Ratgeber
Grundsteuer beim Hausverkauf: Wer zahlt? Hebesätze 2026
Redaktion: Joey Feldmann · Stand · Wie wir arbeiten
Wer ein Haus verkauft, fragt sich, wer im Verkaufsjahr die Grundsteuer zahlt. Die Antwort hat zwei Ebenen: Was das Gesetz gegenüber der Gemeinde festlegt, und was Verkäufer und Käufer untereinander vereinbaren. Dieser Ratgeber erklärt beides. Er zeigt, wie Niedersachsen die Grundsteuer rechnet, und nennt die Hebesätze 2026 für die Region Hannover. Er ersetzt keine Steuerberatung.
Wer schuldet die Grundsteuer im Verkaufsjahr?
Gegenüber der Gemeinde zahlt der Verkäufer für das ganze Jahr. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. [1] Schuldner ist, wem das Grundstück dabei zugerechnet ist. [2] Am 1. Januar des Verkaufsjahres sind das noch Sie.
Der Käufer wird Schuldner, sobald das Finanzamt ihm das Haus zurechnet. Das geschieht zum Beginn des Jahres, das auf den Eigentümerwechsel folgt. [3] Melden müssen Sie dafür nichts. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen schreibt: „Von Ihnen wird keine Anzeige erwartet.“ [4]
Verkauf um den Jahreswechsel. Zugerechnet wird dem Eigentümer im Grundbuch, mit einer Ausnahme. [5] Der Bundesfinanzhof hat entschieden: „Für Zwecke der Grundsteuer ist das Grundstück gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen.“ Ob das wirtschaftliche Eigentum schon auf den Käufer übergegangen ist, „richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse“. [5] Das Urteil erging 2021 zum alten Einheitswert; § 39 AO, auf den es sich stützt, gilt unverändert. [5] Liegt die Übergabe im Dezember und die Eintragung im neuen Jahr, klären Sie die Grundsteuer im Kaufvertrag besonders genau. Wer Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge trägt, erklärt der Ratgeber Erschließungs- und Ausbaubeiträge beim Hausverkauf.
Wie wird die Grundsteuer im Kaufvertrag aufgeteilt?
Das Gesetz regelt nur, wer der Gemeinde gegenüber zahlt. Der Kaufvertrag kann die Kosten anders verteilen. Ab der Übergabe trägt der Käufer die laufenden Lasten, also auch die Grundsteuer. Den Anteil ab diesem Tag erstattet er dem Verkäufer, wenn der Vertrag nichts anderes regelt. [6]
Fällig ist die Grundsteuer zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. [7] Bis Jahresende zahlen Sie die Raten weiter an die Gemeinde. Wie die Erstattung im Einzelfall gerechnet wird, zeigt das Beispiel unten.
Haftet der Käufer für Rückstände?
Ja, und zwar doppelt.
- Persönlich: Der Käufer haftet neben dem Verkäufer für die Grundsteuer seit Beginn des Jahres vor der Übereignung. [8] Das umfasst also das Vorjahr und das laufende Jahr.
- Mit dem Grundstück: Die Grundsteuer ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. [9] Wegen einer solchen Last muss der Eigentümer die Zwangsvollstreckung in das Grundstück dulden. [10]
Für Käufer heißt das: Lassen Sie sich im Kaufvertrag zusichern, dass die Grundsteuer bis zur Übergabe bezahlt ist. Als Verkäufer zahlen Sie die Raten bis zum Jahresende pünktlich weiter.
Wie rechnet Niedersachsen die Grundsteuer?
Niedersachsen hat ein eigenes Gesetz, das Flächen-Lage-Modell. [11] Es fragt nicht nach dem Wert des Hauses, sondern nach Flächen und Lage:
- Grundstück: 0,04 Euro je Quadratmeter. [11]
- Wohnfläche: 0,50 Euro je Quadratmeter. [11]
- Lage-Faktor: Er vergleicht den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks mit dem Durchschnitt Ihrer Gemeinde. Liegt Ihr Wert über dem Durchschnitt, ist der Faktor größer als 1.
- Ermäßigung fürs Wohnen: Für Wohnflächen zählen nur 70 Prozent. [11]
- Große Grundstücke: Ist das Grundstück mehr als zehnmal so groß wie die Wohnfläche, zählt der Rest des Grundstücks nur zur Hälfte, wenn das Haus fast nur dem Wohnen dient. [11]
Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Ihn setzt das Finanzamt fest. Die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. [12] Ihren Lage-Faktor zeigt der Grundsteuer-Viewer Niedersachsen. [13] Ihren Messbetrag finden Sie im Bescheid des Finanzamts. Mit Ihren Flächen und Ihrem Hebesatz rechnet der Grundsteuer-Rechner.
Ist das Modell verfassungsgemäß? Das Niedersächsische Finanzgericht hat das im Juni 2026 bejaht. Es hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. [14] Endgültig entschieden ist die Frage damit noch nicht.
Rechenbeispiel: Haus in Hannover, Übergabe am 1. Juli
Annahmen: Das Grundstück hat 600 m², das Haus 140 m² Wohnfläche. Der Lage-Faktor beträgt 1,0, die Lage entspricht also dem Durchschnitt. Das Haus steht in Hannover, Hebesatz 900 %. Die Übergabe ist am 1. Juli 2026.
| Betrag | |
|---|---|
| Grundstück: 600 × 0,04 Euro | 24,00 Euro |
| Wohnfläche: 140 × 0,50 Euro | 70,00 Euro |
| davon 70 Prozent | 49,00 Euro |
| Messbetrag | 73,00 Euro |
| Grundsteuer im Jahr | 657,00 Euro |
| Erstattung des Käufers ab 1. Juli | 331,20 Euro |
Sie zahlen der Gemeinde 2026 die vollen 657,00 Euro. Vom 1. Juli bis zum Jahresende sind es 184 von 365 Tagen. Regelt der Vertrag nichts anderes, bekommen Sie dafür 331,20 Euro vom Käufer. Ist der Käufer bis Jahresende Eigentümer, zahlt er ab 2027 direkt an die Gemeinde.
So rechnen wir
Grundstück: 600 × 0,04 × 1,0 = 24,00 Euro. Wohnfläche: 140 × 0,50 × 1,0 = 70,00 Euro. Beide Beträge werden auf volle Cent abgerundet. [11]
Messbetrag: 24,00 × 100 Prozent + 70,00 × 70 Prozent = 24,00 + 49,00 = 73,00 Euro, auf volle Cent abgerundet.
Grundsteuer: 73,00 × 900 Prozent = 657,00 Euro im Jahr.
Erstattung: 657,00 × 184 ÷ 365 = 331,20 Euro. Der Kaufvertrag kann auch nach Monaten oder ab einem anderen Stichtag teilen.
Nicht berücksichtigt: ein anderer Lage-Faktor, Garagen und Nebengebäude, Ermäßigungen etwa für Baudenkmäler. Ihre eigenen Werte stehen im Bescheid. Die Rechnung prüft ein Test im Quellcode dieser Seite.
Wie hoch ist der Hebesatz in der Region Hannover?
Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest, für ein oder mehrere Jahre. [12] Die Tabelle zeigt die Grundsteuer B, also für bebaute und bebaubare Grundstücke. Jeder Wert für 2026 ist mit einer Satzung oder einer amtlichen Seite der Gemeinde belegt. Sieben Werte für 2025 stammen vom Bund der Steuerzahler, sie sind mit „2025 laut BdSt“ gekennzeichnet. Prüfen Sie Werte aus Vergleichsportalen an diesen Belegen.
| Kommune | 2025 in % | 2026 in % | Beleg |
|---|---|---|---|
| Hannover | 900 | 900 | Satzung [15] |
| Barsinghausen | 665 | 665 | Satzung [16] |
| Burgwedel | 450 | 450 | Haushaltssatzung [17] |
| Garbsen | 640 | 640 | Satzung [18] |
| Gehrden | 760 | 760 | Haushaltssatzung, 2025 laut BdSt [19] |
| Hemmingen | 727 | 727 | Satzung [20] |
| Isernhagen | 544 | 576 | Haushaltssatzung, 2025 laut BdSt [21] |
| Laatzen | 860 | 860 | Haushaltssatzung [22] |
| Langenhagen | 704 | 704 | Satzung [23] |
| Ronnenberg | 653 | 653 | Haushaltssatzung [24] |
| Seelze | 900 | 900 | Haushaltssatzung [25] |
| Wedemark | nicht belegt | 475 | Satzung [26] |
| Wennigsen | 600 | 600 | Satzung [27] |
| Burgdorf | 547 | 580 | Satzung [34] |
| Lehrte | 442 | 442 | Haushaltssatzung, 2025 laut BdSt [35] |
| Neustadt am Rübenberge | 435 | 435 | Haushaltssatzung, 2025 laut BdSt [36] |
| Pattensen | 520 | 550 | Haushaltssatzung, 2025 laut BdSt [37] |
| Sehnde | 515 | 540 | Stadtseite, 2025 laut BdSt [38] |
| Springe | 489 | 600 | Satzung, 2025 laut BdSt [39] |
| Uetze | 385 | 385 | Satzung [40] |
| Wunstorf | 579 | 579 | Satzung [41] |
Zwei Besonderheiten: Langenhagen hat den Hebesatz für 2025 im Juni 2025 rückwirkend festgesetzt, zuerst galten 667 %. [23] In der Wedemark gilt seit 2026 ein Hebesatz von 475 %. [26] Zum selben Termin hat die Gemeinde die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. [28] Für den Wert 2025 der Wedemark haben wir keinen amtlichen Beleg gefunden, deshalb steht dort „nicht belegt“. Die Werte für 2026 der ersten 13 Zeilen, Hannover bis Wennigsen, stimmen mit der Übersicht des Bundes der Steuerzahler überein. [29] Die Werte der acht Kommunen von Burgdorf bis Wunstorf sind an den Fundstellen der Kommunen gelesen, die die Spalte Beleg nennt. Wo ein Wert für 2025 vom Bund der Steuerzahler stammt, steht das dort.
Aufkommensneutral? Mit der Reform sollten die Gemeinden insgesamt nicht mehr einnehmen als vorher. Den Hebesatz, der das erreicht hätte, hat die Landeshauptstadt Hannover veröffentlicht: 909,65 %. Festgesetzt hat sie 900 %. [30] Laatzen hat 826 % ermittelt und 860 % beschlossen; die Stadt begründet das mit den tatsächlichen Einnahmen 2024. [31] Für Ihr einzelnes Haus kann die Grundsteuer trotzdem gestiegen oder gesunken sein.
Was gilt in Sonderfällen?
Erbfall. Erben treten in die Steuerschulden des Verstorbenen ein. [32] Auch beim Erben rechnet das Finanzamt das Haus neu zu, ohne dass Sie etwas melden müssen. [4] Wie es nach dem Erbe weitergeht, steht im Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen.
Verkauf im Dezember oder Januar. Für das ganze Jahr zählt, wem das Haus am 1. Januar zugerechnet ist. [1] [2] Ein Verkauf Anfang Januar ändert an der Grundsteuer dieses Jahres also nichts. Bei einer Übergabe kurz vor dem Jahreswechsel gilt der Hinweis zum wirtschaftlichen Eigentum oben. [5]
Befreiung oder Ermäßigung. Ist ein Grundstück ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit oder fällt eine Ermäßigung weg, muss der Schuldner Änderungen anzeigen. [33] Für einen normalen Verkauf gilt das nicht.
Bauliche Änderungen. Ändert sich etwas, das die Äquivalenzbeträge bestimmt, etwa die Gebäudefläche, ist auch das dem Finanzamt anzuzeigen. In Niedersachsen geschieht das zusammengefasst für ein Jahr, bis zum 31. März des Folgejahres. [42] Für den Verkauf selbst erwartet das Landesamt keine Anzeige. [4]
Was bleibt vom Verkauf übrig?
Die Grundsteuer ist im Verkaufsjahr ein kleiner Posten, und die Erstattung des Käufers gleicht ihn zum Teil aus. Größer sind Restschuld, Makler, Löschung der Grundschuld und Energieausweis. Was nach diesen Posten übrig bleibt, zeigt der Nettoerlös-Rechner. Alle Kosten im Überblick stehen im Ratgeber Hausverkauf Kosten. Welche anderen Steuern beim Verkauf anfallen, zeigt die Übersicht Steuern beim Hausverkauf. Was am Notartermin und bei der Übergabe zu klären ist, listet die Checkliste Notartermin und Übergabe.
Quellen
- § 9 GrStG (Stichtag: Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres; Entstehung mit Beginn des Kalenderjahres). https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__9.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 10 GrStG (Schuldner ist, wem der Steuergegenstand bei der Feststellung zugerechnet ist). https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__10.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 222 Abs. 2 und 4 BewG (Zurechnungsfortschreibung; Fortschreibungszeitpunkt ist der Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt). https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__222.html, abgerufen 04.10.2026. § 8 Abs. 3 NGrStG regelt nur die Betrags- und Flächenfortschreibung. https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8ab30b08-d370-3688-931d-3747debfde19, abgerufen 04.10.2026.
- Landesamt für Steuern Niedersachsen, Merkblatt Anzeige von Änderungen (Änderungsanzeigen), Grundsteuer, Stand Mai 2026 (Eigentümerwechsel durch Verkauf, Schenkung oder Erbe: Das Finanzamt wird von sich aus tätig, „Von Ihnen wird keine Anzeige erwartet.“, Zurechnungsfortschreibung). https://lstn.niedersachsen.de/download/228069, abgerufen 04.10.2026.
- BFH, Urteil vom 23.02.2021, II R 44/17, ECLI:DE:BFH:2021:U.230221.IIR44.17.0, Leitsätze 1 und 2 und Gründe II.1.c (Einheitswert und Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2007, also altes Bewertungsrecht). https://www.bundesfinanzhof.de, Entscheidung STRE202110120, im Original gelesen am 11.10.2026. Amtlich. § 39 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__39.html, gelesen am 11.10.2026. Amtlich.
- § 446 Satz 2 BGB: „Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache.“ https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__446.html. § 103 BGB: Wer Lasten ab einer bestimmten Zeit trägt, hat, „sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die regelmäßig wiederkehrenden Lasten nach dem Verhältnis der Dauer seiner Verpflichtung“ zu tragen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__103.html. Beide im Wortlaut gelesen am 25.10.2026. Amtlich.
- § 28 Abs. 1 GrStG (Fälligkeit zu je einem Viertel). https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__28.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 11 Abs. 2 GrStG (Haftung des Erwerbers für die Grundsteuer seit Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres). https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__11.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 12 GrStG (Grundsteuer als öffentliche Last). https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__12.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 77 Abs. 2 AO (Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer öffentlichen Last). https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__77.html, abgerufen 04.10.2026.
- Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 07.07.2021, Nds. GVBl. S. 502, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2026, Nds. GVBl. 2026 Nr. 50, in der ab 26.06.2026 geltenden Fassung: § 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3 (Grundsteuer, Messbetrag und Äquivalenzbeträge auf volle Cent abgerundet), https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/b0b7c7f6-608a-3607-b81f-35b1d52629a6; § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 (0,50 Euro je Quadratmeter Gebäudefläche, 0,04 Euro je Quadratmeter Grund und Boden) und Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 (über das Zehnfache der Wohnfläche hinaus zur Hälfte, wenn die Gebäude zu mindestens 90 Prozent dem Wohnen dienen), https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/b95aca2d-33e9-3ef9-9ae0-390f012b6248; § 5 Abs. 1 (Lage-Faktor, Exponent 0,3, auf zwei Nachkommastellen abgerundet), https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/5da5d84c-2b96-337d-a3f6-7c121d1c7561; § 6 Abs. 1 (Messzahl 100 Prozent, für Wohnflächen 70 Prozent), https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/4249c6dd-95ae-3dd0-a3f2-673eec5bac6f; jeweils abgerufen 04.10.2026.
- § 25 GrStG (Hebesatz der Gemeinde, für ein oder mehrere Kalenderjahre). https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__25.html, abgerufen 04.10.2026.
- Grundsteuer-Viewer Niedersachsen (Lage-Faktor und Bodenrichtwert je Grundstück), Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen. https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/.
- Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.06.2026, 1 K 38/24 (Flächen-Lage-Modell verfassungsgemäß): „Die Klage ist unbegründet.“ Die Revision ist „wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage zugelassen, ob das NGrStG verfassungsgemäß ist“. https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/f1b09292-2424-4dbe-aec3-85c9e1d57d64, im Original gelesen am 25.10.2026. Amtlich.
- Hannover: Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Hannover, Rat 12.12.2024; Festsetzung 2026 unverändert, ElenA 04/2026, 29.01.2026, Bekanntmachung „Steuerfestsetzung I. Grundsteuer“, https://bekanntmachungen.region-hannover.de/content/download/1057978/file/ElenA-04_29.01.2026_signed.pdf, im Original gelesen am 26.10.2026.
- Barsinghausen: Hebesatzsatzung der Stadt Barsinghausen ab 01.01.2025, Rat 12.12.2024, Ortsrecht 2/22/30, https://www.barsinghausen.de/rathaus/politik/vorschriften-barsinghausen/finanzen/, im Original gelesen am 27.10.2026. Geltung 2026: Stadt Barsinghausen, Vorschriften Barsinghausen, Finanzen, Abschnitt „Grundsteuer“, im Original gelesen am 28.10.2026.
- Burgwedel: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Burgwedel, ElenA 23/2025, 04.12.2025, § 5, https://bekanntmachungen.region-hannover.de/content/download/1055183/file/ElenA-23_04.12.2025_signed.pdf, im Original gelesen am 26.10.2026.
- Garbsen: Hebesatzsatzung der Stadt Garbsen, Rat 09.12.2024, § 1, https://www.garbsen.de/portal/bekanntmachungen/bekanntmachung-der-satzung-ueber-die-festsetzung-der-hebesaetze-fuer-die-realsteuern-der-stadt-garbsen-hebesatzsatzung--2019816426-21200.html, im Original gelesen am 26.10.2026. Geltung 2026: Haushaltssatzung der Stadt Garbsen für das Haushaltsjahr 2026, Rat 15.12.2025, § 5, Haushaltsplan 2026, Teil I, S. 5 und 6, im Original gelesen am 26.10.2026.
- Gehrden: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Gehrden, Rat 10.12.2025, ElenA 09/2026, 05.03.2026, § 5, S. 186, https://bekanntmachungen.region-hannover.de/content/download/1060455/file/ElenA-09_05.03.2026_signed.pdf, im Original gelesen am 26.10.2026. Wert 2025: Bund der Steuerzahler, Hebesätze der Gemeinden in den Landkreisen, Stand August 2026.
- Hemmingen: Hebesatzsatzung der Stadt Hemmingen vom 20.11.2024 (unbefristet), stadthemmingen.de, Ortsrecht Nr. 1.2.4, im Original gelesen am 26.10.2026. Geltung 2026: Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Hemmingen, 12.12.2024, § 5 (nachrichtlich), Haushaltsplan 2025/2026, S. 7, im Original gelesen am 26.10.2026.
- Isernhagen: Haushaltssatzung 2026/27 der Gemeinde Isernhagen, Rat 11.12.2025, ElenA 05/2026, 05.02.2026, https://bekanntmachungen.region-hannover.de/content/download/1058536/file/ElenA-05_05.02.2026_signed.pdf, im Original gelesen am 26.10.2026. Wert 2025: Bund der Steuerzahler, Hebesätze der Gemeinden in den Landkreisen, Stand August 2026.
- Laatzen: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Laatzen, ElenA 02/2026, 15.01.2026, https://bekanntmachungen.region-hannover.de/content/download/1057113/file/ElenA-02_15.01.2026_signed.pdf, im Original gelesen am 26.10.2026.
- Langenhagen: Hebesatzsatzung der Stadt Langenhagen vom 09.12.2024 i. d. F. der 1. Änderung vom 23.06.2025 (2025 zunächst 667, rückwirkend 704), Ortsrecht OR 20.06, § 1, https://www.langenhagen.de/portal/seiten/ortsrecht-i-finanzen-900000268-30890.html, im Original gelesen am 26.10.2026.
- Ronnenberg: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Ronnenberg, Rat 19.03.2026, Amtsblatt Ronnenberg VI Nr. 9, 29.04.2026, § 5, https://www.ronnenberg.de/portal/seiten/amtsblatt-der-stadt-ronnenberg-914000539-21650.html, im Original gelesen am 26.10.2026.
- Seelze: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Seelze, Rat 04.12.2025, ElenA 06/2026, 12.02.2026, https://bekanntmachungen.region-hannover.de/content/download/1058937/file/ElenA-06_12.02.2026_signed.pdf, im Original gelesen am 26.10.2026.
- Wedemark: Hebesatzsatzung der Gemeinde Wedemark, Rat 15.12.2025, Elektronisches Amtsblatt der Gemeinde Wedemark, Jg. 3, Nr. 47, 19.12.2025, S. 3, im Original gelesen am 28.10.2026.
- Wennigsen: Hebesatzsatzung der Gemeinde Wennigsen, Rat 21.11.2024, § 3, https://www.wennigsen.de/portal/seiten/steuern-hebesaetze-900000059-8779.html, im Original gelesen am 26.10.2026.
- Gemeinde Wedemark, Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung zum 01.01.2026, Rat 11.12.2025, Amtsblatt Wedemark Nr. 47 vom 19.12.2025.
- Bund der Steuerzahler, Hebesätze der Gemeinden in den Landkreisen, Stand August 2026 (Gegenprobe, sekundär). https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/13_A2_Landkreise.pdf.
- Landeshauptstadt Hannover, Hebesatzsatzung, Abschnitt „Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze“ (Grundsteuer B 909,65 v. H., Differenz zum festgesetzten Hebesatz von 900 v. H. −9,65 Prozentpunkte). https://www.hannover.de/content/download/510000/file/Hebesatzsatzung.pdf.
- Stadt Laatzen, Pressemeldung „Grundsteuerreform: Mehrheit der Haushalte in Laatzen profitiert“ (aufkommensneutraler Hebesatz 826 Prozent auf Grundlage des Planwerts 2024; beschlossene 860 Prozent als Anpassung an die tatsächlichen Einnahmen 2024 von 12,4 Mio. Euro). https://www.laatzen.de/de/pressemeldungen/grundsteuerreform-mehrheit-der-haushalte-in-laatzen-profitiert.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 45 Abs. 1 AO (Gesamtrechtsnachfolge: Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis gehen auf den Rechtsnachfolger über). https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__45.html, abgerufen 04.10.2026.
- § 19 GrStG (Anzeigepflicht nur bei Steuerbefreiung und ermäßigter Messzahl). https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__19.html, abgerufen 04.10.2026.
- Burgdorf: 7. Änderungssatzung der Hebesatzsatzung der Stadt Burgdorf, ab 2026: Beschlussvorlage BV 2025 1127, Ratsbeschluss vom 20.11.2025 (TOP Ö 12); Wert 2025: 6. Änderungssatzung, Rat 21.11.2024. Beschlussvorlage und Ratsbeschluss im Ratsinformationssystem gelesen am 11.10.2026.
- Lehrte: Haushaltssatzung 2026/2027 der Stadt Lehrte, § 5, Rat 11.03.2026. Im Original gelesen am 11.10.2026. Wert 2025: Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Anhang 2 zur Pressemitteilung 13/2026, „Die Daten zu allen Landkreisen“, Stand August 2026.
- Neustadt am Rübenberge: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Neustadt a. Rbge., § 5, Rat 04.12.2025. Im Original gelesen am 11.10.2026. Wert 2025: Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Anhang 2 zur Pressemitteilung 13/2026, „Die Daten zu allen Landkreisen“, Stand August 2026.
- Pattensen: Haushaltssatzung 2026/2027 der Stadt Pattensen, § 5, Rat 03.12.2025 (2027: 552 %), ElenA Nr. 05 vom 05.02.2026, https://bekanntmachungen.region-hannover.de/content/download/1058536/file/ElenA-05_05.02.2026_signed.pdf. Im Original gelesen am 26.10.2026. Wert 2025: Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Anhang 2 zur Pressemitteilung 13/2026, „Die Daten zu allen Landkreisen“, Stand August 2026.
- Sehnde: Stadt Sehnde, Seite Grundsteuer: „Die Hebesätze in der Stadt Sehnde betragen ab 01.01.2026“. Im Original gelesen am 11.10.2026. Wert 2025: Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Anhang 2 zur Pressemitteilung 13/2026, „Die Daten zu allen Landkreisen“, Stand August 2026.
- Springe: Hebesatzsatzung der Stadt Springe (20-3), Rat 29.01.2026, „mit Wirkung zum 01.01.2026“. Im Original gelesen am 11.10.2026. Wert 2025: Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Anhang zur Pressemitteilung 13/2026, Hebesätze, Stand August 2026.
- Uetze: Hebesatzsatzung der Gemeinde Uetze, Rat 01.10.2024, ab 01.01.2025 (Amtsblatt Region Hannover 17.10.2024); 2. Nachtragshaushaltssatzung 2025/2026, Rat 10.03.2026: Hebesätze nicht geändert. Im Original gelesen am 11.10.2026.
- Wunstorf: Hebesatzsatzung der Stadt Wunstorf vom 18.12.2024, „gelten ab 01.01.2025“, unbefristet. Im Original gelesen am 11.10.2026.
- § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 NGrStG: „Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe der Äquivalenzbeträge auswirken oder zu einer Nachfeststellung oder der Aufhebung der Äquivalenzbeträge führen können, sind abweichend von § 228 Abs. 2 BewG auf den Beginn des folgenden Kalenderjahres zusammengefasst anzuzeigen.“ „Die Anzeige ist abweichend von § 228 Abs. 2 Satz 3 BewG bis zum 31. März des Jahres abzugeben, das auf das Jahr folgt, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben.“ https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8ab30b08-d370-3688-931d-3747debfde19, gelesen 25.10.2026.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Grundsteuer beim Hausverkauf im Verkaufsjahr?
Gegenüber der Gemeinde der Verkäufer, und zwar für das ganze Jahr. Die Grundsteuer richtet sich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres (§ 9 GrStG). Steuerschuldner ist, wem das Haus zu diesem Zeitpunkt zugerechnet ist (§ 10 GrStG). Ab der Übergabe trägt der Käufer die laufenden Lasten (§ 446 Satz 2 BGB); den Anteil ab diesem Tag erstattet er, wenn der Kaufvertrag nichts anderes regelt (§ 103 BGB).
Bekomme ich als Verkäufer Grundsteuer zurück?
Nicht von der Gemeinde, aber vom Käufer. Ab der Übergabe trägt der Käufer die laufenden Lasten, also auch die Grundsteuer (§ 446 Satz 2 BGB). Den Anteil ab diesem Tag erstattet er Ihnen, wenn der Kaufvertrag nichts anderes regelt (§ 103 BGB).
Muss ich den Verkauf dem Finanzamt melden?
Nein. Das Finanzamt rechnet das Haus dem Käufer von sich aus neu zu. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen schreibt dazu: „Von Ihnen wird keine Anzeige erwartet.“
Haftet der Käufer für Grundsteuer-Rückstände?
Ja. Er haftet persönlich für die Grundsteuer des laufenden und des vorangegangenen Jahres (§ 11 Abs. 2 GrStG). Außerdem ruht die Grundsteuer als öffentliche Last auf dem Grundstück (§ 12 GrStG). Die Gemeinde kann deshalb in das Grundstück vollstrecken, auch wenn es schon dem Käufer gehört.
Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer B in meiner Gemeinde 2026?
Das legt jede Gemeinde selbst fest. Für die Landeshauptstadt Hannover und 20 Städte und Gemeinden im Umland steht der Hebesatz 2026 mit Quelle in der Tabelle auf dieser Seite. In Hannover sind es 900 Prozent.
Warum ist meine Grundsteuer seit 2025 anders?
Seit 2025 rechnet Niedersachsen nach einem eigenen Modell, dem Flächen-Lage-Modell. Es zählt die Fläche von Grundstück und Gebäude und die Lage im Vergleich zum Durchschnitt der Gemeinde. Den neuen Messbetrag setzt das Finanzamt fest, den Hebesatz die Gemeinde.
Ist das niedersächsische Grundsteuermodell verfassungsgemäß?
Das Niedersächsische Finanzgericht hat das im Juni 2026 bejaht (Urteil vom 18.06.2026, 1 K 38/24). Es hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Endgültig entschieden ist die Frage damit noch nicht.