis 437.654 Euro Gutachterausschuss
Wertzahl Anlage 25, nur ohne Sachwertfaktor 1,2 444.842 Euro § 191 Satz 2 BewG

Welchen Faktor ein bestimmtes Finanzamt im Einzelfall nimmt, sagt dieses Beispiel nicht. Es zeigt die Rechtslage nach den Erlassen der Finanzverwaltung.

Ganz deckungsgleich sind die beiden Modelle nicht. Der Gutachterausschuss rechnet im vorläufigen Sachwert Außenanlagen pauschal mit 5.000 bis 20.000 Euro und einfache Garagen mit 3.000 bis 12.000 Euro. Er passt den Bodenwert an die Grundstücksgröße an und nimmt den Baupreisindex zum Kaufzeitpunkt. [19] Im Bewertungsgesetz sind Außenanlagen mit dem Sachwert abgegolten, und der Baupreisindex ist ein Jahresdurchschnitt. [6] [9] Die Finanzverwaltung hält die Daten der Gutachterausschüsse trotzdem für geeignet. [14]

Ist das Haus in den letzten zehn Jahren durchgreifend modernisiert worden, mit 14 bis 16 Punkten, setzt die Tabelle der Finanzverwaltung bei 41 Jahren Alter eine Restnutzungsdauer von 53 statt 39 Jahren an. [14] Der vorläufige Sachwert stiege dann auf rund 436.000 Euro. Der Sachwertfaktor ändert sich dann mit, weil die Restnutzungsdauer in ihn eingeht; den neuen Wert zeigt der Rechner.

Für Ihre eigenen Zahlen geht der Rechner zum Grundbesitzwert im Sachwertverfahren denselben Weg. Das ist der Sachwert-Weg. Beim Haus nimmt das Finanzamt zuerst Vergleichspreise, wenn welche vorliegen, und die können deutlich davon abweichen. So rechnet das Finanzamt im Sachwertverfahren, ohne Prüfung Ihres Einzelfalls. Für Ihre Steuer fragen Sie eine Steuerberatung oder das Finanzamt.

So rechnen wir

Alter: 2026 − 1985 = 41 Jahre, Restnutzungsdauer 80 − 41 = 39 Jahre, über dem Mindestwert von 24 Jahren.

Herstellungskosten: 835 × 238 × 189,1 ÷ 100 = 375.798,43 Euro. Gebäudesachwert: 375.798,43 × 39 ÷ 80 = 183.201,73 Euro.

Spanne: Brutto-Grundfläche 210 und 266 Quadratmeter, vorläufiger Sachwert 349.149 und 392.255 Euro.

Sachwertfaktor: am 10. Oktober 2026 im Rechner des Gutachterausschusses für die Region Hannover abgelesen, mit Wertermittlungsstichtag 1. Oktober 2025 (dem jüngsten wählbaren), vorläufigem Sachwert 370.702 Euro, Bodenrichtwert 250 Euro je Quadratmeter, Standardstufe 3 und Restnutzungsdauer 39 Jahre. Ergebnis 1,03, voll 1,0306086; Standardabweichung 0,15. Aus diesen Werten haben wir die Rechenformel des Gutachterausschusses nachgebildet. Mit ihr rechnen wir hier und im Rechner für den ungerundeten vorläufigen Sachwert von 370.701,73 Euro: Faktor 1,0306090, also 382.048,53 Euro. Für jede andere Brutto-Grundfläche und für eine Modernisierung ergibt die Formel einen eigenen Faktor.

Wertzahl zum Vergleich: Der vorläufige Sachwert liegt zwischen den Zeilen 300.000 und 400.000 Euro der Anlage 25, in der Spalte 250 Euro je Quadratmeter steht beide Male 1,2. Maßgeblich ist der Bodenrichtwert ohne Korrekturen. [14]

Zwischenwerte rechnen wir ungerundet, die Tabellen zeigen sie auf volle Euro. Nicht berücksichtigt: Nebengebäude, Garagen, besonders werthaltige Außenanlagen und Rechte am Grundstück. Die Rechnung prüft ein Test im Quellcode dieser Seite.

Wie Sie einen niedrigeren Wert nachweisen

Liegt der wahre Wert unter dem, was das Finanzamt ansetzt, gilt der niedrigere. Sie müssen ihn nachweisen. [20] Dafür gibt es zwei Wege:

  • Gutachten: ein Gutachten des Gutachterausschusses oder einer Person, die als Sachverständige für Grundstückswerte bestellt oder zertifiziert ist. [21] Beim Gutachterausschuss in Niedersachsen richtet sich die Gebühr für ein bebautes Grundstück nach dem Verkehrswert: ein Grundbetrag plus ein Promillesatz des Werts. Bei 400.000 Euro sind das 2.985 Euro, zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. [22]
  • Kaufpreis: ein Kaufpreis für das Haus, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen ist. Die maßgeblichen Verhältnisse dürfen sich seitdem nicht geändert haben. [23]

Wann sich ein Gutachten lohnt und wie die Gebühr gerechnet wird, erklärt der Ratgeber Was kostet ein Wertgutachten?

Der zweite Weg ist ein Grund, über den Zeitpunkt des Verkaufs nachzudenken. Ein Verkauf innerhalb dieses Jahres kann zugleich den Wert für die Steuer belegen. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab, auch von den Freibeträgen. [24] Was nach dem Freibetrag an Steuer bleibt, rechnet der Erbschaftsteuer-Rechner. Die übrigen Fragen zum Verkauf, von der Zehnjahresfrist bis zum Erbschein, beantwortet der Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen. Welche Steuern beim Verkauf anfallen, zeigt Steuern beim Hausverkauf.

Was könnte sich ändern?

Stand 25. Oktober 2026: Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. Oktober 2026 über das Erbschaftsteuergesetz verhandelt (1 BvF 1/23), unter anderem über die Bewertung von Grundbesitz, die Freibeträge und die Steuersätze. [25] Eine Entscheidung ist noch nicht verkündet (Stand 25.10.2026). [25] Bis zu einer Entscheidung gilt das Gesetz unverändert und damit das oben Beschriebene.

Was ist das Haus am Markt wert?

Der Wert für die Steuer und der Preis, den ein Käufer zahlt, sind zwei verschiedene Zahlen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone zeigt der Bodenrichtwert-Finder. Eine erste Wertspanne für den Verkauf gibt die Ersteinschätzung, für Häuser und Wohnungen in 13 der 21 Gemeinden, ohne Anmeldung.

Quellen

  1. § 182 Abs. 2 Nr. 3 BewG (Ein- und Zweifamilienhäuser grundsätzlich im Vergleichswertverfahren). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__182.html, abgerufen 10.10.2026.
  2. § 183 Abs. 1 und 2 BewG (Vergleichspreise und Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__183.html, abgerufen 10.10.2026.
  3. § 177 Abs. 2 und 3 BewG (Daten der Gutachterausschüsse anzuwenden, wenn geeignet; geeignet bei Ableitung weitgehend im selben Modell). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__177.html, abgerufen 10.10.2026.
  4. § 182 Abs. 4 Nr. 1 BewG (Sachwertverfahren, wenn kein Vergleichswert vorliegt). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__182.html, abgerufen 10.10.2026.
  5. BFH, Urteil vom 11.03.2026, II R 6/23 (Eigentumswohnung, Bewertungsstichtag 22.01.2017; Vergleichspreise der Gutachterausschüsse grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zu übernehmen), Vorinstanz FG Niedersachsen, Urteil vom 01.12.2022, 1 K 90/19. https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202610119, gelesen 10.10.2026.
  6. § 189 Abs. 1 bis 4 BewG (Gebäudesachwert, Bodenwert, vorläufiger Sachwert, Wertzahl; Außenanlagen grundsätzlich abgegolten). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__189.html, abgerufen 10.10.2026.
  7. § 265 Abs. 14 BewG (§§ 190, 191 und Anlagen 22, 24, 25 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2022, BGBl. I 2022 S. 2294, für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__265.html, abgerufen 10.10.2026.
  8. § 179 BewG (Fläche mal Bodenrichtwert; maßgeblich der zuletzt vor dem Stichtag zu ermittelnde Bodenrichtwert). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__179.html, abgerufen 10.10.2026.
  9. § 190 Abs. 1, 3 und 4 BewG (Regelherstellungskosten, Brutto-Grundfläche, Baupreisindex als Jahresdurchschnitt für die Stichtage des folgenden Jahres); Anlage 24 BewG, Teil II. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__190.html und https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_24.html, abgerufen 10.10.2026.
  10. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 14.01.2026, IV D 4 - S 3225/00006/007/004, Baupreisindizes für Bewertungsstichtage 2026: Gebäudearten 1.01 bis 5.1 189,1, Gebäudearten 5.2 bis 18.2 192,9 (2010 = 100), gelesen 10.10.2026; Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I.
  11. § 190 Abs. 5 und 6 BewG (Regionalfaktor der Gutachterausschüsse, sonst 1,0; Alterswertminderung, verlängerte Restnutzungsdauer, mindestens 30 Prozent der Gesamtnutzungsdauer). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__190.html, abgerufen 10.10.2026.
  12. Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, Modellbeschreibung Sachwertfaktoren 2026 (Regionalfaktor 1,0, Gesamtnutzungsdauer einheitlich 80 Jahre). https://www.gag.niedersachsen.de, gelesen 10.10.2026.
  13. Anlage 22 BewG (Gesamtnutzungsdauer Ein- und Zweifamilienhäuser 80 Jahre). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_22.html, abgerufen 10.10.2026.
  14. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20.03.2023 zur Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens (AEBew JStG 2022), BStBl I 2023 S. 738: Rz. 6 (Daten der Gutachterausschüsse nach ImmoWertV geeignet), Rz. 21 mit Tabellen 1 und 2 (Modernisierung), Rz. 62 (Sachwertfaktoren als Wertzahlen, sonst Anlage 25), Rz. 63 (Bodenrichtwert ohne Wertkorrekturen). Bundesministerium der Finanzen, gelesen 10.10.2026.
  15. § 191 BewG (Sachwertfaktoren der Gutachterausschüsse; sonst Wertzahlen der Anlage 25). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__191.html, abgerufen 10.10.2026.
  16. Anlage 25 BewG (Wertzahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser; lineare Interpolation, keine Extrapolation). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_25.html, abgerufen 10.10.2026.
  17. Bodenrichtwerte BORIS.NI (© LGLN), Zone Bissendorf-Wietze, Stichtag 01.01.2026, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0.
  18. Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, Grundstücksmarktdaten 2026, Sachwertfaktoren für ein freistehendes Ein- und Zweifamilienhaus, Region Hannover, Baujahre ab 1950; Datenbasis 01.01.2026, veröffentlicht 02.03.2026. https://www.gag.niedersachsen.de/grundstuecksmarktinformationen/2026/sachwertfaktor/einundzweifamilienhaeuser, abgelesen 10.10.2026.
  19. Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen, Beschreibung der Dashboards, Abschnitt 9.1 Sachwertfaktoren Ein- und Zweifamilienhäuser (Modell). https://www.gag.niedersachsen.de/download/225507/Beschreibung_der_Dashboards.pdf, abgerufen 10.10.2026.
  20. § 198 Abs. 1 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__198.html, abgerufen 10.10.2026.
  21. § 198 Abs. 2 BewG (Gutachten des Gutachterausschusses oder bestellter oder zertifizierter Sachverständiger).
  22. Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GOGut) vom 06.11.2023, Nds. GVBl. S. 263, 286, geändert durch Verordnung vom 13.05.2024, Nds. GVBl. 2024 Nr. 41, in der ab 01.06.2024 geltenden Fassung, § 1 Abs. 2 und Anlage Nr. 1.1.2 (1.625 Euro plus 3,4 Promille des Verkehrswerts über 250.000 bis 750.000 Euro). Im Original gelesen am 11.10.2026. Die ganze Staffel und weitere Beispiele stehen im Ratgeber Wertgutachten: Kosten.
  23. § 198 Abs. 3 BewG (Kaufpreis innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag).
  24. § 16 ErbStG (Freibeträge). https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html, abgerufen 10.10.2026.
  25. Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 48/2026 vom 30.07.2026: mündliche Verhandlung am 12.10.2026 (1 BvF 1/23); Bundesverfassungsgericht, Termine & Wochenausblick, abgerufen am 12.10.2026; Pressemitteilungen bis Nr. 69/2026 vom 23.10.2026 geprüft am 25.10.2026, keine betrifft 1 BvF 1/23.

Häufige Fragen

Welchen Wert setzt das Finanzamt für ein geerbtes Haus an?

Den Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz. Beim Ein- oder Zweifamilienhaus ermittelt das Finanzamt ihn grundsätzlich im Vergleichswertverfahren, mit Kaufpreisen vergleichbarer Häuser, die der Gutachterausschuss mitteilt (§ 182 Abs. 2, § 183 BewG). Liegt kein Vergleichswert vor, rechnet es im Sachwertverfahren (§ 182 Abs. 4 BewG).

Kann ich den Wert des Finanzamts selbst nachrechnen?

Nimmt das Finanzamt Vergleichspreise, nicht: Sie stammen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, und die ist nicht öffentlich. Nimmt es die veröffentlichten Vergleichsfaktoren, rechnet der Vergleichswert-Rechner damit. Den Sachwert können Sie mit Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und den Tabellen des Bewertungsgesetzes überschlagen. Das zeigt dieser Ratgeber an einem Beispiel.

Was kann ich tun, wenn mir der Wert zu hoch erscheint?

Sie können einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG). Dafür gibt es zwei Wege: ein Gutachten des Gutachterausschusses oder einer Person, die als Sachverständige für Grundstückswerte bestellt oder zertifiziert ist, oder einen Kaufpreis für das Haus, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen ist.

Zählt der Verkaufspreis, wenn wir das Haus kurz nach dem Erbfall verkaufen?

Er kann als Nachweis dienen, wenn der Vertrag innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Todestag zustande kommt, der Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt wurde und sich am Haus seitdem nichts Wesentliches geändert hat (§ 198 Abs. 3 BewG). Bei einem Verkauf an Angehörige unter Wert kann es daran fehlen.

Welchen Marktanpassungsfaktor nimmt das Finanzamt im Sachwertverfahren?

Den Sachwertfaktor des Gutachterausschusses. So sehen es die gleich lautenden Erlasse der Länder vom 20.03.2023 vor (Rz. 62). Nur wenn es keinen gibt, gelten die Wertzahlen der Anlage 25 zum Bewertungsgesetz (§ 191 BewG). Die Gutachterausschüsse in Niedersachsen veröffentlichen Sachwertfaktoren. Im Beispiel dieses Ratgebers liegt der Faktor bei 1,03, die Wertzahl der Anlage 25 bei 1,2.